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Staatskanzlei Luzern

Schutzgebiet für Zug- und Wasservögel im Wauwilermoos

Luzern (ots)

Das Wauwilermoos hat einen ganz besonderen Wert für
die Vogelwelt. Ab dem 1. Juli 2009 wird es deshalb ein Wasser- und 
Zugvogelreservat von nationaler Bedeutung. Von diesem Zeitpunkt an 
gelten besondere Bestimmungen im Gebiet.
Wasser- und Zugvogelreservate von nationaler Bedeutung dienen dem 
Schutz der Zugvögel und der ganzjährig in der Schweiz lebenden 
Wasservögel. Im Wauwilermoos beispielsweise brütet schweizweit die 
letzte grössere Kolonie Kiebitze und die Krickente ist hier im Winter
ein regelmässiger Gast. Während den Zugzeiten im Frühjahr und Herbst 
rasten viele Vogelarten für wenige Tage oder auch über längere Zeit 
im Wauwilermoos. Die Wauwiler Ebene ist zudem die bedeutendste 
grossflächig offene Landschaft im Kanton Luzern und liegt zentral im 
schweizerischen Mittelland. Aus diesen Gründen wurde das Wauwilermoos
nun neu in das Inventar der Wasser- und Zugvogelreservate von 
nationaler Bedeutung aufgenommen. Damit die verschiedensten 
Vogelarten und auch weitere Wildtiere vom Schutzgebiet profitieren, 
gelten vom 1. Juli an besondere Bestimmungen. Für die Besucherinnen 
und Besucher des Wauwilermooses bedeutet dies, Rücksicht auf die 
Wildtiere zu nehmen. Auf neu erstellten Parkplätzen stehen 
Informationsschilder, die auf das Reservat und die nun geltenden 
Regeln hinweisen. Die herkömmliche Jagd ist verboten, zur Regulation 
bestimmter Wildarten können jedoch Jagdbewilligungen erteilt werden. 
Auf die landwirtschaftliche Nutzung hat das Reservat keine 
Auswirkungen. Für die Information der Bevölkerung vor Ort und die 
Einhaltung der Bestimmungen wird in Zukunft der kantonale 
Jagdaufseher Louis Bucher besorgt sein.
Im ganzen Schutzgebiet
  • dürfen die Wege nicht verlassen werden.
  • sind Hunde an der Leine zu führen.
  • dürfen Tiere nicht gestört, vertrieben oder aus dem Gebiet herausgelockt werden.
  • ist das Starten und Landen mit Luftfahrzeugen aller Art verboten.
  • ist der Betrieb von Modellfahrzeugen verboten.
  • ist die Jagd verboten.
braucht es für die Durchführung von sportlichen Anlässen oder 
sonstigen gesellschaftlichen Veranstaltungen eine kantonale 
Bewilligung.
Legenden (bitte bei Publikation Bildautor vermerken)
Bild 1: Der kantonale Jagdaufseher Louis Bucher, hier beim 
Montieren einer Informationstafel, wird für die Einhaltung der 
Bestimmungen besorgt sein. (Bild Otto Holzgang)
Bild 2: Der Kiebitz im Wauwilermoos: In Zusammenarbeit mit den 
Landwirten wird eine angepasste Bewirtschaftung angestrebt, der 
Fuchsbestand wird reguliert. Damit will man dem Kiebitz längerfristig
helfen. (Bild Otto Holzgang)
Bild 3: Die Krickente ist die kleinste Entenart Europas und kann 
nahezu senkrecht aus dem Wasser auffliegen. (Bild Otto Holzgang)
Anhänge
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/7042_lawa_kiebitz.jpg
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/7042_lawa_krickente.jpg
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/7042_lawa_louis_bucher.jpg

Kontakt:

Josef Muggli
Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa)
Abteilungsleiter Fischerei und Jagd
Tel.: +41/41/925'10'81
E-Mail: josef.muggli@lu.ch

Louis Bucher
Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa)
Kantonaler Jagdaufseher
Tel.: +41/41/925'10'83
E-Mail: louis.bucher@lu.ch

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