Ungültigerklärung der Gemeindeinitiative JA zu Littau: Regierungsrat lehnt die Beschwerde des Initiativkomitees ab
Luzern (ots)
Der Regierungsrat hat die Stimmrechtsbeschwerde gegen die Ungültigerklärung der Gemeindeinitiative "Ja zu Littau" durch den Einwohnerrat Littau vom 5. Oktober 2009 abgewiesen. Der Hauptgrund für die Ablehnung liegt in der zeitlichen Unmöglichkeit der Durchführung.
Mit seinem Entscheid stützt der Regierungsrat denjenigen des Einwohnerrats Littau (siehe Kasten). Dabei verweist er auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Undurchführbarkeit von Initiativen, welche das Ziel haben, Projekte (im fraglichen Fall ging es um ein Bauwerk) kurz vor der Vollendung zu verhindern. In der Beschwerde zu Littau-Luzern gehe es zwar nicht um ein Bauwerk, sondern um die Vereinigung zweier Gemeinden, die kurz vor der Vollendung stehe, schreibt der Regierungsrat in seinem Entscheid. Das Projekt Littau-Luzern sei organisatorisch, politisch, personell, technisch und finanziell gar anspruchsvoller als die Erstellung eines Bauwerks. Deshalb müsse die bundesgerichtliche Rechtssprechung umso mehr für eine Fusion zweier Gemeinden unmittelbar vor dem Zusammenschluss gelten.
Der Regierungsrat begründet die Ablehnung auch damit, dass selbst wenn die Littauer Bevölkerung der Auflösung des Fusionsvertrages zustimmen würde, dem ersten Schritt ein zweiter folgen würde: In diesem zweiten Schritt müsste die Aufhebung des Fusionsvertrags eingeleitet und umgesetzt werden. Der Fusionsvertrag zwischen Littau und Luzern sehe jedoch keine Kündigungsmöglichkeit vor. Im Gegenteil enthalte der Vertrag eine Treuepflicht-Klausel, wonach keine der beiden Gemeinden Handlungen vornehmen dürfe, die dem Vertrag zuwiderlaufen. Für die Vertragsauflösung zwischen Littau und Luzern bräuchte es daher einen Aufhebungsvertrag und damit die Zustimmung aller Parteien. Ein Aufhebungsvertrag müsste den Stimmberechtigten der Gemeinden Littau und Luzern vorgelegt werden. Die dazu nötigen Verkehrungen könnten nicht bis zum 31. Dezember 2009 getroffen werden. Danach höre die Gemeinde Littau auf, als eigenständiges Gemeinwesen zu existieren und die Initiative würde gegenstandslos.
Die Initianten machen geltend, dass die Initiative nach der Fusion von Littau und Luzern nicht gegenstandslos werde, sondern das Geschäft an den Stadtrat übergehe. Dieser sei verpflichtet, die Vereinigung rückgängig zu machen.
Der Regierungsrat beurteilt diese Sachlage anders. Ein Initiativtext sei "aus sich selbst", nicht nach dem subjektiven Willen der Initianten auszulegen. Entscheidend sei, wie der Initiativtext von den Stimmberechtigten verstanden werden müsse. "Die Gemeinde Littau soll eine eigenständige Gemeinde bleiben" stehe in der Begründung zur Initiative. Daraus werde ersichtlich, dass es bei der Initiative um die Verhinderung der Vereinigung von Littau und Luzern gehe. Ein Rückgängigmachen der Fusion könne daraus nicht abgeleitet werden.
Der Sachverhalt
Am 20. Januar 2009 reichte ein Initiativkomitee beim Gemeinderat Littau die Unterschriftenlisten zur Gemeindeinitiative "Ja zu Littau" ein. Die Initiative erhielt folgende Begehren:
1. Die Gemeinde Littau bleibt eine eigenständige Gemeinde.
2. Die Gemeinde Littau annulliert den Fusionsvertrag mit Luzern.
Der Einwohnerrat Littau erklärte die Initiative auf Antrag des Gemeinderats am 16. September 2009 wegen Undurchführbarkeit als ungültig. Gegen diesen Beschluss reichte das Initiativkomitee Stimmrechtsbeschwerde ein.
Kontakt:
Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig
Rückfragen: (Dienstag, 1. Dezember 2009 von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr)
Tel.: +41/41/228'59'11