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Staatskanzlei Luzern

Erfolgreicher Finanzausgleich wird feinjustiert

Luzern (ots)

Die Luzerner Regierung schlägt vor, die Mittel für
den Soziallastenausgleich im Finanzausgleich um 6 Millionen Franken 
aufzustocken. Damit sollen die Folgen der neuen Pflegefinanzierung 
für die Gemeinden gemildert werden. Die Änderung erfolgt im Rahmen 
der periodischen Optimierung des Finanzausgleichmodells. Der 
Regierungsrat schickt diese und weitere Änderungen bis zum 31. Januar
2011 in die Vernehmlassung.
Der letzte Wirkungsbericht zum Finanzausgleich bestätigt, dass 
dank des Finanzausgleichsgesetzes aus dem Jahr 2003 viele Gemeinden 
ihre Schulden abbauen und ihre Steuern senken konnten. Die 
periodische Überprüfung ergab im Jahr 2009: Der Luzerner 
Finanzausgleich ist erfolgreich und zielführend. In den Grundsätzen 
sind keine Änderungen nötig, hingegen besteht bei einzelnen 
Instrumenten Optimierungsbedarf.
Die zentralen Neuerungen
Diese Optimierungen sind Bestandteil der laufenden Revision. Es 
geht im Kern um folgende Neuerungen:
  • Alle Gemeinden erhalten nun unabhängig von ihren Einwohnerzahlen eine einheitliche Mindestausstattung.
  • So genannte "zentralörtliche" Lasten, die bisher abgegolten wurden, liessen sich empirisch nicht stützen. Die entsprechenden Zuschläge werden abgeschafft.
  • Die Abhängigkeit der Zahlung von Bildungslastenausgleich vom Ressourcenpotenzial einer Gemeinde soll reduziert werden.
  • Beim Soziallastenausgleich wird neu der Indikator "Anteil Sozialhilfebezüger" verwendet, der die Kosten im Sozialbereich besser abbildet als der bisherige Indikator "Anteil ausländische Wohnbevölkerung".
  • Bei Gemeindefusionen soll die Besitzstanddauer von zehn auf sechs Jahre verkürzt werden.
Per Saldo führen die Systemanpassungen dazu, dass grössere, aber 
ressourcenschwächere Gemeinden leicht profitieren; kleinere Gemeinden
fahren eher schlechter als bisher.
Kanton hilft Gemeinden bei der Pflegefinanzierung
Die Pflegefinanzierung ist eine Gemeindeaufgabe, der Kanton 
übernimmt dafür die Kosten der neuen Spitalfinanzierung. An dieser 
Aufgabenteilung, die mit der Finanzreform 08 geregelt wurde, hält der
Kanton fest. Er will jedoch die überproportionalen Lasten abfedern, 
die mit der neuen Pflegefinanzierung ab nächstem Jahr auf die 
Gemeinden zukommen.
Zum einen erhöht der Kanton deshalb seinen Beitrag an den 
Soziallastenausgleich um drei Millionen Franken. Weitere drei 
Millionen Franken sollen aus dem topografischen Lastenausgleich zum 
Soziallastenausgleich verschoben werden. Die zusätzlichen Mittel aus 
der Staatskasse sollen trotz angespannter Finanzlage gewährt werden, 
betont der Luzerner Finanzdirektor Marcel Schwerzmann. Man wolle den 
Gemeinden mit diesem Entgegenkommen eine gezielte Entlastung 
offerieren. Die beiden Angebote seien keine Auswahlsendung, sondern 
müssten als Gesamtpaket umgesetzt werden. Der Kanton nimmt mit der 
Aufstockung des Soziallastenausgleichs die Anliegen von 
parlamentarischen Vorstössen auf.
Topografischer Lastenausgleich: Hinterland profitiert
Der Regierungsrat hatte die Mittel im topografischen 
Ausgleichstopf im Jahr 2004 um drei Millionen Franken aufgestockt, um
namentlich Berggemeinden gezielt zu entlasten. In der Zwischenzeit 
konnten diese Gemeinden ihre Schulden reduzieren und ihre Steuerfüsse
teilweise senken. Studien auf Kantons- wie auch auf Bundesebene haben
ergeben, dass der topografische Ausgleichstopf im Verhältnis zu den 
anderen Lastenausgleichsgefässen relativ hoch dotiert ist. Beim 
topografischen Lastenausgleich gilt deshalb neu als Verteilkriterium 
die über dem Kantonsdurchschnitt liegende gewichtete Nutzfläche pro 
Einwohner. Zudem wurde die Gewichtung der Erschwerniszonen angepasst.
Die vorgeschlagenen Berechnungsänderungen führen dazu, dass das 
Luzerner Hinterland mit seinem hohen Anteil an Hügel- und tiefer 
gelegenen Bergzonen vom topografischen Ausgleichstopf in Zukunft 
stärker profitiert, während das Entlebuch und Luzern weniger Mittel 
erhalten.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Luzerner 
Finanzdepartements aufgeschaltet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 
31. Januar 2011. Die Revision des Finanzausgleichsgesetzes soll per 
1. Januar 2013 in Kraft treten.

Kontakt:

Marcel Schwerzmann, Regierungsrat
Tel.: +41/41/228'55'41
E-Mail: marcel.schwerzmann@lu.ch

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