Alle Storys
Folgen
Keine Story von Staatskanzlei Luzern mehr verpassen.

Staatskanzlei Luzern

Luzerner Regierung bekräftigt Dringlichkeit des Tiefbahnhofs Luzern

Luzern (ots)

Der Tiefbahnhof Luzern gehört im strategischen Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur des Bundes in die erste Dringlichkeitsstufe. Dies hält der Luzerner Regierungsrat in seiner Stellungnahme zur Vorlage Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) unmissverständlich fest. Er verweist dabei neben der ausgewiesenen Zweckmässigkeit und Dringlichkeit des Projekts auch ausdrücklich auf die Vor- und Mitfinanzierungsbereitschaft der Kantone Luzern, Obwalden und Nidwalden.

Die vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in die Vernehmlassung geschickte Vorlage umfasst ein strategisches Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur, einen konkreten Ausbauschritt mit Zeithorizont 2025 und eine neue Finanzierungslösung für den Betrieb und die Substanzerhaltung sowie für den weiteren Ausbau der Eisenbahn-Infrastruktur über einen Bahninfrastrukturfonds. Der Tiefbahnhof Luzern ist in der Vernehmlassungsvorlage zwar mit Kosten von 1'570 Millionen Franken aufgeführt, jedoch der zweiten Dringlichkeitsstufe zugeordnet. In erster Dringlichkeit ist dagegen mit 600 Millionen die Kapazitätssteigerung Rotsee und Fluhmühle-Luzern eingestellt.

Tiefbahnhof Luzern - Bestlösung

Eine umfassende Planung der SBB unter Einbezug aller möglichen Varianten hat ergeben, dass der Tiefbahnhof Luzern mit unterirdischer Zufahrt ab dem Korridor Zürich-Luzern die akuten Kapazitätsprobleme bei der Zufahrt zum Bahnhof Luzern und im Bahnhof selbst am zweckmässigsten löst. Der Regierungsrat verweist in seiner Stellungnahme auf diese überzeugenden Planungsergebnisse, laut denen sich der Tiefbahnhof Luzern auch in der Kosten-Nutzen-Betrachtung als Bestlösung erwiesen hat. Der vorerst als Kopfbahnhof vorgesehene Tiefbahnhof vermag das in rund 15 bis 20 Jahren benötigte Angebot abzudecken. Er kann mit relativ bescheidenem Aufwand zum Durchgangsbahnhof ausgebaut werden, der die Kapazität für das Angebot ab 2050 sicherstellt. Da der Tiefbahnhof Luzern den in der Vernehmlassungsvorlage angeführten Zielsetzungen offenkundig entspricht, ist es für den Regierungsrat völlig unverständlich, dass das Projekt nicht der ersten Dringlichkeitsstufe zugewiesen wurde. Diese Einstufung ist auch insofern nicht nachvollziehbar, als der Doppelspurausbau Rotsee und die Ausbauten Fluhmühle-Luzern in erster Dringlichkeit aufgeführt sind, obwohl sie die Kapazitätsprobleme im engen Bahnhofvorfeld und im Bahnhof selbst nicht lösen. Das in der Vernehmlassungsvorlage aufgezeigte Ausbauvorgehen hätte zur Folge, dass zunächst für 600 Millionen Franken eine oberirdische Zufahrt ausgebaut würde, die beim späteren Bau der unterirdischen Zufahrt wegen der fehlenden Kompatibilität nutzlos würde. In der Luzerner Stellungnahme wird deshalb mit Nachdruck verlangt, dass der Tiefbahnhof Luzern mit den dafür eingesetzten Kosten von 1'570 Millionen Franken der ersten Dringlichkeitsstufe zugeteilt wird und die unvollständige Massnahme der oberirdischen Zufahrt mit den dafür vorgesehenen Kosten von 600 Millionen Franken ersetzt.

Bereitschaft zur Vor- und Mitfinanzierung

Erneut bekräftigt der Luzerner Regierungsrat gegenüber dem Bund die Bereitschaft der Kantone Luzern, Obwalden und Nidwalden, sich bis zu einem Drittel an den Kosten des Tiefbahnhofs Luzern zu beteiligen, damit dieses für die Zentralschweiz enorm wichtige Infrastrukturvorhaben möglichst schnell realisiert werden könne. Dabei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kostenbeitrag der Kantone in einem gewissen Umfang auch der Vorfinanzierung dienen könnte, um so eine zeitgerechte Realisierung zu ermöglichen. Dass die Luzerner Stimmbevölkerung eine rasche Verwirklichung des Tiefbahnhofs Luzern anstrebt und auch zur Mitfinanzierung bereit ist, hat sie mit ihrer deutlichen Zustimmung zum Vorprojektierungskredit von 20 Millionen Franken bezeugt.

Vorbehalte gegenüber neuem Finanzierungssystem

Dem für den Betrieb und den Unterhalt des bestehenden und künftigen Bahnnetzes wie auch für den weiteren Ausbau der Bahninfrastruktur vorgesehenen neuen Bahninfrastrukturfonds stimmt der Luzerner Regierungsrat im Grundsatz zu. Wie der Bundesrat ist er überzeugt, dass so eine Vereinheitlichung und eine klare Vereinfachung der Bahninfrastrukturfinanzierung möglich werden. Der Luzerner Regierungsrat wendet sich jedoch gegen die vorgesehene generelle Beteiligung der Kantone am Ausbau der nationalen Bahninfrastruktur von jährlich 300 Millionen Franken. Dass der Kanton Luzern irgendwo in der Schweiz den Ausbau der nationalen Bahninfrastruktur mitfinanzieren sollte, sei gerade mit Blick auf die Benachteiligung des Knotens Luzern bei dessen Ausbau zu einem Vollknoten und bei den dringend erforderlichen Kapazitätserweiterungen auf den Zufahrtsstrecken abzulehnen, heisst es in der Stellungnahme. Verwiesen wird dabei aber ausdrücklich auf die Bereitschaft, für die Realisierung von Proje kten, die schwergewichtig auch dem Kanton Luzern dienen, substanzielle Beiträge zu leisten.

Kontakt:

Regierungsrat
Robert Küng
Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes
Tel.: +41/41/228'50'41

Weitere Storys: Staatskanzlei Luzern
Weitere Storys: Staatskanzlei Luzern
  • 07.07.2011 – 13:35

    LUSTAT Statistik Luzern: Immer mehr Abfälle werden als Rohstoffe verwertet

    Luzern (ots) - Bitte beachten Sie die Medienmitteilung und das lustat aktuell 2011/4 im Anhang: http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/9131_20110707_LUSTAT-N.pdf http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/9131_20110707_LUSTAT-Akt.pdf Kontakt: Staatskanzlei Luzern Tel.: +41/41/228'60'00 E-Mail: information@lu.ch Internet: ...

  • 07.07.2011 – 11:01

    Horwer Seebucht: Aggressiver Schwan musste geschossen werden

    Luzern (ots) - Seit sechs Wochen entstanden durch die Angriffe eines aggressiven Schwans auf Schwimmer in der Horwer Seebucht immer wieder bedrohliche Situationen. Ebenfalls wurde beobachtet wie der Schwan auch eine andere Schwanenfamilie mit kleineren Jungen angriff und gefährdete. Durch die Information der Badenden, durch Absperrungen und mit einer verstärkten Aufsicht konnte bisher das Schlimmste verhütet werden. In ...