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Staatskanzlei Luzern

Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr

Luzern (ots)

Der freie Personenverkehr führte auch 2008 im
Kanton Luzern nicht zu Lohn- und Sozialdumping. Die Tripartite
Kommission Arbeitsmarkt (TKA), welche die Einhaltung der orts- und
branchenüblichen Löhne und Arbeitsbedingungen überwacht, attestiert
den meldepflichtigen Luzerner Unternehmen grundsätzlich ein korrektes
Verhalten.
Von den im Jahre 2008 gemeldeten Arbeitnehmenden im
Zuständigkeitsbereich der Tripartiten Kommission (TKA), d.h. die
nicht einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag
unterstanden, wurden 44.6% vor Ort und/oder durch Einforderung von
Unterlagen kontrolliert. Die Kontrolltätigkeit, also die Anzahl
kontrollierter Einsatzorte bzw. Betriebe wurde gegenüber 2007 erneut
massiv erhöht (+70%). Nahezu gleich geblieben ist die Anzahl
überprüfter Personen pro Kontrolle (1.88; 2007: 1.89).
Kennzahlen:
5261 Personenmeldungen, 3114 davon im Zuständigkeitsbereich der
   TKA
797 Betriebskontrollen mit insgesamt 1632 betroffenen Personen
70 Betriebe mit 256 Personen wurden im Rahmen der
   Arbeitsmarktbeobachtung kontrolliert
42 Sanktionen: 22 Meldeverstösse, 11 Verständigungsverfahren wegen
   Lohnunterschreitung, 9 Dienstleistungsverbote.
Bekämpfung der Schwarzarbeit
Am 1. Januar 2008 ist das Bundesgesetz über Massnahmen zur
Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) in Kraft getreten. Verstösse
gegen die Melde- und Bewilligungspflichten gemäss
Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht gelten somit
ab dem 1. Januar 2008 gemäss BGSA als Schwarzarbeit im Sinn der neuen
Gesetzgebung.
Für die Umsetzung des BGSA im Kanton Luzern hat der Regierungsrat
die Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira), als kantonales
Kontrollorgan (KKO) bestimmt. Diese bzw. deren Abteilung Industrie-
und Gewerbeaufsicht (IGA) nimmt Meldungen über vermutete Verstösse
entgegen und leitet diese an die zuständigen Stellen weiter. Bei
Bedarf werden Kontrollen vor Ort durchgeführt.
Kennzahlen:
187 Meldungen
78 Kontrollen
19 Strafverfügungen
1633 Neuanmeldungen von Arbeitsverhältnissen im Haushaltsbereich,
   385 davon für das vereinfachte Abrechnungsverfahren
Die Hinweise über vermutete Verstösse wegen Schwarzarbeit haben im
Verlauf des Jahres 2008 markant zugenommen. Dieser Trend dürfte
sicher zu einem Teil auf die entsprechende Informations- und
Sensibilisierungskampagne des Bundes zurückzuführen sein. Dasselbe
dürfte für die markante Zunahme der Neuanmeldungen bei den
Ausgleichkassen zutreffen. Diesem Trend wird mit einer Aufstockung
der Personalkapazität des kantonalen Kontrollorgans (KKO) um 20%
Rechnung getragen. Die meisten rechtskräftigen Sanktionen betreffen
das Ausländerrecht.
Der vollständige Bericht 2008 "Arbeitsbedingungen im Kanton
Luzern" kann eingesehen werden unter: www.wira.lu.ch

Kontakt:

Regierungsrat Dr. Markus Dürr
Tel.: +41/41/228'60'84

Hans Hofstetter, Leiter Dienststelle Wirtschaft und Arbeit
Tel.: +41/41/228'61'71

Giuseppe Reo, Präsident Tripartite Kommission Arbeitsmarkt
Tel.: +41/41/249'93'00

Staatskanzlei Luzern
Tel.: +41/41/228'60'00

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