Kantonale Pflegeheimplanung 2011
Kantonales Altersleitbild 2010
Luzern (ots)
Der Kanton Luzern gibt sich ein neues Altersleitbild und schickt die Pflegeheimplanung in die Vernehmlassung. Das neue Altersleitbild gibt die Richtung für die Alterspolitik in den nächsten Jahren vor. Ein Teil der Alterspolitik ist die Pflegeheimplanung. Sie geht davon aus, dass in den nächsten Jahren verhältnismässig weniger Betagte ihre letzten Jahre in einem Alters- und Pflegeheim verbringen werden. Da in erster Linie die Gemeinden verantwortlich sind für die konkrete Umsetzung der Pflegeheimplanung, geht der Entwurf der Pflegeheimplanung nun in die Vernehmlassung.
Die Bevölkerungsgruppe der Betagten und Hochbetagten nimmt in den nächsten Jahren stark zu. Es tritt jedoch eine neue Generation von Rentnerinnen und Rentnern ins Pensionsalter. Die Senioren und Seniorinnen sind aktiver, fitter und länger beschwerdefrei. Die Alterspolitik muss sich demnach neu ausrichten. Es geht in der Alterspolitik nicht mehr allein darum, genügend Alters- und Pflegeheimplätze zu schaffen. Die Alterspolitik im Kanton Luzern ist geleitet von der Vision, dass jeder Mensch seinen Vorstellungen entsprechend alt werden kann; das heisst auch, dass ein breites Spektrum an Lebens- und Wohnformen akzeptiert und realisierbar ist.
dass ältere Menschen einen Beitrag zur Solidarität zwischen den Generationen und innerhalb der Generationen leisten.
dass ältere Menschen mit präventivem und gesundheitsförderndem Verhalten dazu beitragen, ihren Gesundheitszustand und ihre Lebensqualität positiv zu beeinflussen.
Das Altersleitbild zeigt sechs Handlungsfelder mit entsprechenden Wirkungszielen auf:
- Lebensgestaltung
- Wohnen
- Informationen und Beratung
- Dienstleistungen
- Pflege und deren Qualitätssicherung
- finanzielle Sicherheit im Alter
Der Regierungsrat hat das Altersleitbild verabschiedet, von dem er überzeugt ist, dass es aktuell und zukunftsweisend ist.
Die Gemeinden sind zuständig für die konkrete Umsetzung der Alterspolitik. Vor allem bei Angeboten für Hilfe, Betreuung und Pflege, die nicht mehr innerhalb der Familie oder Nachbarschaft organisiert werden können, sind die Gemeinden gefragt. Es geht dabei um Spitex-Dienste, Alterswohnungen, betreutes Wohnen bis hin zu den Plätzen in Pflegewohngruppen und in Alters- und Pflegeheimen. Ziel ist es, dass die Betagten mit ambulanten Hilfestellungen möglichst lange zu Hause leben können. Die Pflegeheimplanung sieht vor, dass die Gemeinden innerhalb der Planungsregionen die Angebote planen und koordinieren.
Die Pflegeheimplanung beinhaltet eine Pflegeheimliste mit den stationären Plätzen in den Planungsregionen. Die Berechnungen der Platzzahlen aufgrund der Prognosen für die Bevölkerungsgruppe der Hochbetagten zeigen, dass in verschiedenen Regionen in den nächsten 10 Jahren nur wenige Plätze fehlen. Vor allem in der Stadt und der Agglomeration könnten noch Plätze bewilligt werden. Welche Angebote jedoch konkret geschaffen werden, entscheiden die Gemeinden.
Die Pflegeheimplanung wird jetzt in eine breite Vernehmlassung bei den Gemeinden, den politischen Parteien und Verbänden geschickt. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Homepage des Gesundheits- und Sozialdepartementes aufgeschaltet unter: www.lu.ch/gsd_vernehmlassung
Kontakt:
Regierungsrat Guido Graf
Tel.: +41/41/228'60'81
E-Mail: guido.graf@lu.ch
Irmgard Dürmüller Kohler
Leiterin Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Tel.: +41/41/228'57'79
E-Mail: irmgard.duermueller@lu.ch
Erwin Arnold, Sozialvorsteher Buchrain
Tel.: +41/41/444'20'40
Judith Lauber-Hemmig, Informationsbeauftragte GSD
Mobile: +41/79/755'27'75