Luzerner Krebsregister nimmt Testbetrieb auf
Luzern (ots)
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat die Schaffung eines Krebsregisters. Er hat bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung einen Testbetrieb bewilligt. Krebsregister helfen mit, die Krebsvorbeugung, Früherkennung sowie die Identifikation von Risikogruppen zu verbessern und liefern wichtige Daten für die Ursachenforschung. Der Datenschutz und die Patientenrechte werden dabei gewährleistet.
Krebs ist in der Schweiz die zweithäufigste Todesursache. Pro Jahr sterben mehr als 15'000 Personen den Krebstod. Krebsregister dienen dazu, die Häufigkeit und Verbreitung von Krebserkrankungen zu erfassen. Damit wird ein Vergleich mit regionalen, nationalen und europäischen Nachbarregionen bezüglich des Auftretens, der Altersverteilung und der Sterblichkeit bei Krebserkrankungen möglich.
Die Daten des Krebsregisters schaffen somit eine zuverlässige Grundlage für Entscheidungen in der Gesundheitspolitik. Das trägt dazu bei, dass der Bevölkerung auch in Zukunft eine Versorgung mit Krebstherapien garantiert werden kann, die dem aktuellen medizinischen Standard entsprechen.
Zusammenfassend sind Krebsregister ein wichtiges Mittel in der Krebsvorbeugung, Früherkennung, sowie in der Identifikation von Risikogruppen und sie liefern wichtige Daten für die Ursachenforschung.
Keine Lösung auf Bundesebene
Trotz der anerkannten Bedeutung von Krebsregistern ist es dem Bund bisher nicht gelungen, gesetzliche Grundlagen für ein nationales Krebsregister zu schaffen. Es ist deshalb noch immer Aufgabe der Kantone, zu entscheiden, ob sie ein Krebsregister wollen oder nicht. Momentan führen etwas mehr als die Hälfte der Kantone ein Krebsregister.
In Luzern beauftragte der Kantonsrat im Herbst 2007 die Regierung mit der Prüfung eines Zentralschweizer Krebsregisters. Das Gesundheits- und Sozialdepartement startete mit den Aufbauarbeiten im Jahr 2008. Seit 2009 laufen die Vorbereitungsarbeiten am Luzerner Kantonsspital. Basis für den Betrieb bilden ein mehrjähriger Leistungsauftrag sowie jährliche Leistungsvereinbarungen.
Luzerner Register führend
In enger Zusammenarbeit mit dem Dachverband der Krebsregister (NICER) sowie zwei weiteren Kantonen (ZH, FR) hat das Zentralschweizer Krebsregister die Entwicklung einer modernen Software ermöglicht. Sie erlaubt eine möglichst papierlose Verarbeitung der Dossiers. Innerhalb der Krebsregister, die basierend auf einer Bewilligung Daten austauschen, nimmt das Zentralschweizer Krebsregister somit bereits heute eine führende Rolle ein.
Nach der operativen Einführung im Kanton Luzern ist geplant, dass weitere Zentralschweizer Kantone sich dem Krebsregister anschliessen können. Bisher haben die Kantone Nidwalden, Obwalden und Uri ihr Interesse bekundet. Auch Kantone ausserhalb der Zentralschweiz werden sich dem Register anschliessen können.
Kein Zutritt für Unbefugte
Wie in anderen Kantonen erfolgt auch in Luzern die administrative Angliederung an ein Spital, hier ans Luzerner Kantonsspital. Das ermöglicht eine optimale Nutzung der Synergien mit der pathologischen und der onkologischen Abteilung des LUKS.
Verschiedene Massnahmen stellen sicher, dass die sensiblen Patientendaten vor Missbrauch geschützt sind.
Die meisten Befunde von Luzerner Patientinnen und Patienten werden von der Pathologie des Luzerner Kantonsspitals gemeldet. Daneben wird das Zentralschweizer Krebsregister aber auch von anderen Krebsregistern Patientendaten erhalten, sofern es sich um Personen mit Wohnsitz im Kanton Luzern handelt.
Datenschutz wird gross geschrieben Während der ganzen Aufbauphase arbeitet der Datenschutzbeauftragte des Kantons Luzern aktiv mit. Basierend auf einer Bewilligung des Bundes sind die Ärzte und Spitäler von der Schweigepflicht entbunden; sie dürfen dem Krebsregister also medizinische Daten in nicht anonymisierter Form zustellen. Diese Meldung erfolgt allerdings nur, wenn die Patientin bzw. der Patient damit einverstanden ist.
Der Regierungsrat schlägt dem Kantonsrat eine Änderung des Gesundheitsgesetzes vor. Basierend auf dieser gesetzlichen Grundlage darf das Krebsregister die AHV-Nummer systematisch verwenden und Personaldaten mit der kantonalen Einwohnerplattform abgleichen. Bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung hat die Regierung dem Krebsregister den Testbetrieb bewilligt.
Ein Franken pro Kantonseinwohner
Die Kosten belaufen sich auf rund einen Franken pro Kantonseinwohnerin bzw. -einwohner. Im Voranschlag 2010 sind die entsprechenden Kosten berücksichtigt. Die Regierung ist überzeugt, dass die Kosten für ein Krebsregister, das Transparenz und Vergleiche ermöglicht und der Qualitätssicherung dient, in keinem Verhältnis zu den Kosten moderner Krebsbehandlungen stehen.
Die Botschaft B129 finden Sie auf der Website des Kantons: www.lu.ch/download/gr-geschaefte/2007-2011/b_129.pdf
Kontakt:
Markus Dürr
Regierungsrat Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements
Tel.: +41/41/228'60'81
E-Mail: markus.duerr@lu.ch
Joachim Diebold
Leiter Krebsregister und Chefarzt Pathologie
Luzerner Kantonsspital
Luzern
Tel.: +41/41/205'34'70
E-Mail: joachim.diebold@ksl.ch