Kantonsrätliche Kommission nimmt den Planungsbericht über die Stromversorgung mit Bemerkungen zur Kenntnis
Luzern (ots)
Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK) des Kantonsrates hat unter dem Vorsitz von Heidi Frey-Neuenschwander (CVP, Sempach) den Planungsbericht über die Stromversorgung im Kanton Luzern (B 165 A.) mit verschiedenen Bemerkungen zur Kenntnis genommen.
Der Planungsbericht gibt zunächst einen Überblick über die rechtlichen und planerischen Grundlagen der Stromversorgung, den Schweizer Strommarkt und die allgemeine Strompreisentwicklung der letzten Jahre. Hauptsächlich zeigt er jedoch auf, wie sich die Verhältnisse bezüglich der Stromversorgung und der Strompreise im Kanton Luzern präsentieren und welche Massnahmen der Kanton im vom Bundesrecht vorgegebenen Rahmen ergreifen kann, um die Situation positiv zu beeinflussen.
Die Kommission beurteilt die vorgenommene Auslegeordnung als umfassend und den Bericht insgesamt mehrheitlich als positiv. Teilweise wurde er als etwas CKW-lastig empfunden. Ernüchternd stellt die RUEK fest, dass die eigenen Möglichkeiten sehr begrenzt sind.
Im Hinblick auf die weiteren Aktivitäten in diesem Bereich schlägt die Kommission verschiedene Bemerkungen vor: So sollen die Bestrebungen zur Steigerung der Energieeffizienz und Förderung alternativer Energien mit einem Anreizsystem gefördert werden. Grossmehrheitlich wird verlangt, dass bei der Beurteilung von Projekten zu Kleinkraftwerken der Landschaftsschutz nicht in jedem Fall höher zu gewichten ist, als die Energieproduktion.
Mehrheitlich wünscht die RUEK zudem, dass eine ausgewogene Preisgestaltung für alle Bezügerkategorien angestrebt wird. Grossmehrheitlich wird erwartet, dass der Kanton gesetzliche Grundlagen für die neuen Technologien wie Smart Grid und Smart Metering erarbeitet und die Rahmenbedingungen für den Bau von Glasfasernetzen sicherstellt. Mehrheitlich setzt sich die RUEK auch dafür ein, dass im kantonalen Recht bei der Errichtung eigener Stromproduktionsanlagen parallele Einzelleitungen möglich sind, wo sich das ökonomisch und ökologisch als sinnvoll erweist.
Mit deutlichem Mehr wird verlangt, dass in der Vernehmlassung zum Stromversorgungsgesetz die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten zu den Konzessionsverträgen und Gebühren in Bezug auf Stärken, Schwächen und Umsetzbarkeit aufgezeigt werden. Schliesslich wurde mit knappem Mehr eine Bemerkung überwiesen, wonach der Kanton die Energieberatung mit einer Fachberatung für Energieeffizienzsteigerungen in den KMU erweitern soll.
Die Behandlung des Planungsberichtes ist für die Novembersession des Kantonsrates traktandiert.
Kontakt:
Heidi Frey-Neuenschwander, Präsidentin RUEK
Tel.: +41/41/460'20'60
Mobile: +41/79/410'49'57