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Staatskanzlei Luzern

Feuerbrand 2009: Altbefall als grösstes Risiko

Luzern (ots)

Im Kanton Luzern hat sich die Feuerbrand-Situation
2009 weiter beruhigt. In Erwerbsanlagen und Hausgärten wurden 
geringere Schäden als in den Vorjahren verzeichnet. Die ergriffenen 
Massnahmen scheinen Früchte zu tragen. Der Befall konzentrierte sich 
auf wenige hochanfällige Sorten und auf Altbefall, der an vielen 
hochstämmigen Mostbirnbäumen festgestellt wurde. Wird dieser nicht 
saniert, drohen in den kommenden Jahren Schäden für den Obstbau.
2009 hat sich die Situation in Obstkulturen, Hausgärten und 
Baumschulen allgemein beruhigt. Auf Apfelbäumen wurde wenig Befall 
festgestellt. Ausnahmen bilden die anfälligen Mostbirnensorten, die 
Quitten, der Weissdorn und der Cotoneaster. Bei diesen Pflanzen ist 
nach wie vor höchste Aufmerksamkeit angezeigt.
Auffällig ist die Häufigkeit von Altbefall an den Birnensorten 
Gelbmöstler und Egnacher Mostbirne. Es handelt sich dabei meist um 
Bäume, die im Vorjahr noch keine Symptome gezeigt haben. Abgestorbene
Mitteltriebe, Leitastenden oder Ständertriebe lassen auf einen 
Altbefall schliessen. Solche Bäume sind Träger von Bakterien und 
müssen in jedem Fall saniert werden. Auch bei Quitten und Weissdorn 
ist vereinzelt ein Altbefall zu finden.
Im Kanton Luzern konzentriert sich die Bekämpfung des Feuerbrandes
auf die Schutzobjekte: Obstkulturen ab einer Mindestfläche von 40 
Aren und geschlossene Hochstamm-Obstbestände von mindestens 50 
Bäumen, die samt einem Gürtel von 500 Metern zweimal jährlich 
kontrolliert werden. Abfindungen oder Sanierungsentschädigungen 
werden nur noch für diese anerkannten Objekte ausbezahlt ( 
www.geo.lu.ch/map/landwirtschaft ). Als zusätzliche Massnahme wurde 
in diesem Jahr die Pflanzung hochanfälliger Pflanzen wie Gelbmöstler,
Egnacher Mostbirne, Quitten und Weissdorn in und um diese 
Schutzobjekte verboten. Während der Blüte wurde im Rahmen der 
Vorgaben der zuständigen Bundesbehörde auf 60 Betrieben mit 
Obstkulturen gezielt das Antibiotika Streptomycin eingesetzt. Die 
Summe der getroffenen Massnahme zeigte Wirkung. Daher wird der 
eingeschlagene Weg konsequent weiter verfolgt.
Der Feuerbrand ist weiterhin meldepflichtig. Über die zu treffende
Massnahme, Rodung, Rückriss oder Rückschnitt entscheidet der 
zuständige Feuerbrandkontrolleur der Gemeinde. Die Sanierung wird mit
dem Bewirtschafter abgesprochen. Gelbmöstler, Egnacher Mostbirnen 
oder Quitten mit Altbefall sind in jedem Falle zu roden. Sie können 
kaum gerettet werden und bilden das weitaus grösste Risiko für den 
Feuerbrand im Kanton Luzern. Die Rodung kann nun auch im Winter 
erfolgen, da die Vegetation weit fortgeschritten ist.
Anhänge: 
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/7343_lawa_20091013.JPG
Bildlegende Altbefall von Feuerbrand auf der Birnensorte 
Gelbmöstler, die Knospen sind nicht mehr ausgetrieben.

Kontakt:

Beat Felder
Dienststelle Landwirtschaft und Wald Spezialkulturen
Tel.: +41/41/925'10'41
E-Mail: beat.felder@lu.ch
Internet: www.lawa.lu.ch

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