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Staatskanzlei Luzern

PHZ: Kantonsratskommission befürwortet Konkordatskündigung

Luzern (ots)

Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK)
befürwortet stark mehrheitlich den Austritt des Kantons Luzern aus 
dem Konkordat der pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ). Die 
EBKK (Vorsitz Angela Pfäffli-Oswald, FDP, Grosswangen) macht dafür 
geltend, dass sich das im Übergang von der seminaristischen 
Lehrerbildung zur tertiären Lehrerbildung innerhalb einer 
pädagogischen Hochschule gebildete Konkordat der sechs 
Zentralschweizer Kantone in der Praxis nicht bewährt habe. Die vom 
Konkordatsrat PHZ eingeleitete Revision des Konkordats überzeugt nach
Meinung der EBKK nicht, insbesondere fehle darin eine Konzentration 
der Ausbildungen auf einen Standort. Da nach dem Revisionskonzept des
Konkordatsrates PHZ weiterhin an drei Standorten (Luzern, Zug, 
Goldau) parallel gleichartige Ausbildungen im Angebot seien und jeder
Standort den vierfachen Leistungsauftrag (Ausbildung, Weiterbildung, 
Dienstleistung, Forschung und Entwicklung) erfüllen solle, wird nach 
Auffassung der EBKK die unerfreuliche Konkurrenzsituation zwischen 
den Teilschulen bestehen bleiben. Das erschwere die Führung massiv 
und führe weiterhin zu unnötigen Koordinationskosten.
Die EBKK stimmt mit dem Luzerner Regierungsrat weiter darin 
überein, dass auch unter einem revidierten Konkordat der Kanton 
Luzern keine seinem Anteil an Studierenden und seinen 
Finanzleistungen entsprechenden Einfluss ausüben könne. Derzeit sind 
an der Teilschule Luzern 1210 Studierende eingeschrieben, an der 
Teilschule Zug 237, an der Teilschule Schwyz in Goldau 157. Die EBKK 
begrüsst, dass der Regierungsrat schlankere, effizientere und 
kostengünstige Strukturen in der Lehrerbildung anstrebt. Einstimmig 
betont die Kommission, dass nicht grundsätzlich ein Alleingang 
Luzerns in der Lehrerbildung erreicht werden soll, sondern die 
Zusammenarbeit mit den Zentralschweizer Kantonen weiterhin notwendig 
und wünschbar sei. Sie unterstützt deshalb die Angebote des Kantons 
Luzern gegenüber den Zentralschweizer Kantonen für 
Kooperationsverträge und Leistungsvereinbarungen in der 
Lehrerbildung. Die Mehrheit der Kommission vertritt die Ansicht, dass
mit dem Austritt des Kantons Luzern aus dem PHZ-Konkordat die 
Zusammenarbeit unter den Zentralschweizer Kantonen in anderen 
Bereichen nicht beeinträchtigt werden sollte.
Die EBKK nimmt zudem zur Kenntnis, dass bei einem Austritt des 
Kantons Luzern aus dem PHZ-Konkordat die entstehenden Minderkosten 
bei einem selbständigen Betrieb der PH Luzern durch entstehende 
Mehrkosten ungefähr kompensiert werden. Eine Minderheit der 
Kommission äussert die Skepsis, ob der PH Luzern als neue kantonale 
Dienststelle genügend Mittel zur Verfügung gestellt werden, um sich 
im schweizweiten Wettbewerb behaupten zu können. Desgleichen 
bemängelt eine weitere Minderheit, dass die politischen Folgen des 
Austritts des Kantons Luzern aus dem PHZ-Konkordat ungenügend 
abgeklärt und auch noch nicht ausgestanden seien.
Die Beratung der Vorlage ist für die Mai-Session des Kantonsrates 
geplant.

Kontakt:

Angela Pfäffli-Oswald
Präsidentin Kommission Erziehung, Bildung und Kultur
Tel.: +41/79/299'03'83

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