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Staatskanzlei Luzern

Bilderzyklus der Luzerner Kapellbrücke: Lücken können geschlossen werden

Luzern (ots)

Laut der Kantonale Denkmalpflege ist die
Schliessung der durch den Brand von 1993 zerstörten Lücken im
Bilderzyklus der Kapellbrücke möglich; sei es durch geeignete Kopien
oder angemessene zeitgenössische Bilder. Die Frage, ob die von
privater Seite präsentierten Bilder den qualitativen Anforderungen
genügen, muss nun die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege EKD
beantworten.
Die Baudirektion der Stadt Luzern hat im Zusammenhang mit den von
Dr. Jost Schumacher veranlassten Kopien der Kapellbrückenbilder die
Kantonale Denkmalpflege Luzern um eine Stellungnahme gebeten. Die
Kantonale Denkmalpflege hat nun im Einvernehmen mit der kantonalen
Denkmalkommission einen Teil der offenen Fragen beantwortet. Die
Frage der qualitativen Beurteilung der vorliegenden Kopien hat sie an
das Bundesamt für Kultur weitergeleitet mit der Bitte um eine
Stellungnahme durch die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege
(EKD).
Die Kapellbrücke und ihr Bilderzyklus stehen unter kantonalem und
eidgenössischem Denkmalschutz. Änderungen an der heutigen
Hängeordnung der Bilder bedürfen deshalb einer Bewilligung durch das
kantonale Bildungs- und Kulturdepartement und durch das Bundesamt für
Kultur. Die dem Bundesamt angegliederte EKD hat sich bereits zweimal
mit Gutachten in den Jahren 1996 und 2001 zur Frage des durch den
Brand von 1993 teilweise zerstörten Bilderzyklus geäussert.
Heutige Hängeordnung kann überprüft werden
Die Frage, ob die heutige Hängeordnung grundsätzlich überprüft
werden könne, wird von der Kantonalen Denkmalpflege bejaht. Heute
hängen ausschliesslich Originale auf der Brücke. Es ist möglich, die
durch den Brand verursachten Lücken im Bilderzyklus zu schliessen,
sei es durch geeignete Kopien oder durch angemessene zeitgenössische
Bilder.
Die Kantonale Denkmalpflege hält im weiteren die konservatorischen
Bedingungen für die Originale auf der Kapellbrücke für ausreichend.
Der Zyklus wird zweimal jährlich durch einen qualifizierten
Restaurator kontrolliert und gereinigt. Es wurden alle möglichen
Massnahmen gegen Vandalismus und zum Schutz vor weiteren Katastrophen
getroffen. Ein Restrisiko bleibt indessen immer bestehen. Dieses ist
aber verantwortbar. Die Kantonale Denkmalpflege hält es deshalb für
ausgeschlossen, dass die Originale gänzlich durch Kopien verdrängt
werden.
Stellungnahme zur Qualität abwarten
Nachdem die EKD in ihren Gutachten Qualitätskriterien für
allfällige Kopien zur Schliessung der Lücken im Bilderzyklus
aufgestellt hat, wird die Beurteilung nach der handwerklichen und
maltechnischen Qualität der Bildkopien aus dem Besitz von Dr. Jost
Schumacher nun an die EKD weitergeleitet. Die EKD soll zudem die
Frage prüfen, ob eine Ergänzung der vorhandenen Originale mit Kopien
aus dem Besitz von Dr. Jost Schumacher möglich sei. Nach dem
Eintreffen der Stellungnahme durch die Eidgenössische Kommission für
Denkmalpflege können auch die derzeit noch offenen Punkte zuhanden
der städtischen Baudirektion beantwortet werden.
Stadtrat Kurt Bieder gibt am Montag, 27. April 2009 zwischen 16.00
- 17.00 Uhr Auskunft. Tel. 041/208'85'01

Kontakt:

Dr. Georg Carlen
Kantonaler Denkmalpfleger
Tel.: +41/41/228'53'01
E-Mail: georg.carlen@lu.ch

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