Bilderzyklus der Luzerner Kapellbrücke: Lücken können geschlossen werden
Luzern (ots)
Laut der Kantonale Denkmalpflege ist die Schliessung der durch den Brand von 1993 zerstörten Lücken im Bilderzyklus der Kapellbrücke möglich; sei es durch geeignete Kopien oder angemessene zeitgenössische Bilder. Die Frage, ob die von privater Seite präsentierten Bilder den qualitativen Anforderungen genügen, muss nun die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege EKD beantworten.
Die Baudirektion der Stadt Luzern hat im Zusammenhang mit den von Dr. Jost Schumacher veranlassten Kopien der Kapellbrückenbilder die Kantonale Denkmalpflege Luzern um eine Stellungnahme gebeten. Die Kantonale Denkmalpflege hat nun im Einvernehmen mit der kantonalen Denkmalkommission einen Teil der offenen Fragen beantwortet. Die Frage der qualitativen Beurteilung der vorliegenden Kopien hat sie an das Bundesamt für Kultur weitergeleitet mit der Bitte um eine Stellungnahme durch die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD).
Die Kapellbrücke und ihr Bilderzyklus stehen unter kantonalem und eidgenössischem Denkmalschutz. Änderungen an der heutigen Hängeordnung der Bilder bedürfen deshalb einer Bewilligung durch das kantonale Bildungs- und Kulturdepartement und durch das Bundesamt für Kultur. Die dem Bundesamt angegliederte EKD hat sich bereits zweimal mit Gutachten in den Jahren 1996 und 2001 zur Frage des durch den Brand von 1993 teilweise zerstörten Bilderzyklus geäussert.
Heutige Hängeordnung kann überprüft werden
Die Frage, ob die heutige Hängeordnung grundsätzlich überprüft werden könne, wird von der Kantonalen Denkmalpflege bejaht. Heute hängen ausschliesslich Originale auf der Brücke. Es ist möglich, die durch den Brand verursachten Lücken im Bilderzyklus zu schliessen, sei es durch geeignete Kopien oder durch angemessene zeitgenössische Bilder.
Die Kantonale Denkmalpflege hält im weiteren die konservatorischen Bedingungen für die Originale auf der Kapellbrücke für ausreichend. Der Zyklus wird zweimal jährlich durch einen qualifizierten Restaurator kontrolliert und gereinigt. Es wurden alle möglichen Massnahmen gegen Vandalismus und zum Schutz vor weiteren Katastrophen getroffen. Ein Restrisiko bleibt indessen immer bestehen. Dieses ist aber verantwortbar. Die Kantonale Denkmalpflege hält es deshalb für ausgeschlossen, dass die Originale gänzlich durch Kopien verdrängt werden.
Stellungnahme zur Qualität abwarten
Nachdem die EKD in ihren Gutachten Qualitätskriterien für allfällige Kopien zur Schliessung der Lücken im Bilderzyklus aufgestellt hat, wird die Beurteilung nach der handwerklichen und maltechnischen Qualität der Bildkopien aus dem Besitz von Dr. Jost Schumacher nun an die EKD weitergeleitet. Die EKD soll zudem die Frage prüfen, ob eine Ergänzung der vorhandenen Originale mit Kopien aus dem Besitz von Dr. Jost Schumacher möglich sei. Nach dem Eintreffen der Stellungnahme durch die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege können auch die derzeit noch offenen Punkte zuhanden der städtischen Baudirektion beantwortet werden.
Stadtrat Kurt Bieder gibt am Montag, 27. April 2009 zwischen 16.00 - 17.00 Uhr Auskunft. Tel. 041/208'85'01
Kontakt:
Dr. Georg Carlen
Kantonaler Denkmalpfleger
Tel.: +41/41/228'53'01
E-Mail: georg.carlen@lu.ch