Finanzausgleich zeigt Wirkung und hohe Akzeptanz
Luzern (ots)
Breits zum zweiten Mal nach 2005 erfolgt eine Überprüfung des kantonalen Finanzausgleichs. Der Regierungsrat ortet Optimierungsbedarf in der Berechnungsmethode und setzt zugleich auf Vereinfachungen. Der Regierungsrat zeigt sich erfreut, dass dank des kantonalen Finanzausgleichs heute die meisten Gemeinden in einer robusten Verfassung dastehen und mit den gewonnenen Freiheiten auch verantwortungsvoll umgehen. Für den Kanton Luzern verhalten sich die vorgeschlagenen Änderungen aus dem Wirkungsbericht insgesamt kostenneutral.
Der kantonale Finanzausgleich dient dazu, die Leistungsfähigkeit innerhalb der 88 Gemeinden auszugleichen, deren finanzielle Autonomie zu stärken und die Unterschiede in der Steuerbelastung zu verringern. Gewertet werden die Ressourcen und die unterschiedlichen Lasten wie Topographie, Soziales, Bildung und Infrastruktur. Von den total 143,5 Millionen Franken Ausgleichszahlungen im Jahre 2008 steuerte der Kanton 118,8 Millionen und diverse Zahlergemeinden 24,7 Millionen Franken bei.
Hohe politische Akzeptanz
"Der Luzerner Finanzausgleich, der seit dem 1. Januar 2003 in Kraft ist, lässt sich als erfolgreich und zielführend bezeichnen. Er hat wesentlich dazu beigetragen, Kanton und Gemeinden zu stärken", meinte Finanzdirektor Marcel Schwerzmann in seinem Fazit. Vor der Einführung des Finanzausgleichs wurden die Defizite finanzschwacher Gemeinden durch den Kanton übernommen, während diese ihren Steuerpflichtigen den Maximalsteuersatz von 2,4 Einheiten verrechneten. "Das sind tempi passati: heute planen die Gemeinden sehr genau und prüfen kritisch, was sie sich leisten können", resümierte Regierungsrat Schwerzmann.
Wo liegt der Änderungsbedarf?
Mit der Anpassung des Ressourcenausgleichs soll ein störender und in der Wirkung ungerechter Systemfehler beseitigt werden: Der bisher einwohnerabhängigen Mindestausstattung lastet nämlich der Makel an, dass sie kleine Gemeinden bevorzugt. Diese Ungleichbehandlung lässt sich nicht rechtfertigen und bedarf deshalb einer Korrektur. Hinzu kommt, dass sich dieser Umstand in der Wirkung strukturerhaltend auswirkt. Neu sollen deshalb alle bezugsberechtigten Gemeinden vom Ressourcenausgleich gleich behandelt werden, unabhängig der Einwohnerzahl. Zur Berechnung des Ressourcenpotentials sollen neu auch Konzessionsgebühren, Nachsteuern und Steuerstrafen herangezogen werden. Vorgesehen ist auch, dass beim topographischen Lastenausgleich inskünftig nur noch der überdurchschnittliche Teil der Lasten berücksichtig werden soll.
Einheitliche Mindestausstattung
Die zentralörtlichen Zuschläge sollen nach Auffassung der Regierung abgeschafft werden, weil diese empirisch nicht gestützt werden. Die Konsequenz daraus wird sein, dass diese Zuschläge vom Ressourcenausgleich abgekoppelt werden. Trotz dieses Verzichts werden grössere Gemeinden insgesamt von den finanziellen Auswirkungen des Finanzausgleichs eher profitieren, während Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern verkraftbare Abstriche in Kauf nehmen müssen. Diese Änderung ist insofern nicht überraschend, als sie bereits mit dem Wirkungsbericht 2005 angebahnt wurde. Indem aber die Neuregelung der einheitlichen Mindestausstattung frühestens 2013 in Kraft treten wird, bleibt den Gemeinden genügend Zeit, um sich darauf einzustellen.
Optimierungsmöglichkeiten ausschöpfen
Das Ziel einer ausgleichenden Wirkung der finanziellen Leistungsfähigkeit innerhalb der 88 Luzerner Gemeinden wird nach Auffassung des Regierungsrates erreicht. Ohne Finanzausgleich wäre der Unterschied bei der Steuerbelastung zwischen den Gemeinden erheblich grösser. Neu kommt hinzu, dass auch die Vermischung von Lasten und Ressourcen im Bildungsbereich vermieden werden sollen. Der Planungsbericht gelangt voraussichtlich in der Dezember-Session in den Kantonsrat. Die Änderungen werden, (nach einer entsprechenden Gesetzesrevision) per 1. Januar 2013 in Kraft treten. Parallel dazu wird bereits der nächste Wirkungsbericht wieder fällig, um das System in seinem Mechanismus zu überprüfen und Korrekturen anzubringen. Dadurch ist der Finanzausgleich einer dauernden Wirkungsanalyse ausgesetzt und kann innerhalb angemessener Frist auf notwendige Veränderungen reagieren.
Sonderbeiträge zeigten Wirkung
Neben dem Finanzausgleich besteht mit dem Fonds für Sonderbeiträge noch ein zusätzliches Auffangnetz. Dieses wurde für Gemeinden geschaffen, die aufgrund von Spezialsituationen sonst durch die "Maschen fallen" könnten. Dieser Fonds wurde während der letzten sechs Jahre wiederkehrend mit sieben Millionen Franken geäufnet. Ein Teil davon wurde an elf erfolgreiche Fusionsprojekte ausbezahlt und der andere Teil zur Sanierung einzelner, hoch verschuldeter Gemeinden. Die gewünschte Wirkung konnte mit den Sanierungsbeiträgen nachweislich erzielt werden. Die entsprechenden Finanzkennzahlen verbessern sich deutlich. Das Ressourcen-Potential der Gemeinden ist seit 2003 homogener geworden.
Bewährt und zielführend
Der Luzerner Finanzausgleich lässt sich, nach Überzeugung von Finanzdirektor Schwerzmann, im Rückblick als Erfolgsstory bezeichnen. Mit der Einführung des Finanzausgleiches im Jahre 2003 leistete der Kanton eine Entschuldungsaktion von 70 Millionen Franken, wovon 30 Gemeinden profitieren konnten. Die meisten dieser Gemeinden präsentieren seither einen gesunden Finanzhaushalt, zwei davon sind heute sogar schuldenfrei. "Ohne Finanzausgleich müsste die Hälfte der Gemeinden einen Steuerfuss von mehr als 2,4 Einheiten erheben", rechnet Schwerzmann. Von den 63 Gemeinden, die 2003 noch 2,4 Steuereinheiten erhoben, konnten inzwischen 55 den Steuerfuss teilweise massiv senken. Während der durchschnittliche Steuerfuss der Luzerner Gemeinden im Jahre 2003 erstmals unter 2 Einheiten fiel, betrug dieser im Jahre 2008 noch rund 1,85 Einheiten.
Kontakt:
Regierungsrat Marcel Schwerzmann
Finanzdirektor des Kantons Luzern
Tel.: +41/41/228'55'41 (von 09.00 bis 12.00 Uhr)
E-Mail: marcel.schwerzmann@lu.ch