Agglomerationsprogramm Luzern: Stand und weiteres Vorgehen
Luzern (ots)
Seit der Einreichung des Agglomerationsprogramms beim Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) im Jahre 2007 konnten die Massnahmen des Agglomerationsprogramms weiterentwickelt werden. Der Kanton Luzern übermittelt den Bundesbehörden im Dezember 2009 fristgerecht die Vorprojekte für die Massnahmen mit Baubeginn in den Jahren 2011/12. Im nächsten Jahr stehen der Abschluss der Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Kanton Luzern sowie die Weiterentwicklung des Agglomerationsprogramms an.
Am 12. November 2009 hat der Bundesrat die Botschaft zum Programm Agglomerationsverkehr verabschiedet. Darin wird dem eidgenössischen Parlament beantragt, dass der Bund die mitfinanzierten Massnahmen des Agglomerationsprogramms Luzern mit 35% der anrechenbaren Kosten unterstützt. In der Zwischenzeit wurden dem Bund die Terminplanungen der Projektierungs- und Realisierungsphase für sämtliche Massnahmen der A-Liste mit Baubeginn ab 2011 sowie für alle nicht-infrastrukturellen Massnahmen eingereicht. Insgesamt kann die Agglomeration Luzern für die entsprechenden Infrastrukturmassnahmen mit rund 45 Millionen Franken an Bundesgeldern rechnen. Wichtigstes Projekt ist dabei die Sanierung des Seetalplatzes. Die Zeitpläne dienen dem Bund für die Ausarbeitung der Leistungsvereinbarung und die Finanzplanung des Infrastrukturfonds. Zusätzlich wurden dem Bund gemäss seinen Vorgaben Vorprojekte für Massnahmen der ersten Umsetzungsphase eingereicht. Es handelt sich dabei um folgende Massnah men:Schlossberg, Abbau von Behinderungen und Förderung öffentlicher Verkehr Schlossberg-Sedel, Radverkehrsanlagen Flankierende Massnahmen Zubringer Rontal, Verkehrsberuhigungsmassnahmen Buchrain Flankierende Massnahmen Zubringer Rontal, Strassenraumgestaltung Root Ronmatt ? Knoten Tell Infrastrukturausbau Trolleybusnetz in Luzern, Würzenbach ? Büttenenhalde Radwegnetz Meggen, Schwerzi ? Adligenswilerstrasse ? Grenze Kanton Schwyz Radwegnetz Luzern, Obergrund-/Moos-/Sälistrasse Radwegnetz Luzern, Schlösslihalde ? Grenze Adligenswil Buspriorisierung Ebikon, Schachenweid ? Schlösslistrasse Buspriorisierung Luzern, Allmend
Weiteres Vorgehen
Im nächsten Jahr wird die Leistungsvereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und dem Kanton Luzern als Träger des Agglomerationsprogramms Luzern abgeschlossen. In der Leistungsvereinbarung werden insbesondere die umzusetzenden Massnahmen, der Beitragssatz des Bundes sowie die Pflichten der beiden Parteien in Zusammenhang mit der Umsetzung der Vereinbarung definiert. Weiter wird ab nächstem Jahr das Agglomerationsprogramm Luzern der ersten Generation zu einem Agglomerationsprogramm der zweiten Generation weiterentwickelt. Grundlage dafür bildet die «Weisung über die Prüfung und Mitfinanzierung der Agglomerationsprogramme der 2. Generation», welche anfangs 2010 durch das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) veröffentlicht wird. Zudem wird im Frühling 2010 eine Standortbestimmung mit dem ARE vorgenommen, damit die Weiterentwicklung des Agglomerationsprogramms zielgerichtet durchgeführt werden kann. Die Einreichungs frist für das Agglomerationsprogramm der zweiten Generation ist auf den 30. Juni 2012 festgesetzt worden.
Kontakt:
Ernst Schmid
Gesamtverkehrskoordinator vif
Tel.: +41/41/318'19'74