Neue Pflegefinanzierung
Luzern (ots)
Am 1. Januar 2011 soll das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung in Kraft treten. Es will die oftmals wirtschaftlich schwierige Situation pflegebedürftiger Personen verbessern und gleichzeitig verhindern, dass die Krankenversicherung durch altersbedingte Pflegeleistungen zusätzlich belastet wird. Für das Gesamtsystem bringt die Neuordnung der Pflegefinanzierung keine wesentlichen Mehrkosten mit sich. Sie führt jedoch zu einer Neuverteilung der Lasten zwischen Kanton, Gemeinden, Krankenversicherern und Patientinnen und Patienten sowie zu mehr Kostentransparenz. Die Heimbewohner werden zu Lasten der Gemeinden entlastet.
Zur Umsetzung dieses Bundesgesetzes, das Änderungen im AHV-Gesetz, im KVG und im EL-Gesetz umfasst, muss der Kanton Luzern ein neues Pflegefinanzierungsgesetz erlassen. Eine vom Verband Luzerner Gemeinden und von der Regierung eingesetzte Projektgruppe hat Vorschläge ausgearbeitet und einen Gesetzesentwurf erstellt. Diesen Gesetzesentwurf schickt der Regierung nun in die Vernehmlassung.
Neuer Kostenteiler
Kernstück der Neuordnung ist die künftige Finanzierung der ambulanten und stationären Krankenpflege (Spitex und Pflegeheime). Hier gilt, dass die Krankenversicherer weiterhin einen fixen, nach Pflegebedarf abgestuften und vom Bund festgelegten Beitrag an die Pflegekosten leisten. Von den Pflegekosten dürfen den pflegebedürftigen Personen neu jedoch pro Tag nur noch maximal 20% des höchsten vom Bund festgelegten Beitrages der Krankenversicherer überwälzt werden (ambulant: Fr. 15,95; Pflegeheim: Fr. 21,60). Aus familienpolitischen Gründen soll die ambulante Pflege von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren davon ausgenommen sein. Für die verbleibenden Pflegekosten hat der Kanton die Restfinanzierung zu regeln.
Da die Pflegeheime und die Spitex im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden liegen, sollen diese auch für die Restfinanzierung der Pflegekosten aufkommen. Diese Neuordnung hat eine Entlastung der Heimbewohner und eine Zusatzbelastung der Gemeinden zur Folge. Dem Kanton wird dann ab 2012 die neue Spitalfinanzierung zufallen, welche für ihn voraussichtlich in ähnlichem Umfang Mehrbelastungen bedeuten wird wie sie nun mit der neuen Pflegefinanzierung auf die Gemeinden zukommen.
Gemeinden sind gefordert
Das Bundesrecht bestimmt nur die maximale Höhe der Pflegekostenbeiträge der Krankenversicherer aber nicht die Maximalkosten. Für die Restfinanzierung sind die Gemeinden zuständig. Deshalb sollen sie künftig mit Spitex-Anbietern und Pflegeheimen den von ihnen zu leistenden Restfinanzierungsbeitrag vereinbaren. So kann den unterschiedlichen Kostenstrukturen der Leistungserbringer im Kanton Rechnung getragen werden. Im entsprechenden Umfang besteht dann ein Anspruch der pflegebedürftigen Personen auf Übernahme dieser Kosten durch die Wohnsitzgemeinde.
Akut- und Übergangspflege als neue Leistungskategorie
Neu hat sich die öffentliche Hand an den Kosten der Akut- und Übergangspflege im Anschluss an einen Spitalaufenthalt zu beteiligen, welche vom Spital für 14 Tage angeordnet werden kann. Die Finanzierung der Akut- und Übergangspflege richtet sich nach den Regeln der neuen Spitalfinanzierung: mindestens 55% Gemeinden und maximal 45% Krankenversicherer. Den konkreten Verteiler legt die Regierung fest.
Entlastung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner
Da die neue Pflegefinanzierung eine massive Entlastung der Heimbewohnerinnen und -bewohner vorsieht, können auch die EL-Maximalbeiträge reduziert werden. Trotz der vorgeschlagenen Reduktion dürften künftig mehr EL-Bezügerinnen und -Bezüger in Heimen die vollen Heimtaxen gedeckt haben, insbesondere auch weil die Neuordnung der Pflegefinanzierung eine Erhöhung der Vermögensfreibeträge bei den EL mit sich bringt.
Kostenverschiebungen
Die Neuordnung der Pflegefinanzierung führt insbesondere zu einer Mehrbelastung der Gemeinden, was primär auf die massive Entlastung der Heimbewohnerinnen und -bewohner zurückzuführen ist. Bisher ging man im Kanton Luzern auf Grund einer Hochrechnung für die ganze Schweiz immer von Mehrkosten für die Gemeinden von rund 17,5 Millionen Franken aus. Nachdem im Sommer der Bundesrat die Verordnungen zur Neuordnung der Pflegefinanzierung erlassen hatte, wurden auch erstmals verbindliche Zahlen bekannt. Gestützt auf diese Zahlen und auf Statistiken des kantonalen Spitexverbandes SKL und des Luzerner Altersheimleiterverbandes LAK hat nun die Projektgruppe erstmals alles durchrechnen und die Rechnungsergebnisse extern überprüfen lassen können. Demnach werden die Pflegebedürftigen um rund 26 Millionen Franken entlastet. Ebenfalls entlastet werden die Krankenversicherer (ca. 5,4 Millionen Franken) und der Kanton (ca. 5 Millionen Franken), während der Bund mit rund 1,5 Millionen Franken und insbesondere die Gemeinden mit rund 39.9 Millionen Franken mehr belastet werden. Im gesamten System von rund 432 Millionen Franken ergeben sich Mehrkosten von rund 5 Millionen Franken (1,16 %). Diese sind auf die bundesrechtlich vorgeschriebenen höheren Vermögensfreibeträge für selbstbewohntes Wohneigentum bei den EL und auf die neuen Leistungen der Akut- und Übergangspflege zurückzuführen. Je nach Höhe der für die EL anrechenbaren Heimtaxen kann es noch Verschiebungen geben.
Die Vernehmlassungsunterlagen werden auf der Homepage des Gesundheits- und Sozialdepartements aufgeschaltet. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis Ende Februar 2010. Voraussichtlich im April 2010 soll der Regierungsrat die definitive Vorlage dem Parlament zuweisen.
Kontakt:
Markus Dürr, Regierungsrat
Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements
Tel.: +41/41/228'60'81
E-Mail: Markus.Duerr@lu.ch
Daniel Wicki, Leiter Abt. Gesundheitswesen und Soziales
Tel.: +41/41/228'60'80
E-Mail: Daniel.Wicki@lu.ch
Erwin Arnold, Sozialvorsteher,
Buchrain
Vorstandsmitglied Verband Luzerner Gemeinden und Leiter Bereich
Gesundheit und Soziales
Tel.: +41/41/444'20'40
E-Mail: erwin.arnold@buchrain.ch