Feuerbrand 2009: Altbefall als grösstes Risiko
Luzern (ots)
Im Kanton Luzern hat sich die Feuerbrand-Situation 2009 weiter beruhigt. In Erwerbsanlagen und Hausgärten wurden geringere Schäden als in den Vorjahren verzeichnet. Die ergriffenen Massnahmen scheinen Früchte zu tragen. Der Befall konzentrierte sich auf wenige hochanfällige Sorten und auf Altbefall, der an vielen hochstämmigen Mostbirnbäumen festgestellt wurde. Wird dieser nicht saniert, drohen in den kommenden Jahren Schäden für den Obstbau.
2009 hat sich die Situation in Obstkulturen, Hausgärten und Baumschulen allgemein beruhigt. Auf Apfelbäumen wurde wenig Befall festgestellt. Ausnahmen bilden die anfälligen Mostbirnensorten, die Quitten, der Weissdorn und der Cotoneaster. Bei diesen Pflanzen ist nach wie vor höchste Aufmerksamkeit angezeigt.
Auffällig ist die Häufigkeit von Altbefall an den Birnensorten Gelbmöstler und Egnacher Mostbirne. Es handelt sich dabei meist um Bäume, die im Vorjahr noch keine Symptome gezeigt haben. Abgestorbene Mitteltriebe, Leitastenden oder Ständertriebe lassen auf einen Altbefall schliessen. Solche Bäume sind Träger von Bakterien und müssen in jedem Fall saniert werden. Auch bei Quitten und Weissdorn ist vereinzelt ein Altbefall zu finden.
Im Kanton Luzern konzentriert sich die Bekämpfung des Feuerbrandes auf die Schutzobjekte: Obstkulturen ab einer Mindestfläche von 40 Aren und geschlossene Hochstamm-Obstbestände von mindestens 50 Bäumen, die samt einem Gürtel von 500 Metern zweimal jährlich kontrolliert werden. Abfindungen oder Sanierungsentschädigungen werden nur noch für diese anerkannten Objekte ausbezahlt ( www.geo.lu.ch/map/landwirtschaft ). Als zusätzliche Massnahme wurde in diesem Jahr die Pflanzung hochanfälliger Pflanzen wie Gelbmöstler, Egnacher Mostbirne, Quitten und Weissdorn in und um diese Schutzobjekte verboten. Während der Blüte wurde im Rahmen der Vorgaben der zuständigen Bundesbehörde auf 60 Betrieben mit Obstkulturen gezielt das Antibiotika Streptomycin eingesetzt. Die Summe der getroffenen Massnahme zeigte Wirkung. Daher wird der eingeschlagene Weg konsequent weiter verfolgt.
Der Feuerbrand ist weiterhin meldepflichtig. Über die zu treffende Massnahme, Rodung, Rückriss oder Rückschnitt entscheidet der zuständige Feuerbrandkontrolleur der Gemeinde. Die Sanierung wird mit dem Bewirtschafter abgesprochen. Gelbmöstler, Egnacher Mostbirnen oder Quitten mit Altbefall sind in jedem Falle zu roden. Sie können kaum gerettet werden und bilden das weitaus grösste Risiko für den Feuerbrand im Kanton Luzern. Die Rodung kann nun auch im Winter erfolgen, da die Vegetation weit fortgeschritten ist.
Anhänge: http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/7343_lawa_20091013.JPG
Bildlegende Altbefall von Feuerbrand auf der Birnensorte Gelbmöstler, die Knospen sind nicht mehr ausgetrieben.
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Beat Felder
Dienststelle Landwirtschaft und Wald Spezialkulturen
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