Alle Storys
Folgen
Keine Story von Staatskanzlei Luzern mehr verpassen.

Staatskanzlei Luzern

Bypass Luzern - Bundesamt für Strassen löst generelles Projekt aus

Luzern (ots)

Luzern soll auch künftig über eine funktionsfähige
Nationalstrasse verfügen. Der Bundesrat hat deshalb das Projekt 
Bypass Luzern ins Modul 3 des Programms zur Beseitigung der Engpässe 
im Nationalstrassennetz aufgenommen. Der Bypass soll bis zur 
Fortschreibung des Programms im Jahre 2013 planerisch vertieft und 
einer Neubeurteilung unterzogen werden. Vor diesem Hintergrund löst 
das Bundesamt für Strassen das generelle Projekt für den Bypass 
Luzern aus.
Den verkehrlichen Bedürfnissen auf dem nationalen, dem städtischen
und dem regionalen Verkehrsnetz von Luzern soll auch künftig 
bestmöglich Rechnung getragen werden. Als zentraler Beitrag dazu 
haben Bund und Kanton in enger Zusammenarbeit im Rahmen umfassender 
Planungsstudien unterschiedliche Linienführungen für die Erweiterung 
des Nationalstrassennetzes im Raum Luzern untersucht.
Als Bestlösung kristallisierte sich eine kurze Bypasslösung von 
ca. 4,5 Kilometern Länge mit einem zweiröhrigen Tunnel und je zwei 
Fahrbahnen heraus (Bypass Luzern). Der Tunnel des Bypasses ist 
zwischen der Verzweigung Rotsee im Norden und dem Anschluss 
Luzern-Kriens im Süden mit einer Unterquerung der Reuss vorgesehen. 
Diese Lösung wird nun im Rahmen eines generellen Projekts 
konkretisiert. Ebenfalls Bestandteil des generellen Projekts ist der 
6-Spurausbau im Norden von Luzern zwischen der Verzweigung Rotsee und
dem Anschluss Buchrain sowie die südliche Fortsetzung des Bypasses 
mit einem dritten Fahrstreifen zwischen der Verzweigung Lopper und 
dem Anschluss Horw in Nordrichtung. Im Rahmen des generellen Projekts
sollen unter anderem die Machbarkeit, die Umweltverträglichkeit und 
die Kosten detailliert darlegt werden. Nach Abschluss wird das 
generelle Projekt dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt.
Mit der Auslösung des generellen Projekts für den Bypass Luzern 
sowie des nördlichen und südlichen Ausbaus der Nationalstrassen sind 
noch keine definitiven Entscheide gefallen. Die Massnahmen Bypass und
Erweiterung Nord mit einem Investitionsvolumen von rund 1,7 
Milliarden Franken sind Bestandteil des Moduls 3 des Programms 
Engpassbeseitigung. Für dieses Programm haben die eidgenössischen 
Räte im Infrastrukturfonds 5,5 Milliarden Franken zur Verfügung 
gestellt.
Das Modul 3 des Programms Engpassbeseitigung umfasst Projekte, die
zwar sinnvoll und nötig sind, die nach den heutigen Erkenntnissen im 
Rahmen der verfügbaren 5,5 Milliarden Franken aber nicht finanziert 
sind. Die Projekte der Module 2 und 3 werden bis zur nächsten 
Programmbotschaft planerisch vertieft und einer Neubeurteilung 
unterzogen. Im Rahmen der zweiten Programmbotschaft 
Engpassbeseitigung wird der Bundesrat die Priorisierung dieser 
Projekte überprüfen und allenfalls anpassen. Die zweite 
Programmbotschaft Engpassbeseitigung wird voraussichtlich Ende 2013 
vorliegen. Abschliessend werden die eidgenössischen Räte über die 
Realisierung der Projekte in den Modulen 2 und 3 des Programms 
Engpassbeseitigung entscheiden.
Im Kanton Luzern wird die Auslösung des generellen Projekts für 
den Bypass Luzern mit grosser Freude zur Kenntnis genommen. 
Regierungsrat Max Pfister, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und 
Wirtschaftsdepartements des Kantons Luzern, wertet den Entscheid des 
Bundesamtes für Strassen als wichtiges Etappenziel für den Bypass 
Luzern. Zweckmässigkeit und Notwendigkeit, wie auch die nationale 
Bedeutung des Projektes würden damit unterstrichen.
Der Bypass Luzern sichert nicht nur langfristig die 
Leistungsfähigkeit des Nationalstrassennetzes im Raum Luzern, sondern
ermöglicht auch eine Lösung der Gesamtverkehrsprobleme der 
Agglomeration und Stadt Luzern. Die Planung für den Ausbau der 
Nationalstrasse erfolgte in enger Abstimmung mit dem 
Agglomerationsprogramm Luzern. Von besonderer Bedeutung für die 
angestrebte Entlastung des städtischen Strassennetzes und die 
optimale Funktionsfähigkeit des erweiterten Nationalstrassennetzes 
ist die im Agglomerationsprogramm und im Richtplan des Kantons Luzern
ausgewiesene Spange Nord. Die Spange Nord, welche die Stadt Luzern im
Norden über den neuen Anschluss Lochhof ans Nationalstrassennetz 
anbindet, entlastet das Stadtzentrum vom motorisierten 
Individualverkehr und schafft Raum für den öffentlichen Verkehr und 
den Langsamverkehr. Dieses Projekt wird der Kanton Luzern in den 
kommenden Jahren ebenfalls vertiefen. Das Bundesamt für Strassen und 
der Kanton Luzern werden die Planungsschritte beim Bypass Luzern und 
bei der Spange Nord aufeinander abstimmen. Auch die Realisierung der 
beiden Projekte soll koordiniert erfolgen.

Kontakt:

Mediendienst Bundesamt für Strassen
Tel.: +41/31/324'14'91

Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern
Tel.: +41/41/228'53'52

Weitere Storys: Staatskanzlei Luzern
Weitere Storys: Staatskanzlei Luzern
  • 24.06.2010 – 10:26

    Die regionalen Entwicklungsträger im Aufbruch

    Luzern (ots) - Mit den vier regionalen Entwicklungsträgern LuzernPlus, idee seetal, Region Luzern West und Sursee-Mittelland erhalten der Kanton und die Gemeinden starke Partner bei der Umsetzung einer nachhaltigen Raum- und Wirtschaftsstrategie. Die veränderten regionalen Strukturen und Zusammenarbeitsgefässe sowie die Herausforderungen in der Umsetzung eines umfassenden Regionalmanagements standen im Zentrum ...

  • 23.06.2010 – 11:11

    Hochwasserschutz und Renaturierung Kleine Emme: Öffentliche Planauflage

    Luzern (ots) - Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern legt vom Mittwoch, 30. Juni 2010 bis am Montag, 19. Juli 2010 die Unterlagen zu den geplanten Massnahmen an der Kleinen Emme öffentlich auf. Auf den Gemeindeverwaltungen von Emmen, Luzern, Ruswil, Werthenstein und Wolhusen liegen die das jeweilige Gemeindegebiet betreffenden ...