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Staatskanzlei Luzern

Kanton erhöht Transparenz bei Beteiligungen

Luzern (ots)

Durch die zunehmende Auslagerung der Erfüllung von kantonalen öffentlichen Aufgaben werden passende Führungsinstrumente immer wichtiger. In diesem Zusammenhang hat der Kanton Luzern einen Mantelerlass Public Corporate Governance in die Vernehmlassung geschickt. Das Luzerner Finanzdepartement hat den Mantelerlass heute an einer Medienorientierung vorgestellt.

Der Kanton Luzern erfüllt eine Vielzahl von Aufgaben für die Öffentlichkeit. Teile davon werden nicht mehr von der kantonalen Verwaltung wahrgenommen, sondern sind an andere Organisationen oder Personen übertragen. Damit ist der Kanton gleichzeitig Gewährleister und teilweise auch Eigner, was zu Interessenkonflikten führen kann. Mit der Public Corporate Governance (PCG) werden die unterschiedlichen Rollen geregelt, die der Staat und seine Repräsentanten wahrnehmen.

Im öffentlichen Interesse

Eine gute Public Corporate Governance stellt eine optimale Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit öffentlichen Leistungen sicher. Im Unterschied zur Privatwirtschaft hat die politische Ebene bei Beteiligungen der öffentlichen Hand eine massgebende Stellung für deren Entwicklung und Führung. Als Eigner ist der Kanton primär an Effizienz und Wertsteigerung interessiert, als Leistungsbesteller an der Sicherstellung einer effizienten und effektiven Erfüllung der öffentlichen Aufgabe. Aus dieser komplexen Situation entsteht die Notwendigkeit, die Rollenvielfalt und Ausgestaltung der Führungsstätigkeit klar zu regeln.

Weiterentwicklung bewährter Instrumente

Der Kanton Luzern betritt damit kein Neuland: Mit den bisherigen Public Corporate Governance-Richtlinien bestehen bereits Grundlagen für ein Beteiligungs- und Beitragscontrolling, das gut funktioniert. Handlungsbedarf besteht jedoch beim strategischen Management und bei der gesetzlichen Verankerung der Rollenteilung zwischen Gewährleister und Eigner. Als Eigentümer der Unternehmen hat der Kanton sicherzustellen, dass diese ihren Auftrag im öffentlichen Interesse erfüllen und ihre eigene Substanz sicherstellen.

Transparenz für den Kantonsrat

Mit dem Mantelerlass wird die Public Corporate Governance des Kantons Luzern in den bestehenden Gesetzen und Verordnungen zweckmässig verankert. Ferner wird der Umgang mit den ausgelagerten Einheiten bezüglich deren Rechtsform, den Organen und den Finanzen geregelt, und es werden standardisierte Controllingkreisläufe festgelegt.

Insbesondere werden die Rollen und die Prozesse des Beteiligungs- und Beitragscontrollings gesetzlich geregelt und somit transparent. Mit der Beteiligungsstrategie legt der Regierungsrat die Absichten als Eigner zu den Zielen der Beteiligung fest. Die Beteiligungsstrategie wird dem Kantonsrat mit einem regierungsrätlichen Planungsberichts alle vier Jahre zur Behandlung unterbreitet. Zusammen mit dem Jahresbericht wird dem Kantonsrat der Rechenschaftsbericht über die Umsetzung der Beteiligungsstrategie jährlich zur Kenntnis vorgelegt.

Interessenskonflikte vermeiden

Die PCG schreibt vor, dass Mitglieder des Kantonsrates, des Regierungsrates sowie der Gerichte zur Verhinderung von Loyalitäts- und Interessenkonflikten nicht im strategischen oder operativen Organ oder in der Revisionsstelle einer Beteiligung vertreten sein dürfen. Die Mitglieder des Kantonsrates sollen hingegen bei Minderheitsbeteiligungen des privaten Rechts dem strategischen oder dem operativen Führungsorgan angehören dürfen. Diese Ausnahme berücksichtigt den Milizcharakter des Kantonsparlaments. Zudem sollen die Mitglieder des Regierungsrates bei Beteiligungen in der Form des öffentlichen Rechts, sowie in Stiftungen, Genossenschaften, Vereinen und gemischtwirtschaftlichen Aktiengesellschaften Einsitz in das strategische Organ nehmen können. Diese Regelung zielt auf eine optimale Wahrung der Interessen des Kantons in seinen eigenen öffentlich-rechtlichen Anstalten und in den interkantonalen Organisationen ab.

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 22. September 2011, die erste Lesung im Kantonsrat ist für Mai/Juni 2012, die Inkrafttretung für den 1. Januar 2013 vorgesehen.

Anhänge: Referat Marcel Schwerzmann, Folienpräsentation

Foto: Finanzdirektor Marcel Schwerzmann, Projektleiterin Nicole Bachmann Raschle

Anhänge http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/9081_20110622_pcg_referat.pdf http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/9081_20110622_pcg_praes.pdf http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/9081_08-mk-pcg.jpg

Kontakt:

Marcel Schwerzmann, Regierungsrat
Tel.: +41/41/228'55'41
E-Mail: marcel.schwerzmann@lu.ch

Nicole Bachmann Raschle
Finanzausgleich und Organisation, Finanzdepartement
Tel.: +41/41/228'66'73
E-Mail: nicole.bachmann@lu.ch

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