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Staatskanzlei Luzern

Ungültigerklärung der Gemeindeinitiative JA zu Littau: Regierungsrat lehnt die Beschwerde des Initiativkomitees ab

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat die Stimmrechtsbeschwerde
gegen die Ungültigerklärung der Gemeindeinitiative "Ja zu Littau" 
durch den Einwohnerrat Littau vom 5. Oktober 2009 abgewiesen. Der 
Hauptgrund für die Ablehnung liegt in der zeitlichen Unmöglichkeit 
der Durchführung.
Mit seinem Entscheid stützt der Regierungsrat denjenigen des 
Einwohnerrats Littau (siehe Kasten). Dabei verweist er auf die 
bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Undurchführbarkeit von 
Initiativen, welche das Ziel haben, Projekte (im fraglichen Fall ging
es um ein Bauwerk) kurz vor der Vollendung zu verhindern. In der 
Beschwerde zu Littau-Luzern gehe es zwar nicht um ein Bauwerk, 
sondern um die Vereinigung zweier Gemeinden, die kurz vor der 
Vollendung stehe, schreibt der Regierungsrat in seinem Entscheid. Das
Projekt Littau-Luzern sei organisatorisch, politisch, personell, 
technisch und finanziell gar anspruchsvoller als die Erstellung eines
Bauwerks. Deshalb müsse die bundesgerichtliche Rechtssprechung umso 
mehr für eine Fusion zweier Gemeinden unmittelbar vor dem 
Zusammenschluss gelten.
Der Regierungsrat begründet die Ablehnung auch damit, dass selbst 
wenn die Littauer Bevölkerung der Auflösung des Fusionsvertrages 
zustimmen würde, dem ersten Schritt ein zweiter folgen würde: In 
diesem zweiten Schritt müsste die Aufhebung des Fusionsvertrags 
eingeleitet und umgesetzt werden. Der Fusionsvertrag zwischen Littau 
und Luzern sehe jedoch keine Kündigungsmöglichkeit vor. Im Gegenteil 
enthalte der Vertrag eine Treuepflicht-Klausel, wonach keine der 
beiden Gemeinden Handlungen vornehmen dürfe, die dem Vertrag 
zuwiderlaufen. Für die Vertragsauflösung zwischen Littau und Luzern 
bräuchte es daher einen Aufhebungsvertrag und damit die Zustimmung 
aller Parteien. Ein Aufhebungsvertrag müsste den Stimmberechtigten 
der Gemeinden Littau und Luzern vorgelegt werden. Die dazu nötigen 
Verkehrungen könnten nicht bis zum 31. Dezember 2009 getroffen 
werden. Danach höre die Gemeinde Littau auf, als eigenständiges 
Gemeinwesen zu existieren und die Initiative würde gegenstandslos.
Die Initianten machen geltend, dass die Initiative nach der Fusion
von Littau und Luzern nicht gegenstandslos werde, sondern das 
Geschäft an den Stadtrat übergehe. Dieser sei verpflichtet, die 
Vereinigung rückgängig zu machen.
Der Regierungsrat beurteilt diese Sachlage anders. Ein 
Initiativtext sei "aus sich selbst", nicht nach dem subjektiven 
Willen der Initianten auszulegen. Entscheidend sei, wie der 
Initiativtext von den Stimmberechtigten verstanden werden müsse. "Die
Gemeinde Littau soll eine eigenständige Gemeinde bleiben" stehe in 
der Begründung zur Initiative. Daraus werde ersichtlich, dass es bei 
der Initiative um die Verhinderung der Vereinigung von Littau und 
Luzern gehe. Ein Rückgängigmachen der Fusion könne daraus nicht 
abgeleitet werden.
Der Sachverhalt
Am 20. Januar 2009 reichte ein Initiativkomitee beim Gemeinderat 
Littau die Unterschriftenlisten zur Gemeindeinitiative "Ja zu Littau"
ein. Die Initiative erhielt folgende Begehren:
1. Die Gemeinde Littau bleibt eine eigenständige Gemeinde.
2. Die Gemeinde Littau annulliert den Fusionsvertrag mit Luzern.
Der Einwohnerrat Littau erklärte die Initiative auf Antrag des 
Gemeinderats am 16. September 2009 wegen Undurchführbarkeit als 
ungültig. Gegen diesen Beschluss reichte das Initiativkomitee 
Stimmrechtsbeschwerde ein.

Kontakt:

Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig
Rückfragen: (Dienstag, 1. Dezember 2009 von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr)
Tel.: +41/41/228'59'11

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