Administrativuntersuchung Hasle ist abgeschlossen
Luzern (ots)
Die Administrativuntersuchung über die Geschäftsführung der Gemeinde Hasle ist abgeschlossen. Sie bestätigt Mängel in der Führung der Geschäfte in Hasle. Die Abklärungen und Massnahmen zur Schadenbegrenzung sind erfolgt und die Schadenpositionen aufgearbeitet. Der Regierungsrat erklärt das Administrativverfahren damit als beendet. Am Freitagabend orientierte Regierungsrätin an der Gemeindeversammlung von Hasle die Bevölkerung.
Im Juni 2008 nahm der Regierungsrat Kenntnis vom Bericht des Rechtsanwaltes Dr. André Bieri über die Geschäftsführung der Gemeinde Hasle. Darin war belegt worden, dass in der Geschäftsführung über einen längeren Zeitraum erhebliche Fehler begangen worden waren. Der finanzielle Schaden konnte damals noch nicht genau beziffert werden. Da es zum damaligen Zeitpunkt nicht möglich war, alle Pendenzen aufzuarbeiten und die Abläufe zu verbessern, liess der Regierungsrat die Administrativuntersuchung weiterführen. Ziel war einerseits die vergangenheitsbezogene Schadensbereinigung und andererseits den Aufbau einer rechtsstaatlich und verwaltungstechnisch korrekten Geschäftsführung sicherzustellen, die den Anforderungen einer demokratischen Führung der Gemeinde zu genügen vermag und der die Bürgerinnen und Bürger vertrauen können. Es waren insbesondere vier Fragen zu klären: Welche Schädigungen sind in der Gemeinde Hasle durch die mangelhafte Geschäftsführung erfolgt und wie kö nnen sie behoben beziehungsweise verringert werden? Kann der Kanton von der Gemeinde Hasle zu hohe Zahlungen aus dem alten Finanzausgleich zurückfordern und Schadenersatz für entgangene Anteile an Grundstückgewinn- und Erbschaftssteuern geltend machen? Soll der Regierungsrat gegen einzelne Mitglieder des ehemaligen Gemeinderates stellvertretend sowie gegen den ehemaligen Regierungsstatthalter Klage auf Schadenersatz wegen grobfahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten erheben? Ist in Hasle die Geschäftsführung für eine "demokratische Führung der Gemeinde" wieder hergestellt?
Schadensbereinigung in der Gemeinde Hasle
Der Gemeindepräsident und Regierungsstatthalter Erwin Galliker hatten im Einverständnis mit dem Gemeinderat die Abklärungen und Massnahmen zur Schadensbegrenzung fortzuführen. Als wichtigste Ergebnisse sind zu nennen: Kanalisationsanschlussgebühren: Nachträgliche Rechnungsstellungen von rund Fr. 90'000.-; rund Fr. 60'000.- mussten als verjährt abgeschrieben werden.
ARA-Betriebsgebühren: Nachträgliche Rechnungsstellungen von Fr. 10'000.-.
Grundstückgewinnsteuern: In diesem Bereich liegen die grössten Schäden. Insgesamt wurden mehr als eine halbe Million Franken nicht oder nicht rechtzeitig veranlagt.
Unterstützungskontrolle: Es wurde eine Gesamtsumme von rund Fr. 11'000.- an früher unterstützte Personen rückvergütet.
Erbteilung: Zwei seit Jahren hängige Erbschaftsfälle konnten bereinigt und die entsprechenden Guthaben mit Zins und Zinseszins (insgesamt rund Fr. 56'000.-) den Erben ausbezahlt werden.
Erbschaftssteuern: Insgesamt wurden rund Fr. 21'000.- nicht veranlagt.
Vormundschaftswesen: Hier wurden erhebliche Mängel bei der Organisation festgestellt. In drei detailliert untersuchten Fällen ergaben sich finanzielle Schädigungen für Personen, die von vormundschaftlichen Massnahmen betroffen sind. Ein Fall konnte bereinigt werden, in zwei Fällen wurden zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens Rechtsanwälte mit der Bereinigung und Geltendmachung der Vermögensschäden beauftragt. Im Jahr 2009 überprüfte die Regierungsstatthalterin der Ämter Entlebuch und Willisau die Organisation im Vormundschaftsbereich. Gesamthaft konnte sie laut ihrem Kontrollbericht von der heutigen Führung des Vormundschaftswesens einen guten Eindruck gewinnen.
Der Vergleich
Die Klärung der Frage 2 endet in einem Vergleich. Die Verhandlungen führte auf Seiten des Kantons das Finanzdepartement. Die für die Zeit vor 1998 zu viel geleisteten Ausgleichszahlungen aus dem alten Finanzausgleich und unterbliebenen Zahlungen von kantonalen Steueranteilen konnten vom Kanton wegen der absoluten Verjährung von 10 Jahren nicht mehr zurück- bzw. eingefordert werden. Bei Aushandlung des Vergleichs wurden die Fragen der Verjährung, die Mitverantwortung des Kantons durch das Verhalten des früheren Regierungsstatthalters sowie entgangene kantonale Beiträge der Gemeinde Hasle durch verpasste Fristen in den Verhandlungsprozess miteinbezogen. Hasle verpflichtete sich zur Zahlung von Fr. 125'000.- per Saldo aller Ansprüche. Der Regierungsrat stimmte mit Entscheid vom 27. November 2009 diesem Vergleichsangebot der Gemeinde Hasle zu. Die Zahlung ist in der Zwischenzeit erfolgt.
Verzicht auf Ersatzforderungsklage
Angestellte und Behördenmitglieder haften dem Gemeinwesen für den Schaden, den sie ihm vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben. Richtet sich die Ersatzforderung gegen einzelne Mitglieder des Gemeinderates, ist deren Aufsichtsbehörde zuständig für die Geltendmachung. Da das Administrativverfahren durch den Regierungsrat angeordnet worden war, ist es auch stufengerecht, wenn über eine allfällige Einleitung des Klageverfahrens gegen einzelne Mitglieder des Gemeinderates auch der Regierungsrat entscheidet.
Die Gemeinde Hasle hat wenig direkte Schädigung erlitten, da der Ausfall an Sondersteuern und Gebühren unter dem alten Finanzausgleich durch entsprechend höhere kantonale Ausgleichszahlungen kompensiert worden ist. Weiterhin ist zu beachten, dass die Ersatzforderungen gegen Angestellte und Behördenmitglieder innerhalb von fünf Jahren verwirken. Dies bedeutet, dass Schäden, die vor Mitte 2004 eingetreten waren, nicht mehr geltend gemacht werden konnten. Diese doppelte Einschränkung ? vor 2003 keine direkte Schädigung der Gemeinde Hasle und Verwirkung des Anspruchs nach fünf Jahren ? schränkt den Forderungsumfang erheblich ein. Der Regierungsrat sah daher davon ab, gegen einzelne Mitglieder des damaligen Gemeinderates Klage auf Ersatzforderung einzuleiten. Dabei wurde auch eine Abwägung des Prozessrisikos unter Beachtung der Prozesskosten und eines allfälligen Erfolgs vorgenommen. Die gleichen Überlegungen führten auch zu einem Verzicht auf Geltendmachung von Ersatzforderungen gegenüber dem ehemaligen Regierungsstatthalter.
Neue Geschäftsführung
In der Anordnung des Regierungsrates von 2008 war auch der Auftrag enthalten, für die Gemeinde Hasle eine Geschäftsführung aufzubauen, die "den Anforderungen einer demokratischen Führung der Gemeinde" genügt. Aus den vorliegenden Berichten gewinnt der Regierungsrat die Überzeugung, dass die Gemeinde Hasle heute eine Geschäftsführung hat, die den Anforderungen an eine demokratische Führung der Gemeinde genügen kann und über rechtsstaatlich und verwaltungstechnisch korrekte Abläufe verfügt. Deshalb erklärt er das Administrativverfahren als beendet. Die Gemeinde untersteht wieder ausschliesslich der ordentlichen Aufsicht der Regierungsstatthalterin der Ämter Entlebuch und Willisau.
Noch nicht abgeschlossen ist die Klärung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der beteiligten Behördenmitglieder. Gegen die Mitglieder des Gemeinderates, den ehemaligen Gemeindeschreiber, die damaligen Mitglieder der Rechnungskommission sowie den ehemaligen Regierungsstatthalter hat der Regierungsrat im Juni 2008 Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung eingereicht (siehe Kasten).
Zwei unabhängige Verfahren
Gegenüber der Gemeinde Hasle laufen zwei unabhängige Verfahren: Abgeschlossen ist das Administrativverfahren, für das der Regierungsrat zuständig ist. Die Ergebnisse dieses Verfahrens sind Gegenstand der vorliegenden Medienmitteilung.
In einem Strafverfahren gegenüber Mitgliedern des ehemaligen Gemeinderates und der damaligen Rechnungskommission von Hasle, dem ehemaligen Gemeindeschreiber sowie dem damals zuständigen Regierungsstatthalter wird abgeklärt, ob der Tatbestand wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung vorliegt. Strafverfahren liegen im Zuständigkeitsbereich der Strafverfolgungsbehörden. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Kontakt:
Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig
Vorsteherin Justiz- und Sicherheitsdepartement
Tel.: +41/41/442'17'17 (Samstag, 8. Mai 2010, 12.00-14.00 Uhr)