GASK befürwortet Liste säumiger Krankenkassenprämienzahler
Luzern (ots)
Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit des Luzerner Kantonsrates (GASK) befürwortet klar eine durch den Kanton zu führende Liste säumiger Krankenkassenprämienzahlerinnen und -zahler.
Die GASK (Vorsitz Romy Odoni, FDP, Rain) begrüsst in ihrer grossen Mehrheit, dass zahlungsfähigen, aber zahlungsunwilligen Personen nicht dieselben Rechte zum Bezug medizinischer Leistungen zukommen dürfen wie jenen Bürgerinnen und Bürgern, die ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Krankenkassen fristgerecht nachkommen. Die GASK nimmt davon Kenntnis, dass wegen nicht bezahlter Krankenkassenprämien im Kanton Luzern jährlich mindestens 5 Millionen Franken Verluste bei Spitälern, ärztlichen Privatpraxen und Apotheken anfallen. Diese Ausstände entstehen, weil die Krankenkassen bei Personen, die trotz Mahnung und Betreibungsverfahren die Prämien nicht bezahlen, ihre Leistungen aufschieben können.
Behandlung nur noch im Notfall
Wer auf der Liste säumiger Prämienzahler aufgeführt ist, unterliegt dem Leistungsaufschub und wird nur noch im Notfall behandelt, bis er seine ausstehenden Prämien bezahlt hat. Damit wird klar: Wer seinen Verpflichtungen der Krankenkasse gegenüber nicht nachkommt, obwohl er dazu in der Lage wäre, hat mit einem eingeschränkten Zugang zu medizinischen Leistungen zu rechnen.
Ausnahmen definiert
Alle Fraktionen begrüssen, dass der Kreis der Personen, die in der Liste aufgeführt werden dürfen, im kantonalen Recht eingeschränkt wird. Nicht in der Liste aufgeführt werden sollen Personen, die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, wirtschaftliche Sozialhilfe oder Mutterschaftsbeihilfe beziehen, sodann keine Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Damit soll sichergestellt werden, dass nur zahlungsunwillige, nicht aber zahlungsunfähige Personen auf der Liste geführt werden. Eine Minderheit der GASK verlangt Rückweisung der Botschaft, weil sie keine Koppelung der Gutes Gesundheit mit Repressionsmassnahmen wünscht und ein ungünstiges Aufwand-/Nutzenverhältnis für die Liste befürchtet. Diese Minderheit beanstandet zudem, dass zum Beispiel von Steuerhinterziehern und von säumigen Firmen bei der Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge keine analogen Listen geführt werden. Zudem hält sie den Datenschutz nicht für ausreichend gewährleistet. Eine weitere Minderheit verlangte erfolglos, die Altersgrenze auf 16 Jahre zu senken und Personen, die ihre Prämienzahlungen nur unregelmässig oder verzögert leisten, ebenfalls auf der Liste zu führen.
Die Vorlage ist für die Beratung in der Septembersession des Kantonsrates traktandiert.
Kontakt:
Romy Odoni
Präsidentin GASK
Tel.: +41/79/219'81'20