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Staatskanzlei Luzern

Moderate Anpassung der Ladenöffnungszeiten

Luzern (ots)

Der Luzerner Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat einen Vorschlag für eine massvolle Erweiterung der Ladenöffnungszeiten an Samstagen und vor öffentlichen Ruhetagen. Er berücksichtigt damit Anliegen des Kantonsrates und nimmt gleichzeitig Rücksicht auf die Arbeitnehmenden in der Verkaufsbranche. Im Weiteren kommt er Gemeinden entgegen, die aus einer Fusion hervorgegangen sind und in den verschiedenen Ortsteilen unterschiedliche Bedürfnisse bei den Ladenöffnungszeiten haben.

Der Luzerner Regierungsrat legt mit seiner Botschaft zum Entwurf einer Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes eine massvolle und ausgewogene Neuregelung in drei Teilbereichen vor:

- Luzerner Verkaufsgeschäfte sollen künftig am Vorabend von öffentlichen Ruhetagen bis um 18.30 Uhr geöffnet bleiben dürfen. Der Sonntag ist von dieser Regelung ausgenommen. Mit diesem Vorschlag erfüllt der Regierungsrat das Anliegen der Motion M 548 von Roland Vonarburg, die der Kantonsrat am 11. Mai 2010 erheblich erklärt hat. Im Einklang mit dem Willen des Kantonsrats soll die Einschränkung gelten, dass Verkaufsgeschäfte am Vorabend von Weihnachten und Neujahr um 17 Uhr zu schliessen sind.

- In der Vernehmlassung zur Teilrevision wurde von zahlreichen Stellen gefordert, der Kanton solle die Möglichkeit schaffen, die Geschäfte am Samstag bis 17 Uhr offen zu halten. Dieses Anliegen wird vom Regierungsrat unterstützt. Damit wird für die Geschäfte des Kantons Luzern eine Angleichung an die Verhältnisse der umliegenden Kantone geschaffen.

- Beim Abendverkauf sollen neu in Gemeinden, die seit dem 1. Juni 1997 fusioniert haben, für die verschiedenen Ortsteile unterschiedliche Regelungen zulässig sein. Damit kommt der Regierungsrat einem Bedürfnis entgegen, die sich z.B. in Luzern und in Littau gezeigt hat. Der Kantonsrat hat einen entsprechenden Vorstoss von Guido Durrer (M 743) überwiesen. Der 1. Juni 1997 wurde als Stichdatum gewählt, weil damals die erste Fusion aufgrund der Gemeindereform zustande kam (Gemeinden Beromünster und Schwarzenbach). Die Luzerner Gemeinde können grundsätzlich zwei Abendverkäufe pro Woche bis spätestens 21 Uhr bewilligen.

Massvolle Änderung

Die zuständige Regierungsrätin, Justizdirektorin Yvonne Schärli, kommentiert die Vorlage so: "Wir haben berücksichtigt, dass das Luzerner Stimmvolk im Mai 2006 in einer Abstimmung über die Ladenschlusszeiten eine Liberalisierung mit verschiedenen Varianten abgelehnt hat. Deshalb schlagen wir eine insgesamt massvolle Änderung vor, die nicht zu einer erheblichen Mehrbelastung des Verkaufspersonals führt." Die Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes könnte frühestens am 1. April 2012 in Kraft treten.

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