Verordnungsrevision mit Sanierungsbeiträgen für die Luzerner Pensionskasse
Luzern (ots)
Die Luzerner Pensionskasse (LUPK) weist per Ende 2008 einen Deckungsgrad von 91,9 Prozent auf. Die schlechte finanzielle Lage der Kasse ist in erster Linie auf die Krise an den Finanzmärkten zurückzuführen. Im Rahmen einer Änderung der Verordnung über die Luzerner Pensionskasse (VoLUPK) wird jetzt vorgeschlagen, vorübergehend Sanierungsbeiträge zu erheben. Diese sollen mithelfen, den Deckungsgrad der LUPK möglichst schnell wieder auf 100% zu erhöhen. Der Regierungsrat führt nun zur Verordnungsänderung ein Vernehmlassungsverfahren durch.
Mit rund 18'600 Versicherten und 4'600 Pensionsberechtigten handelt es sich bei der LUPK um einen grossen Versicherungsträger. Die Vermögenswerte beliefen sich per Ende Jahr auf 4'312 Millionen Franken, die in verschiedenen Anlagekategorien investiert sind. Mit einer Ge-samtperformance von minus 10,3 schnitt die LUPK 2008 im schweizerischen Vergleich zwar relativ gut ab, sie konnte aber ein Absinken des Deckungsgrad von 105,5% auf 91,9% nicht verhindern. Damit geriet die LUPK in eine erhebliche Unterdeckung und sie muss deshalb Sanierungsmassnahmen einleiten.
Verschiedene Ursachen
Die Ursachen für die finanziellen Probleme der LUPK sind vielfältig. Bereits vor Beginn der Finanzkrise verfügte die LUPK über einen ungenügenden Deckungsgrad. Die Wertschwan-kungsreserve von 6%, mit welcher die LUPK im Jahr 2000 in die Selbstständigkeit entlassen wurde, erwies sich als deutlich zu tief, um grössere Einbrüche an den Anlagemärkten unbeschadet überstehen zu können.
Zu schaffen machen der LUPK zusätzlich strukturelle Probleme. Es sind dies die nach wie steigende Lebenserwartung und die in Zukunft zu erwartenden Erträge, die nach unten korrigiert werden mussten. Der Vorsorgeplan der LUPK wird mit der Änderung diesen neuen Grundlagen angepasst. Konkret bedeutet dies eine Senkung der Umwandlungssätze beziehungsweise eine Erhöhung des Rentenalters. Anders gesagt: Die Versicherten müssen eine tiefere Rente in Kauf nehmen oder für die bisherige Rentenhöhe länger arbeiten.
Wer soll wie viel zahlen?
Der Regierungsrat hat sich zum Ziel gesetzt, für die Sanierung eine möglichst gerechte Opfersymmetrie aller Beteiligten zu erreichen. Die aktiven Versicherten sollen im nächsten Jahr einen Sanierungsbeitrag von 0,5% des versicherten Lohnes beisteuern. Ab dem Jahr 2011 soll dieser Beitrag auf 1% verdoppelt werden. Ferner müssen die Versicherten vorübergehend mit einer niedrigeren Verzinsung ihrer Altersguthaben rechnen. Die Arbeitgeberseite, also der Kanton Luzern und die angeschlossenen Unternehmen, sollen gemäss dem Vorschlag des Regierungsrates ab 2010 einen Sanierungsbeitrag von 1% leisten und diesen ab 2011 auf 2% erhöhen. Die Sanierungsbeiträge entsprechen gesamthaft gegenüber den heutigen Beiträgen einen vorübergehenden Aufschlag in der Grössenordnung von 7,5% im Jahr 2010, bezie-hungsweise 15% ab 2011. Sie dauern an, bis ein Deckungsgrad von 100% erreicht ist.
Pensionierte leisten ?indirekten? Beitrag
Im Zusammenhang mit Sanierungsmassnahmen von Pensionskassen wird immer wieder der Ruf laut, dass sich auch Rentenbezüger daran beteiligen müssen. Aus bundesrechtlichen Gründen können die Pensionierten an der Sanierung aber nicht direkt beteiligt werden. Indirekt partizipieren die Rentnerinnen Rentner aber an den Sanierungsmassnahmen der LUPK, indem sie weiterhin auf einen Teuerungsausgleich verzichten müssen. Ein solcher konnte innerhalb der letzten acht Jahre nur ein einziges Mal und zwar im Umfang von 1,5 % gewährt werden. Real haben die Rentnerinnen und Rentner in dieser Zeit einen Kaufkraftverlust von 8,34% hinnehmen müssen.
Mit Plan ?Plus? Selbstverantwortung fördern
Neben dem Basisplan will die LUPK ihren Versicherten zukünftig ein zusätzliches Modell anbieten. Mit dem Plan ?Plus? erhalten die Arbeitnehmenden ab dem 42. Altersjahr die Möglichkeit, einen Zusatzbeitrag von 2% der versicherten Besoldung einzuzahlen. Dieses zusätzlich angesparte Kapital soll den Versicherten entweder eine frühere Pensionierung oder aber eine höhere Altersrente ermöglichen. Die Arbeitgeberseite ist von dieser Planwahl nicht betroffen und leistet keine zusätzlichen Beiträge.
Trotz Finanzkrise und Unterdeckung kann die LUPK ihre Leistungen nach wie vor garantieren. Damit dies so bleibt müssen die bestehenden Probleme aber gelöst werden. Der Regierungsrat erachtet die vorgeschlagenen Eingriffe für die Anpassung an die neuen technischen Grundlagen und zur Verbesserung des Deckungsgrades als massvoll und der Situation angepasst. Er nimmt mit dieser Vorlage seine Verantwortung für eine sichere und finanziell gesunde berufliche Vorsorge seiner Angestellten wahr.
Der Regierungsrat schickt die Änderungsvorschläge in eine breite Vernehmlassung. Diese dauert bis Ende Juli 2009. Die Behandlung der Botschaft durch den Kantonsrat ist für die Dezembersession vorgesehen.
Kontakt:
Marcel Schwerzmann
Regierungsrat
Finanzdirektor des Kantons Luzern
Tel. direkt: +41/41/228'55'41
Thomas ZeierGeschäftsleiter LUPK
Tel. direkt: +41/41/228'76'91