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Staatskanzlei Luzern

Kantonale Pflegeheimplanung 2011
Kantonales Altersleitbild 2010

Luzern (ots)

Der Kanton Luzern gibt sich ein neues
Altersleitbild und schickt die Pflegeheimplanung in die 
Vernehmlassung. Das neue Altersleitbild gibt die Richtung für die 
Alterspolitik in den nächsten Jahren vor. Ein Teil der Alterspolitik 
ist die Pflegeheimplanung. Sie geht davon aus, dass in den nächsten 
Jahren verhältnismässig weniger Betagte ihre letzten Jahre in einem 
Alters- und Pflegeheim verbringen werden. Da in erster Linie die 
Gemeinden verantwortlich sind für die konkrete Umsetzung der 
Pflegeheimplanung, geht der Entwurf der Pflegeheimplanung nun in die 
Vernehmlassung.
Die Bevölkerungsgruppe der Betagten und Hochbetagten nimmt in den 
nächsten Jahren stark zu. Es tritt jedoch eine neue Generation von 
Rentnerinnen und Rentnern ins Pensionsalter. Die Senioren und 
Seniorinnen sind aktiver, fitter und länger beschwerdefrei. Die 
Alterspolitik muss sich demnach neu ausrichten. Es geht in der 
Alterspolitik nicht mehr allein darum, genügend Alters- und 
Pflegeheimplätze zu schaffen. Die Alterspolitik im Kanton Luzern ist 
geleitet von der Vision, dass jeder Mensch seinen Vorstellungen 
entsprechend alt werden kann; das heisst auch, dass ein breites 
Spektrum an Lebens- und Wohnformen akzeptiert und realisierbar ist.  
dass ältere Menschen einen Beitrag zur Solidarität zwischen den 
Generationen und innerhalb der Generationen leisten.  
dass ältere Menschen mit präventivem und gesundheitsförderndem 
Verhalten dazu beitragen, ihren Gesundheitszustand und ihre 
Lebensqualität positiv zu beeinflussen.
Das Altersleitbild zeigt sechs Handlungsfelder mit entsprechenden 
Wirkungszielen auf:
  • Lebensgestaltung
  • Wohnen
  • Informationen und Beratung
  • Dienstleistungen
  • Pflege und deren Qualitätssicherung
  • finanzielle Sicherheit im Alter
Der Regierungsrat hat das Altersleitbild verabschiedet, von dem er
überzeugt ist, dass es aktuell und zukunftsweisend ist.
Die Gemeinden sind zuständig für die konkrete Umsetzung der 
Alterspolitik. Vor allem bei Angeboten für Hilfe, Betreuung und 
Pflege, die nicht mehr innerhalb der Familie oder Nachbarschaft 
organisiert werden können, sind die Gemeinden gefragt. Es geht dabei 
um Spitex-Dienste, Alterswohnungen, betreutes Wohnen bis hin zu den 
Plätzen in Pflegewohngruppen und in Alters- und Pflegeheimen. Ziel 
ist es, dass die Betagten mit ambulanten Hilfestellungen möglichst 
lange zu Hause leben können. Die Pflegeheimplanung sieht vor, dass 
die Gemeinden innerhalb der Planungsregionen die Angebote planen und 
koordinieren.
Die Pflegeheimplanung beinhaltet eine Pflegeheimliste mit den 
stationären Plätzen in den Planungsregionen. Die Berechnungen der 
Platzzahlen aufgrund der Prognosen für die Bevölkerungsgruppe der 
Hochbetagten zeigen, dass in verschiedenen Regionen in den nächsten 
10 Jahren nur wenige Plätze fehlen. Vor allem in der Stadt und der 
Agglomeration könnten noch Plätze bewilligt werden. Welche Angebote 
jedoch konkret geschaffen werden, entscheiden die Gemeinden.
Die Pflegeheimplanung wird jetzt in eine breite Vernehmlassung bei
den Gemeinden, den politischen Parteien und Verbänden geschickt. Die 
Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Homepage des Gesundheits- und 
Sozialdepartementes aufgeschaltet unter: www.lu.ch/gsd_vernehmlassung

Kontakt:

Regierungsrat Guido Graf
Tel.: +41/41/228'60'81
E-Mail: guido.graf@lu.ch

Irmgard Dürmüller Kohler
Leiterin Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Tel.: +41/41/228'57'79
E-Mail: irmgard.duermueller@lu.ch

Erwin Arnold, Sozialvorsteher Buchrain
Tel.: +41/41/444'20'40

Judith Lauber-Hemmig, Informationsbeauftragte GSD
Mobile: +41/79/755'27'75

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