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Staatskanzlei Luzern

Agglomerationsprogramm Luzern: Stand und weiteres Vorgehen

Luzern (ots)

Seit der Einreichung des Agglomerationsprogramms
beim Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) im Jahre 2007 konnten die 
Massnahmen des Agglomerationsprogramms weiterentwickelt werden. Der 
Kanton Luzern übermittelt den Bundesbehörden im Dezember 2009 
fristgerecht die Vorprojekte für die Massnahmen mit Baubeginn in den 
Jahren 2011/12. Im nächsten Jahr stehen der Abschluss der 
Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Kanton Luzern sowie 
die Weiterentwicklung des Agglomerationsprogramms an.
Am 12. November 2009 hat der Bundesrat die Botschaft zum Programm 
Agglomerationsverkehr verabschiedet. Darin wird dem eidgenössischen 
Parlament beantragt, dass der Bund die mitfinanzierten Massnahmen des
Agglomerationsprogramms Luzern mit 35% der anrechenbaren Kosten 
unterstützt. In der Zwischenzeit wurden dem Bund die Terminplanungen 
der Projektierungs- und Realisierungsphase für sämtliche Massnahmen 
der A-Liste mit Baubeginn ab 2011 sowie für alle 
nicht-infrastrukturellen Massnahmen eingereicht. Insgesamt kann die 
Agglomeration Luzern für die entsprechenden Infrastrukturmassnahmen 
mit rund 45 Millionen Franken an Bundesgeldern rechnen. Wichtigstes 
Projekt ist dabei die Sanierung des Seetalplatzes. Die Zeitpläne 
dienen dem Bund für die Ausarbeitung der Leistungsvereinbarung und 
die Finanzplanung des Infrastrukturfonds. Zusätzlich wurden dem Bund 
gemäss seinen Vorgaben Vorprojekte für Massnahmen der ersten 
Umsetzungsphase eingereicht. Es handelt sich dabei um folgende 
Massnah men:Schlossberg, Abbau von Behinderungen und Förderung 
öffentlicher Verkehr Schlossberg-Sedel, Radverkehrsanlagen 
Flankierende Massnahmen Zubringer Rontal, 
Verkehrsberuhigungsmassnahmen Buchrain Flankierende Massnahmen 
Zubringer Rontal, Strassenraumgestaltung Root Ronmatt ? Knoten Tell 
Infrastrukturausbau Trolleybusnetz in Luzern, Würzenbach ? 
Büttenenhalde Radwegnetz Meggen, Schwerzi ? Adligenswilerstrasse ? 
Grenze Kanton Schwyz Radwegnetz Luzern, Obergrund-/Moos-/Sälistrasse 
Radwegnetz Luzern, Schlösslihalde ? Grenze Adligenswil 
Buspriorisierung Ebikon, Schachenweid ? Schlösslistrasse 
Buspriorisierung Luzern, Allmend
Weiteres Vorgehen
Im nächsten Jahr wird die Leistungsvereinbarung zwischen dem 
Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und 
Kommunikation (UVEK) und dem Kanton Luzern als Träger des 
Agglomerationsprogramms Luzern abgeschlossen. In der 
Leistungsvereinbarung werden insbesondere die umzusetzenden 
Massnahmen, der Beitragssatz des Bundes sowie die Pflichten der 
beiden Parteien in Zusammenhang mit der Umsetzung der Vereinbarung 
definiert. Weiter wird ab nächstem Jahr das Agglomerationsprogramm 
Luzern der ersten Generation zu einem Agglomerationsprogramm der 
zweiten Generation weiterentwickelt. Grundlage dafür bildet die 
«Weisung über die Prüfung und Mitfinanzierung der 
Agglomerationsprogramme der 2. Generation», welche anfangs 2010 durch
das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) veröffentlicht wird. Zudem 
wird im Frühling 2010 eine Standortbestimmung mit dem ARE 
vorgenommen, damit die Weiterentwicklung des Agglomerationsprogramms 
zielgerichtet durchgeführt werden kann. Die Einreichungs frist für 
das Agglomerationsprogramm der zweiten Generation ist auf den 30. 
Juni 2012 festgesetzt worden.

Kontakt:

Ernst Schmid
Gesamtverkehrskoordinator vif
Tel.: +41/41/318'19'74

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