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Staatskanzlei Luzern

Gefährliche Hunde im Griff

Luzern (ots)

Der Veterinärdienst des Kantons Luzern musste im letzten Jahr 301 Meldungen wegen Hundebissen und aggressiven Hunden bearbeiten. Dabei hat sich die geltende Hundegesetzgebung bewährt.

Seit 2006 sind erhebliche Hundebissverletzungen und übermässig aggressive Hunde meldepflichtig. Die Anzahl Meldungen bewegt sich jeweils um 300 pro Jahr. Von den 301 Meldungen im Jahr 2010 betrafen 260 Bissverletzungen und 41 auffallend aggressive Hunde. In 20 Prozent der Fälle waren keine Massnahmen nötig, in je einem Drittel der Fälle musste eine Ermahnung ausgesprochen, beziehungsweise eine Maulkorb- oder Leinenpflicht angeordnet werden. Sieben Hunde wurden umplatziert, 21 eingeschläfert.

Nach dem Scheitern eines eidgenössischen Hundegesetzes im Nationalrat am 6. Dezember 2010 schätzen es die kantonalen Behörden, mit dem Luzerner Hundegesetz ein schlankes, aber griffiges Vollzugsinstrument zu haben. Der Fokus richtet sich dabei nicht auf bestimmte Hunderassen, sondern auf auffällige Hunde aller Rassen. Der Veterinärdienst beurteilt diese Hunde nach fachlichen Kriterien und leitet bei Bedarf konsequent zweckmässige Massnahmen ein. Dieses Vorgehen ist nicht nur besser, sondern auch viel günstiger als das aufwändige Bewirtschaften bewilligungspflichtiger Hunderassen, wie dies in einigen andern Kantonen geschieht.

Rassemassnahmen betreffen meist sogenannte "Kampfhunde" wie Pitbulls und Rottweiler. "Mit rund 130 beziehungsweise 200 ist die Anzahl solcher Hunde im Kanton Luzern seit Jahren stabil. Das heisst, dass diese Rassemassnahmen in angrenzenden Kantonen bei uns keine wesentliche Zuwanderung verursacht haben" sagt Kantonstierarzt Josef Stirnimann. Er ist überzeugt, dass dies nicht zuletzt eine Folge davon ist, dass der Luzerner Veterinärdienst problematische Hunde, gleich welcher Rasse, nicht duldet.

Kontakt:

Dr. Josef Stirnimann
Kantonstierarzt
Tel.: +41/41/228'61'31 (10.30 - 11.30 Uhr)

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