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Staatskanzlei Luzern

Prämienverbilligung 2010: Einkommensgrenze bleibt stabil

Luzern (ots)

Anfangs November 2009 hat das Parlament den
Staatsvoranschlag 2010 verabschiedet. Damit ist jetzt klar, dass für 
die Prämienverbilligung im nächsten Jahr 167,8 Millionen Franken zur 
Verfügung stehen, rund 10 Millionen mehr als im laufenden Jahr. Noch 
stärker als der Kredit für die Prämienverbilligung steigen aber die 
Prämien. Da der Regierungsrat die seit 2007 geltende Einkommensgrenze
von 14,5 Prozent nicht erhöhen will, musste er nach einer andern 
Lösung suchen, um den bewilligten Kreditrahmen nicht zu sprengen. 
Diese Lösung besteht darin, dass der Anstieg für die Richtprämien, 
die für die Berechnung des Prämienverbilligungsanspruchs massgebend 
sind, erstmals nicht gleich stark ist wie jener bei den vom Bund 
festgelegten Durchschnittsprämien. In der Verordnungsänderung, die er
in Absprache mit dem Verband Luzerner Gemeinden verabschi edet hat, 
sind die konkreten Zahlen je Prämienregion festgelegt.
Bezügerinnen und Bezüger von wirtschaftlicher Sozialhilfe erhalten
nach wie vor die ganze Richtprämie. Diese ist aber nur Kosten 
deckend, wenn die individuell geschuldete Prämie nicht höher ist als 
die Richtprämie. Für alle Prämienverbilligungsbezügerinnen und 
-bezüger empfiehlt es sich, einen Kassenwechsel zu prüfen. Achtung: 
Die Frist für den Kassenwechsel läuft spätestens Ende November ab. 
Der Regierungsrat hat bereits mit seiner Medienmitteilung vom 20. 
Oktober 2009 auf diesen Umstand hingewiesen.
Bezugsberechtigung Bezugsberechtigt für 
Prämienverbilligungsbeiträge sind grundsätzlich Personen, die am 1. 
Januar 2010 ihren Wohnsitz im Kanton Luzern haben und bei denen die 
Kosten für die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung höher 
sind als 14,5 Prozent des steuerbaren Einkommens zuzüglich 10 Prozent
des steuerbaren Vermögens sowie Kinder und junge Erwachsene in 
mindestens 6-monatiger Ausbildung bis 25 Jahre, sofern das 
massgebende Einkommen nicht höher als 100'000 Franken ist. Der 
Anspruch auf Prämienverbilligung ist mit dem offiziellen Formular bei
der Wohnsitzgemeinde bis spätestens 30. April 2010 einzureichen. Das 
dafür geltende Formular wird kurz vor Neujahr allen Personen 
zugestellt, die sich in den letzten zwei Jahren angemeldet haben. Im 
Übrigen kann das Anmeldeformular ab Januar 2010 bei der 
AHV-Zweigstelle des Wohnortes bestellt oder im Internet unter:
http://www.ahvluzern.ch
Anspruch auf Prämienverbilligung
Zur Berechnung des Anspruchs auf Prämienverbilligung gelten die 
nachfolgenden Richtprämien pro Jahr in Franken:
Region 1:
Erwachsene	3?684.-
Junge Erwachsene	3'072.-
Kinder		  888.-
Region 2:
Erwachsene	3?432.-
Junge Erwachsene	2?832.-
Kinder		  816.-
Region 3:
Erwachsene	3?288.-
Junge Erwachsene	2?700.-
Kinder		  780.-
Für Personen, die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beziehen, gelten
die vom Bund festgelegten Durchschnittsprämien für die obligatorische
Krankenpflegeversicherung.

Kontakt:

Dr. Markus Dürr
Vorsteher Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern
Tel.: +41/41/228'60'85
E-Mail: Markus.Duerr@lu.ch

Daniel Wicki
Abteilung Soziales und Arbeit
Tel.: +41/41/228'60'80
E-Mail: Daniel.Wicki@lu.ch

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