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Staatskanzlei Luzern

Kantonales Förderprogramm Energie 2010

Luzern (ots)

Seit 4. Januar 2010 läuft «das Gebäudeprogramm» von
Bund und Kantonen, das die Förderung von energetischen 
Gebäudehüllensanierungen beinhaltet. Finanziert wird das Programm aus
der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe.
Ergänzend dazu fördert der Kanton Luzern ab 1. März 2010 den 
Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmebereich und die Totalsanierung 
von Gebäuden nach dem Minergie-Standard. Dafür stehen rund 4 Mio. 
Franken zur Verfügung. Voraussichtlich etwa 1.3 Mio. Franken davon 
steuert ebenfalls der Bund aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe 
bei. Die Förderbestimmungen orientieren sich am harmonisierten 
Fördermodell (HFM) der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren 
(EnDK).
Fördergegenstände und -sätze 2010
Ab 1. März 2010 gelten im kantonalen Förderprogramm Energie       
folgende Fördergegenstände und Fördersätze:Thermische       
Solaranlagen (solares Warmwasser):
Grundbeitrag 1'500 Franken pro Anlage
Flächenbeitrag von 150 Franken pro m2 Kollektorfläche       
Thermische Solaranlagen werden im Kanton Luzern seit 2007       
gefördert.
Holzheizungen mit einer Leistung bis 70 kW, wenn folgende       
Bedingungen erfüllt sind:
  • bei Umstellung von Elektro-, Öl- oder Gasheizungen auf Holz
  • in Kombination mit bestehender oder neuer thermischer Solaranlage für Warmwasser mit oder ohne Heizungsunterstützung
  • Verwendung nicht für Prozesswärme.
Die Förderbeiträge richten sich nach der Leistung der Heizung.    
Sie betragen für Holzheizungen bis 40 kW pauschal 7'300       
Franken, für Holzheizungen ab 40 bis 70 kW pauschal 8'500       
Franken. Wenn auf Zentralheizung umgestellt und eine neue       
Wärmeverteilung eingebaut wird, wird ein Zuschlag von 3'000       
Franken pro Anlage ausbezahlt.
Holzheizungen mit einer Leistung von 70 kW und mehr, wenn       
folgende Bedingungen erfüllt sind:
  • bei Umstellung von Elektro-, Öl- oder Gasheizungen auf Holz
  • Verwendung nicht für Prozesswärme
Die Förderbeiträge richten sich nach der jährlich erzeugten       
Energie:
  • bis 1'000 MWh/a: pauschal 30'000 Franken plus 55 Franken pro MWh/a
  • ab 1'000 MWh/a: pauschal 75'000 Franken plus 10 Franken pro MWh/a
  • ab 2'000 MWh/a: individuelle Beurteilung.
Bonus für Gebäudesanierung nach Minergie-Standard
Wer sein Haus gesamthaft nach Minergie- oder Minergie-P-       
Standard saniert, erhält vom Kanton Luzern einen Bonus       
zusätzlich zum Förderbeitrag des nationalen Gebäudeprogramms.       -
Minergie-Sanierung:
Für kleinere Objekte (bis 250 m2 EBF) wird ein Bonus von       
pauschal 10'000 Franken ausgerichtet. Für grössere Objekte (ab       
250 m2 EBF) gibt es einen Bonus von 40 Franken pro m2       
Energiebezugsfläche (EBF). Der Förderbeitrag ist limitiert auf       
100'000 Franken (ink l. Beitrag des nationalen       
Gebäudeprogramms).
- Minergie-P-Sanierung:
Für kleinere Objekte (bis 250 m2 EBF) wird ein Bonus von       
pauschal 15'000 Franken ausgerichtet. Für grössere Objekte (ab       
250 m2 EBF) gibt es einen Bonus von 60 Franken pro m2       
Energiebezugsfläche (EBF). Der Förderbeitrag ist limitiert auf       
150'000 Franken (inkl. Beitrag des nationalen       
Gebäudeprogramms).
- Der Bonus für eine Minergie-P-Sanierung kann auch bei       
Ersatzbauten nach Minergie-P-Standard zur Anrechnung kommen.       
Massgebend ist die Energiebezugsfläche EBF des bestehenden       
Gebäudes.
Weitere Informationen
Aktuelle Fördersätze und -bedingungen sowie Gesuchsformulare des 
kantonalen Förderprogramms: www.energie.lu.ch (Gesuchsformulare ab 
1.3.2010)
Kontakt
© Urheberrechte sind beim Kanton Luzern

Kontakt:

Beat Marty
Umwelt und Energie (uwe) Abteilungsleiter Luft, Lärm, Energie
Tel.: +41/41/228'60'71
E-Mail: beat.marty@lu.ch http:/

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