Schutzgebiet für Zug- und Wasservögel im Wauwilermoos
Luzern (ots)
Das Wauwilermoos hat einen ganz besonderen Wert für die Vogelwelt. Ab dem 1. Juli 2009 wird es deshalb ein Wasser- und Zugvogelreservat von nationaler Bedeutung. Von diesem Zeitpunkt an gelten besondere Bestimmungen im Gebiet.
Wasser- und Zugvogelreservate von nationaler Bedeutung dienen dem Schutz der Zugvögel und der ganzjährig in der Schweiz lebenden Wasservögel. Im Wauwilermoos beispielsweise brütet schweizweit die letzte grössere Kolonie Kiebitze und die Krickente ist hier im Winter ein regelmässiger Gast. Während den Zugzeiten im Frühjahr und Herbst rasten viele Vogelarten für wenige Tage oder auch über längere Zeit im Wauwilermoos. Die Wauwiler Ebene ist zudem die bedeutendste grossflächig offene Landschaft im Kanton Luzern und liegt zentral im schweizerischen Mittelland. Aus diesen Gründen wurde das Wauwilermoos nun neu in das Inventar der Wasser- und Zugvogelreservate von nationaler Bedeutung aufgenommen. Damit die verschiedensten Vogelarten und auch weitere Wildtiere vom Schutzgebiet profitieren, gelten vom 1. Juli an besondere Bestimmungen. Für die Besucherinnen und Besucher des Wauwilermooses bedeutet dies, Rücksicht auf die Wildtiere zu nehmen. Auf neu erstellten Parkplätzen stehen Informationsschilder, die auf das Reservat und die nun geltenden Regeln hinweisen. Die herkömmliche Jagd ist verboten, zur Regulation bestimmter Wildarten können jedoch Jagdbewilligungen erteilt werden. Auf die landwirtschaftliche Nutzung hat das Reservat keine Auswirkungen. Für die Information der Bevölkerung vor Ort und die Einhaltung der Bestimmungen wird in Zukunft der kantonale Jagdaufseher Louis Bucher besorgt sein.
Im ganzen Schutzgebiet
- dürfen die Wege nicht verlassen werden.
- sind Hunde an der Leine zu führen.
- dürfen Tiere nicht gestört, vertrieben oder aus dem Gebiet herausgelockt werden.
- ist das Starten und Landen mit Luftfahrzeugen aller Art verboten.
- ist der Betrieb von Modellfahrzeugen verboten.
- ist die Jagd verboten.
braucht es für die Durchführung von sportlichen Anlässen oder sonstigen gesellschaftlichen Veranstaltungen eine kantonale Bewilligung.
Legenden (bitte bei Publikation Bildautor vermerken)
Bild 1: Der kantonale Jagdaufseher Louis Bucher, hier beim Montieren einer Informationstafel, wird für die Einhaltung der Bestimmungen besorgt sein. (Bild Otto Holzgang)
Bild 2: Der Kiebitz im Wauwilermoos: In Zusammenarbeit mit den Landwirten wird eine angepasste Bewirtschaftung angestrebt, der Fuchsbestand wird reguliert. Damit will man dem Kiebitz längerfristig helfen. (Bild Otto Holzgang)
Bild 3: Die Krickente ist die kleinste Entenart Europas und kann nahezu senkrecht aus dem Wasser auffliegen. (Bild Otto Holzgang)
Anhänge
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/7042_lawa_kiebitz.jpg
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/7042_lawa_krickente.jpg
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/7042_lawa_louis_bucher.jpg
Kontakt:
Josef Muggli
Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa)
Abteilungsleiter Fischerei und Jagd
Tel.: +41/41/925'10'81
E-Mail: josef.muggli@lu.ch
Louis Bucher
Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa)
Kantonaler Jagdaufseher
Tel.: +41/41/925'10'83
E-Mail: louis.bucher@lu.ch