Kantonales Förderprogramm Energie 2010
Luzern (ots)
Seit 4. Januar 2010 läuft «das Gebäudeprogramm» von Bund und Kantonen, das die Förderung von energetischen Gebäudehüllensanierungen beinhaltet. Finanziert wird das Programm aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe.
Ergänzend dazu fördert der Kanton Luzern ab 1. März 2010 den Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmebereich und die Totalsanierung von Gebäuden nach dem Minergie-Standard. Dafür stehen rund 4 Mio. Franken zur Verfügung. Voraussichtlich etwa 1.3 Mio. Franken davon steuert ebenfalls der Bund aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe bei. Die Förderbestimmungen orientieren sich am harmonisierten Fördermodell (HFM) der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK).
Fördergegenstände und -sätze 2010
Ab 1. März 2010 gelten im kantonalen Förderprogramm Energie folgende Fördergegenstände und Fördersätze:Thermische Solaranlagen (solares Warmwasser):
Grundbeitrag 1'500 Franken pro Anlage
Flächenbeitrag von 150 Franken pro m2 Kollektorfläche Thermische Solaranlagen werden im Kanton Luzern seit 2007 gefördert.
Holzheizungen mit einer Leistung bis 70 kW, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- bei Umstellung von Elektro-, Öl- oder Gasheizungen auf Holz
- in Kombination mit bestehender oder neuer thermischer Solaranlage für Warmwasser mit oder ohne Heizungsunterstützung
- Verwendung nicht für Prozesswärme.
Die Förderbeiträge richten sich nach der Leistung der Heizung. Sie betragen für Holzheizungen bis 40 kW pauschal 7'300 Franken, für Holzheizungen ab 40 bis 70 kW pauschal 8'500 Franken. Wenn auf Zentralheizung umgestellt und eine neue Wärmeverteilung eingebaut wird, wird ein Zuschlag von 3'000 Franken pro Anlage ausbezahlt.
Holzheizungen mit einer Leistung von 70 kW und mehr, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- bei Umstellung von Elektro-, Öl- oder Gasheizungen auf Holz
- Verwendung nicht für Prozesswärme
Die Förderbeiträge richten sich nach der jährlich erzeugten Energie:
- bis 1'000 MWh/a: pauschal 30'000 Franken plus 55 Franken pro MWh/a
- ab 1'000 MWh/a: pauschal 75'000 Franken plus 10 Franken pro MWh/a
- ab 2'000 MWh/a: individuelle Beurteilung.
Bonus für Gebäudesanierung nach Minergie-Standard
Wer sein Haus gesamthaft nach Minergie- oder Minergie-P- Standard saniert, erhält vom Kanton Luzern einen Bonus zusätzlich zum Förderbeitrag des nationalen Gebäudeprogramms. - Minergie-Sanierung:
Für kleinere Objekte (bis 250 m2 EBF) wird ein Bonus von pauschal 10'000 Franken ausgerichtet. Für grössere Objekte (ab 250 m2 EBF) gibt es einen Bonus von 40 Franken pro m2 Energiebezugsfläche (EBF). Der Förderbeitrag ist limitiert auf 100'000 Franken (ink l. Beitrag des nationalen Gebäudeprogramms).
- Minergie-P-Sanierung:
Für kleinere Objekte (bis 250 m2 EBF) wird ein Bonus von pauschal 15'000 Franken ausgerichtet. Für grössere Objekte (ab 250 m2 EBF) gibt es einen Bonus von 60 Franken pro m2 Energiebezugsfläche (EBF). Der Förderbeitrag ist limitiert auf 150'000 Franken (inkl. Beitrag des nationalen Gebäudeprogramms).
- Der Bonus für eine Minergie-P-Sanierung kann auch bei Ersatzbauten nach Minergie-P-Standard zur Anrechnung kommen. Massgebend ist die Energiebezugsfläche EBF des bestehenden Gebäudes.
Weitere Informationen
Aktuelle Fördersätze und -bedingungen sowie Gesuchsformulare des kantonalen Förderprogramms: www.energie.lu.ch (Gesuchsformulare ab 1.3.2010)
Kontakt
© Urheberrechte sind beim Kanton Luzern
Kontakt:
Beat Marty
Umwelt und Energie (uwe) Abteilungsleiter Luft, Lärm, Energie
Tel.: +41/41/228'60'71
E-Mail: beat.marty@lu.ch http:/