Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr
Luzern (ots)
Der freie Personenverkehr führte auch 2008 im Kanton Luzern nicht zu Lohn- und Sozialdumping. Die Tripartite Kommission Arbeitsmarkt (TKA), welche die Einhaltung der orts- und branchenüblichen Löhne und Arbeitsbedingungen überwacht, attestiert den meldepflichtigen Luzerner Unternehmen grundsätzlich ein korrektes Verhalten.
Von den im Jahre 2008 gemeldeten Arbeitnehmenden im Zuständigkeitsbereich der Tripartiten Kommission (TKA), d.h. die nicht einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag unterstanden, wurden 44.6% vor Ort und/oder durch Einforderung von Unterlagen kontrolliert. Die Kontrolltätigkeit, also die Anzahl kontrollierter Einsatzorte bzw. Betriebe wurde gegenüber 2007 erneut massiv erhöht (+70%). Nahezu gleich geblieben ist die Anzahl überprüfter Personen pro Kontrolle (1.88; 2007: 1.89).
Kennzahlen:
5261 Personenmeldungen, 3114 davon im Zuständigkeitsbereich der TKA
797 Betriebskontrollen mit insgesamt 1632 betroffenen Personen
70 Betriebe mit 256 Personen wurden im Rahmen der Arbeitsmarktbeobachtung kontrolliert
42 Sanktionen: 22 Meldeverstösse, 11 Verständigungsverfahren wegen Lohnunterschreitung, 9 Dienstleistungsverbote.
Bekämpfung der Schwarzarbeit
Am 1. Januar 2008 ist das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) in Kraft getreten. Verstösse gegen die Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht gelten somit ab dem 1. Januar 2008 gemäss BGSA als Schwarzarbeit im Sinn der neuen Gesetzgebung.
Für die Umsetzung des BGSA im Kanton Luzern hat der Regierungsrat die Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira), als kantonales Kontrollorgan (KKO) bestimmt. Diese bzw. deren Abteilung Industrie- und Gewerbeaufsicht (IGA) nimmt Meldungen über vermutete Verstösse entgegen und leitet diese an die zuständigen Stellen weiter. Bei Bedarf werden Kontrollen vor Ort durchgeführt.
Kennzahlen:
187 Meldungen
78 Kontrollen
19 Strafverfügungen
1633 Neuanmeldungen von Arbeitsverhältnissen im Haushaltsbereich, 385 davon für das vereinfachte Abrechnungsverfahren
Die Hinweise über vermutete Verstösse wegen Schwarzarbeit haben im Verlauf des Jahres 2008 markant zugenommen. Dieser Trend dürfte sicher zu einem Teil auf die entsprechende Informations- und Sensibilisierungskampagne des Bundes zurückzuführen sein. Dasselbe dürfte für die markante Zunahme der Neuanmeldungen bei den Ausgleichkassen zutreffen. Diesem Trend wird mit einer Aufstockung der Personalkapazität des kantonalen Kontrollorgans (KKO) um 20% Rechnung getragen. Die meisten rechtskräftigen Sanktionen betreffen das Ausländerrecht.
Der vollständige Bericht 2008 "Arbeitsbedingungen im Kanton Luzern" kann eingesehen werden unter: www.wira.lu.ch
Kontakt:
Regierungsrat Dr. Markus Dürr
Tel.: +41/41/228'60'84
Hans Hofstetter, Leiter Dienststelle Wirtschaft und Arbeit
Tel.: +41/41/228'61'71
Giuseppe Reo, Präsident Tripartite Kommission Arbeitsmarkt
Tel.: +41/41/249'93'00
Staatskanzlei Luzern
Tel.: +41/41/228'60'00