WAK unterstützt eine Anpassung der Bestimmungen über die freihändige Vergabe
Luzern (ots)
Die Kommission Wirtschaft und Abgaben WAK des Kantonsrates (Vorsitz Leo Müller, CVP, Ruswil) hat die Änderung des Gesetzes über die öffentlichen Beschaffungen betreffend die freihändige Vergabe vorberaten.
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine Änderung von § 13 des Gesetzes über die öffentlichen Beschaffungen. Diese Bestimmung über die freihändige Vergabe soll so geändert werden, dass die Auftraggeberin bei Beschaffungen, die von der Auftragsgrösse her durch freihändige Vergabe erfolgen dürfen, bei mehreren Anbieterinnen ein Angebot einholen kann. Damit soll auch im Anwendungsbereich des freihändigen Vergabeverfahrens Konkurrenz unter den Anbieterinnen ermöglicht und mithin die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel gefördert werden.
Da die Vergabe im freihändigen Verfahren ohne formellen Entscheid mit dem Abschluss des Vertrags erfolgt, besteht bei freihändigen Vergaben keine Beschwerdemöglichkeit gegen die Auftragserteilung. Hingegen ist es möglich, die Wahl der freihändigen Vergabe als Verfahrensart anzufechten. Mit der Gesetzesänderung wird die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des Luzerner Verwaltungsgerichts im Interesse der Klarheit und Rechtssicherheit ausdrücklich im Gesetz festgehalten.
Die WAK stimmt dieser Änderung einstimmig zu. Die Kommission diskutierte die Begrenzung der einzuholenden Offerten auf drei, sprach sich aber letztlich gegen eine Begrenzung aus. Die Kommission geht davon aus, dass sich an der bisherigen Praxis der Besteller, etwa drei Offerten einzuholen, nichts ändern werde. Sie will den Bestellern auf diese Weise auch ermöglichen, wo dies sinnvollerweise geboten erscheint, mehr als drei Offerten einzuholen.
Der Kantonsrat wird diese Vorlage voraussichtlich an der Session vom 25./26. Januar 2010 beraten.
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