Lehrabschlussfeiern werden ab 2011 dezentral durchgeführt
Luzern (ots)
Die Departementsleitung des Bildungs- und Kulturdepartments BKD und die regierungsrätliche Kommission für Qualifikationsverfahren sind übereingekommen, die Lehrabschlussfeiern ab 2011 dezentral, an den jeweiligen Berufsbildungszentren durchzuführen. Die Organisation der Feiern richtet sich nach von den Rektorinnen und Rektoren gemeinsam erarbeiteten Richtlinien.
Diesen Sommer erhielten erstmals alle erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen einer Berufslehre ihr Fähigkeitszeugnis oder ihr Berufsattest an einer gemeinsamen Feier in der Messe Luzern. Bereits in der Vorbereitungsphase der Feier verlangte jedoch ein vom Kantonsrat deutlich überwiesener Vorstoss mit Nachdruck eine Dezentralisierung der Lehrabschlussfeiern. Das Bildungs- und Kulturdepartement und die kantonale Kommission für Qualifikationsverfahren haben damals versichert, die Lehrabschlussfeiern sorgfältig zu evaluieren und für 2011 nach einer Lösung zu suchen, welche dem Anliegen einer stärkeren Dezentralisierung Rechnung trägt.
Gemeinsame Richtlinien für dezentrale Feiern
Die Evaluation der Grossanlässe vom vergangenen Juli ergibt ein durchaus positives Bild. Die Feiern gingen organisatorisch ohne Probleme und in einer guten Atmosphäre über die Bühne. Alle Zielsetzungen der Kommission für Qualifikationsverfahren konnten erreicht werden. Trotz einiger berechtigter Kritikpunkte waren die Reaktionen der Teilnehmenden insgesamt positiv.
Das Bildungs- und Kulturdepartment respektiert jedoch den politischen Willen und beauftragt die Berufsfachschulen im Kanton Luzern (öffentliche Schulen und private Schulen mit Leistungsauftrag), ab Sommer 2011 die Lehrabschlussfeiern an den eigenen Schulen durchzuführen. Für die Ausgestaltung der dezentralen Feiern haben die Rektorinnen und Rektoren gemeinsame Richtlinien erarbeitet. Diese stellen sicher, dass die zentralen Errungenschaften, welche die Kommission für Qualifikationsverfahren mit der Neukonzeption der Lehrabschlussfeiern erreicht hat, auch künftig beibehalten werden können:
- Die Abschlussfeier soll ein würdiger Abschluss der Lehrzeit und für alle Beteiligten ein schönes Erlebnis sein.
- Allen Lernenden sollen die Fähigkeitszeugnisse und Berufsatteste persönlich überreicht werden.
- Die Übergabe der Fähigkeitszeugnisse und Berufsatteste soll vor den Sommerferien erfolgen.
- Alle Lernenden sollen bezüglich Gestaltung der Abschlussfeier grundsätzlich gleich behandelt werden.
Mit dem nun gefällten Entscheid machen Departementsleitung und Kommission deutlich, dass sie die kritischen Rückmeldungen aus dem Kantonsrat ernst nehmen und einer würdigen und gut organisierten Feier für alle Lehrabsolventinnen und ?absolventen zentrale Bedeutung zumessen.
Kontakt:
Peter Schilliger
Präsident Kantonale Kommission für Qualifikationsverfahren
Mobile: +41/78/671'14'18 (erreichbar 15 bis 17 Uhr)
Regierungspräsident Dr. Anton Schwingruber
Bildungs- und Kulturdirektor
Tel.: +41/41/228'52'01 (erreichbar 15 bis 16 Uhr)