Kantonsratskommission nimmt Wirkungsbericht 2009 zum Finanzausgleich zustimmend zur Kenntnis
Luzern (ots)
Die Spezialkommission NFA-Umsetzung nimmt den Planungsbericht des Regierungsrates an den Kantonsrat über die Wirkungen und die Zielerreichung des Finanzausgleichs (Wirkungsbericht 2009, B 127) zustimmend zur Kenntnis. Beim Wirkungsbericht 2009 handelt es sich nach 2005 um den zweiten Bericht über die Wirkungen und die Zielerreichung des Finanzausgleichs. Die Spezialkommission hat die Vorlage an der Sitzung vom 5. November 2009 unter dem Vorsitz von Franz Wüest (CVP, Ettiswil) vorberaten.
Die Kommission teilt die Auffassung des Regierungsrates, wonach das kantonale System des Finanzausgleichs grundsätzlich die angestrebten Wirkungen erzielt. Es geht somit lediglich um die Feinabstimmung der bestehenden Ordnung. Im Hinblick auf die anstehende Revision werden in drei Bereichen Bemerkungen angebracht:
1. erachtet es die Kommission als zweckmässig, dass geprüft wird, inwiefern künftig Buchgewinne zum Ressourcenpotential zugeschlagen werden. Man ist der Auffassung, dass die Buchgewinne teilweise eine verzerrende Wirkung auf das massgebende Ressourcenpotential aufweisen und daher nicht in jedem Fall berücksichtigt werden sollten.
2. wird beim topographischen Lastenausgleich für den nächsten Wirkungsbericht angeregt, zusätzliche Indikatoren für die Fliessgewässer zu suchen. Der heutige Ansatz, der sich ausschliesslich auf die Länge der Fliessgewässer abstützt, trägt den tatsächlichen Lasten nur bedingt Rechnung.
3. spricht sich eine Mehrheit der Spezialkommission dafür aus, die heutige finanzielle Besitzstandregelung anzupassen. Der Besitzstand soll neu während sechs Jahren (bisher zehn Jahre) voll garantiert werden. Ab dem siebten Jahr wird die Zahlung jährlich um einen Viertel (bisher einen Fünftel) reduziert. So verkürzen sich insgesamt die Sonderregelungen.
Weitgehend einverstanden ist die Kommission dagegen mit den vorgesehenen Anpassungen zur Vereinheitlichung der Mindestausstattung, zur Abschaffung der zentralörtlichen Zuschläge, zur Berücksichtigung von Konzessionsgebühren, Nachsteuern und Steuerstrafen beim Ressourcenpotential sowie zur Entflechtung von Lasten und Ressourcen beim Bildungslastenausgleich.
Die Vorlage wird an der Dezembersession 2009 des Kantonsrates behandelt.
Kontakt:
Franz Wüest
Präsident Spezialkommisson NFA-Ausgleich
Mobile: +41/79/434'26'44