Erfolgreicher Finanzausgleich wird feinjustiert
Luzern (ots)
Die Luzerner Regierung schlägt vor, die Mittel für den Soziallastenausgleich im Finanzausgleich um 6 Millionen Franken aufzustocken. Damit sollen die Folgen der neuen Pflegefinanzierung für die Gemeinden gemildert werden. Die Änderung erfolgt im Rahmen der periodischen Optimierung des Finanzausgleichmodells. Der Regierungsrat schickt diese und weitere Änderungen bis zum 31. Januar 2011 in die Vernehmlassung.
Der letzte Wirkungsbericht zum Finanzausgleich bestätigt, dass dank des Finanzausgleichsgesetzes aus dem Jahr 2003 viele Gemeinden ihre Schulden abbauen und ihre Steuern senken konnten. Die periodische Überprüfung ergab im Jahr 2009: Der Luzerner Finanzausgleich ist erfolgreich und zielführend. In den Grundsätzen sind keine Änderungen nötig, hingegen besteht bei einzelnen Instrumenten Optimierungsbedarf.
Die zentralen Neuerungen
Diese Optimierungen sind Bestandteil der laufenden Revision. Es geht im Kern um folgende Neuerungen:
- Alle Gemeinden erhalten nun unabhängig von ihren Einwohnerzahlen eine einheitliche Mindestausstattung.
- So genannte "zentralörtliche" Lasten, die bisher abgegolten wurden, liessen sich empirisch nicht stützen. Die entsprechenden Zuschläge werden abgeschafft.
- Die Abhängigkeit der Zahlung von Bildungslastenausgleich vom Ressourcenpotenzial einer Gemeinde soll reduziert werden.
- Beim Soziallastenausgleich wird neu der Indikator "Anteil Sozialhilfebezüger" verwendet, der die Kosten im Sozialbereich besser abbildet als der bisherige Indikator "Anteil ausländische Wohnbevölkerung".
- Bei Gemeindefusionen soll die Besitzstanddauer von zehn auf sechs Jahre verkürzt werden.
Per Saldo führen die Systemanpassungen dazu, dass grössere, aber ressourcenschwächere Gemeinden leicht profitieren; kleinere Gemeinden fahren eher schlechter als bisher.
Kanton hilft Gemeinden bei der Pflegefinanzierung
Die Pflegefinanzierung ist eine Gemeindeaufgabe, der Kanton übernimmt dafür die Kosten der neuen Spitalfinanzierung. An dieser Aufgabenteilung, die mit der Finanzreform 08 geregelt wurde, hält der Kanton fest. Er will jedoch die überproportionalen Lasten abfedern, die mit der neuen Pflegefinanzierung ab nächstem Jahr auf die Gemeinden zukommen.
Zum einen erhöht der Kanton deshalb seinen Beitrag an den Soziallastenausgleich um drei Millionen Franken. Weitere drei Millionen Franken sollen aus dem topografischen Lastenausgleich zum Soziallastenausgleich verschoben werden. Die zusätzlichen Mittel aus der Staatskasse sollen trotz angespannter Finanzlage gewährt werden, betont der Luzerner Finanzdirektor Marcel Schwerzmann. Man wolle den Gemeinden mit diesem Entgegenkommen eine gezielte Entlastung offerieren. Die beiden Angebote seien keine Auswahlsendung, sondern müssten als Gesamtpaket umgesetzt werden. Der Kanton nimmt mit der Aufstockung des Soziallastenausgleichs die Anliegen von parlamentarischen Vorstössen auf.
Topografischer Lastenausgleich: Hinterland profitiert
Der Regierungsrat hatte die Mittel im topografischen Ausgleichstopf im Jahr 2004 um drei Millionen Franken aufgestockt, um namentlich Berggemeinden gezielt zu entlasten. In der Zwischenzeit konnten diese Gemeinden ihre Schulden reduzieren und ihre Steuerfüsse teilweise senken. Studien auf Kantons- wie auch auf Bundesebene haben ergeben, dass der topografische Ausgleichstopf im Verhältnis zu den anderen Lastenausgleichsgefässen relativ hoch dotiert ist. Beim topografischen Lastenausgleich gilt deshalb neu als Verteilkriterium die über dem Kantonsdurchschnitt liegende gewichtete Nutzfläche pro Einwohner. Zudem wurde die Gewichtung der Erschwerniszonen angepasst.
Die vorgeschlagenen Berechnungsänderungen führen dazu, dass das Luzerner Hinterland mit seinem hohen Anteil an Hügel- und tiefer gelegenen Bergzonen vom topografischen Ausgleichstopf in Zukunft stärker profitiert, während das Entlebuch und Luzern weniger Mittel erhalten.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Luzerner Finanzdepartements aufgeschaltet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Januar 2011. Die Revision des Finanzausgleichsgesetzes soll per 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Kontakt:
Marcel Schwerzmann, Regierungsrat
Tel.: +41/41/228'55'41
E-Mail: marcel.schwerzmann@lu.ch