PHZ: Kantonsratskommission befürwortet Konkordatskündigung
Luzern (ots)
Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) befürwortet stark mehrheitlich den Austritt des Kantons Luzern aus dem Konkordat der pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ). Die EBKK (Vorsitz Angela Pfäffli-Oswald, FDP, Grosswangen) macht dafür geltend, dass sich das im Übergang von der seminaristischen Lehrerbildung zur tertiären Lehrerbildung innerhalb einer pädagogischen Hochschule gebildete Konkordat der sechs Zentralschweizer Kantone in der Praxis nicht bewährt habe. Die vom Konkordatsrat PHZ eingeleitete Revision des Konkordats überzeugt nach Meinung der EBKK nicht, insbesondere fehle darin eine Konzentration der Ausbildungen auf einen Standort. Da nach dem Revisionskonzept des Konkordatsrates PHZ weiterhin an drei Standorten (Luzern, Zug, Goldau) parallel gleichartige Ausbildungen im Angebot seien und jeder Standort den vierfachen Leistungsauftrag (Ausbildung, Weiterbildung, Dienstleistung, Forschung und Entwicklung) erfüllen solle, wird nach Auffassung der EBKK die unerfreuliche Konkurrenzsituation zwischen den Teilschulen bestehen bleiben. Das erschwere die Führung massiv und führe weiterhin zu unnötigen Koordinationskosten.
Die EBKK stimmt mit dem Luzerner Regierungsrat weiter darin überein, dass auch unter einem revidierten Konkordat der Kanton Luzern keine seinem Anteil an Studierenden und seinen Finanzleistungen entsprechenden Einfluss ausüben könne. Derzeit sind an der Teilschule Luzern 1210 Studierende eingeschrieben, an der Teilschule Zug 237, an der Teilschule Schwyz in Goldau 157. Die EBKK begrüsst, dass der Regierungsrat schlankere, effizientere und kostengünstige Strukturen in der Lehrerbildung anstrebt. Einstimmig betont die Kommission, dass nicht grundsätzlich ein Alleingang Luzerns in der Lehrerbildung erreicht werden soll, sondern die Zusammenarbeit mit den Zentralschweizer Kantonen weiterhin notwendig und wünschbar sei. Sie unterstützt deshalb die Angebote des Kantons Luzern gegenüber den Zentralschweizer Kantonen für Kooperationsverträge und Leistungsvereinbarungen in der Lehrerbildung. Die Mehrheit der Kommission vertritt die Ansicht, dass mit dem Austritt des Kantons Luzern aus dem PHZ-Konkordat die Zusammenarbeit unter den Zentralschweizer Kantonen in anderen Bereichen nicht beeinträchtigt werden sollte.
Die EBKK nimmt zudem zur Kenntnis, dass bei einem Austritt des Kantons Luzern aus dem PHZ-Konkordat die entstehenden Minderkosten bei einem selbständigen Betrieb der PH Luzern durch entstehende Mehrkosten ungefähr kompensiert werden. Eine Minderheit der Kommission äussert die Skepsis, ob der PH Luzern als neue kantonale Dienststelle genügend Mittel zur Verfügung gestellt werden, um sich im schweizweiten Wettbewerb behaupten zu können. Desgleichen bemängelt eine weitere Minderheit, dass die politischen Folgen des Austritts des Kantons Luzern aus dem PHZ-Konkordat ungenügend abgeklärt und auch noch nicht ausgestanden seien.
Die Beratung der Vorlage ist für die Mai-Session des Kantonsrates geplant.
Kontakt:
Angela Pfäffli-Oswald
Präsidentin Kommission Erziehung, Bildung und Kultur
Tel.: +41/79/299'03'83