Gesundheitskommission befürwortet Pflegefinanzierungsgesetz
Luzern (ots)
Die Kommission für Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) empfiehlt dem Kantonsrat einstimmig bei einer Enthaltung, dem Entwurf eines neuen Gesetzes über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung (Pflegefinanzierungsgesetz) zuzustimmen. Die GASK (Vorsitz Rolf Hermetschweiler, SVP, Luzern) liess sich ausführlich durch das Gesundheits- und Sozialdepartement und durch Vertretungen des Spitex-Kantonalverbandes, der Luzerner Altersheimleiter- und -leiterinnen-Konferenz (LAK) sowie des Verbandes der Luzerner Gemeinden (VLG) über die Gesetzesvorlage orientieren. Diese setzt die Neuordnung der Pflegefinanzierung des Bundes, welche im Hauptpunkt die Aufteilung der Pflegekosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zwischen den pflegebedürftigen Personen, den Krankenversicherern und den Kantonen regelt, im Kanton Luzern um. Kernstück des vorliegenden Gesetzesentwurfs ist die Neuordnung der künftigen Finanzierung der ambulanten Krankenpflege Spitex und der Krankenpflege im Pflegeheim.
In der Beratung der GASK wurden insbesondere die finanziellen Auswirkungen des Pflegefinanzierungsgesetzes auf die Luzerner Gemeinden in der Höhe von jährlich 40 Millionen Franken kontrovers diskutiert. Die Mehrheit der Kommission hielt diese Kosten für verkraftbar, gerade angesichts der Entlastungen, welche die Gemeinden vom Entlastungspaket 2011 erwarten dürften. Eine Minderheit der Kommission vertrat die Ansicht, dass die Mitfinanzierung der neuen Akut- und Übergangspflege nicht wie in der Vorlage vorgesehen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fallen solle, sondern dass diese analog zu anderen Leistungen des Spitals zu finanzieren seien. Ausführlich diskutierte die GASK weiter eine mögliche verfrühte Entlassung von Patienten aus den Spitälern im Wissen darum, dass die Gemeinden sich neben den Krankenversicherern (45 %) mit 55 % an den Kosten der Akut- und Übergangspflege beteiligen müssen. Gesundheitsdirektor Guido Graf stellte dies in Abrede mit dem Hinweis auf die künftig freie Spitalwahl, welche den Spitälern keine solch imageschädigende Praxis erlaube. Deutlich abgelehnt wurden Anträge, welche eine verminderte finanzielle Beteiligung der Patienten oder eine eigentliche Unentgeltlichkeit bei der ambulanten Pflege (Spitex) verlangten. Durch die neue Hilflosenentschädigung und die erhöhten Vermögensfreigrenzen bei den Ergänzungsleistungen würden diese Kosten -so die Kommissionsmehrheit- wettgemacht.
Eine Minderheit der GASK verlangte, ab Inkrafttreten des Pflegefinanzierungsgesetzes eine Evaluation über dessen Auswirkungen gesetzlich zu installieren. Die Mehrheit der Kommission lehnte diese Verpflichtung mit der Begründung ab, dass Auswertungen von den beteiligen Institutionen und den Gemeinden in deren eigenem Interesse gemacht würden.
Die erste Beratung der Vorlage ist für die Junisession 2010 des Kantonsrates vorgesehen.
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Rolf Hermetschweiler
Präsident GASK
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