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Staatskanzlei Luzern

Aktueller Stand und Neuerungen im Förderprogramm Energie

Luzern (ots)

Auch 2011 fördert der Kanton Luzern den Einsatz von
erneuerbaren Energien in bestehenden Bauten im Wärmebereich und die 
Gebäudeerneuerung nach Minergie-Standards. Die Förderbeiträge werden 
teilweise erhöht und die Förderpalette erweitert.
Mit dem Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ("Das 
Gebäudeprogramm") wird schweizweit die Erneuerung von Gebäuden 
gefördert. In Ergänzung dazu fördert der Kanton Luzern den Einsatz 
von erneuerbaren Energien im Wärmebereich (Sonne, Holz) und die 
Gebäudeerneuerung nach Minergie-Standards. Im Jahr 2010 wurden im 
Kanton Luzern erfreulicherweise bereits rund 12 Millionen Franken an 
Fördermitteln zugesagt (Gebäudeprogramm: 9,7 Millionen Franken, 
kantonales Förderprogramm: 2,1 Millionen Franken). Damit werden im 
Kanton Luzern Investitionen von mindestens fünffacher Höhe ausgelöst,
die zu einem grossen Teil in die regionale Wirtschaft fliessen.
Kontinuität und wichtige Neuerungen ab 1. Januar 2011
Der Einsatz von erneuerbaren Energien in bestehenden Bauten im 
Wärmebereich und die Gebäudeerneuerung nach Minergie-Standards wird 
ab 1. Januar 2011 im Kanton Luzern weiterhin gefördert. Die 
Fördersätze für thermische Solaranlagen werden gegenüber dem Jahr 
2010 leicht angehoben. Die Umstellung von Elektro-, Öl- oder 
Gasheizungen auf eine Holzfeuerung wird weiterhin gefördert; neu wird
bei bestehenden Holzfeuerungen ein Beitrag an den Kesselersatz 
geleistet. Bei einem Kesselersatz beträgt der Förderbeitrag 80 
Prozent des Beitrags, der an eine neue Holzfeuerung der gleichen 
Grösse geleistet wird.
Anschluss an Wärmeverbund
Schliesslich wird ebenfalls neu der Anschluss an einen 
Wärmeverbund gefördert. Bei bestehenden Gebäuden wird ein 
Förderbeitrag gewährt, wenn die Wärme mindestens zu 50% durch 
erneuerbare Energien oder Abwärme gedeckt wird. Der bisherige 
Energieträger muss Öl, Erdgas, Elektrizität oder Holz gewesen sein.
Im Kanton Luzern sind rund dreissig ältere und neuere 
Wärmeverbunde in Betrieb. Dank den seit einigen Jahren laufenden 
Effizienzmassnahmen bei Gebäudehüllen sinkt die Wärmemenge, die von 
Wärmeverbunden bezogen wird, kontinuierlich. Daher sollen 
Hauseigentümer innerhalb der Reichweite eines bestehenden oder neuen 
Wärmenetzes motiviert werden, ihr Haus an einen Wärmeverbund 
anzuschliessen.
Weitere Informationen
Fördersätze und -bedingungen sowie Gesuchsformulare des 
Förderprogramms sind zu finden unter: www.energie.lu.ch . Gesuche im 
Rahmen des Förderprogramms 2011 können ab dem 1. Januar 2011 
eingereicht werden.

Kontakt:

Beat Marty
Abteilungsleiter Energie, Luft und Strahlen
Tel.: +41/41/228'60'71
E-Mail: beat.marty@lu.ch
Internet: www.energie.lu.ch

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