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Staatskanzlei Luzern

Mitwirkung zum Agglomerationsprogramm Luzern der zweiten Generation

Luzern (ots)

Das Agglomerationsprogramm Luzern ist gestützt auf ein neues Zukunftsbild 2030 vom Kanton Luzern unter Co-Federführung des Regionalen Entwicklungsträgers LuzernPlus weiterentwickelt worden. Es steht ab 15. September 2011 während rund 60 Tagen allen interessierten Kreisen zur Mitwirkung offen.

Das Agglomerationsprogramm der so genannten zweiten Generation enthält Massnahmen mit Realisierungsbeginn zwischen 2015 und 2018. Aufgeführt sind neben den übergeordneten Schlüsselmassnahmen Tiefbahnhof und Bypass vor allem Optimierungsschritte beim Busverkehr, dem Langsamverkehr sowie der Siedlungsbegrenzung nach aussen und der Siedlungsentwicklung nach innen.

Für das Ende 2007 dem Bund eingereichte Agglomerationsprogramm (AP) Luzern wurde vor kurzem die Leistungsvereinbarung mit den Bundesbehörden unterzeichnet. Festgehalten sind darin die Massnahmen mit Realisierungsbeginn von 2011 bis 2014 sowie die Unterstützung des Bundes mit Beiträgen von 35 Prozent. Die zweite Phase der Mittelfreigabe von 2015 bis 2018 wird auf der Basis von weiterentwickelten und aktualisierten Agglomerationsprogrammen vorgenommen. Diese AP der zweiten Generation müssen beim Bund bis am 30. Juni 2012 zur Prüfung eingereicht werden.

Siedlungs- und Verkehrsentwicklung werden abgestimmt

Das AP Luzern der ersten Generation zeigt in einer Gesamtstrategie mit 24 vernetzten Massnahmen, wie die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung künftig nachhaltig aufeinander abge-stimmt werden soll. Schlüsselmassnahmen im Bereich Strassenverkehr sind neben den beiden neuen Autobahnanschlüssen Rothenburg und Buchrain insbesondere das Gesamtsystem By-pass. Damit soll der Durchgangsverkehr auf zwei zweispurige Tunnel umgelagert werden. Die bisherige Stadtautobahn, ergänzt mit zwei Spangen im Süden und Norden der Stadt, kann dadurch zukünftig als Hauptstrassenring das Stadtzentrum entlasten. Auf den radial ins Zentrum führenden Achsen entsteht Raum für den öffentlichen Verkehr und für den Langsamverkehr.

Schlüsselmassnahmen im Bereich öffentlicher Verkehr sind neben neuen S-Bahn-Haltestellen und dem Doppelspurausbau und der Tieflegung der Zentralbahn insbesondere der Tiefbahnhof Luzern mit unterirdischer Zufahrt ab Ebikon. Diese Kapazitätsausbauten schaffen die Voraussetzung, dass der öffentliche Verkehr auch künftig zuverlässig funktioniert und notwendige An-gebotserweiterungen realisiert werden können. Eine weitere Schlüsselmassnahme stellt der Ausbau des Seetalplatzes dar, der nicht nur wesentliche Verbesserungen für den motorisierten Individualverkehr, sondern auch für die Busse und den Langsamverkehr bringt und zudem die Realisierung eines neuen Stadtzentrums ermöglicht. Die Verkehrsstrategie wird mit einer räumlichen Strategie ergänzt, insbesondere mit einer zweckmässigen Anordnung der Nutzungen.

Das Agglomerationsprogramm Luzern der zweiten Generation

Das AP Luzern der zweiten Generation baut grundsätzlich auf der Gesamtkonzeption des AP Luzern der ersten Generation auf und entwickelt dieses weiter. Es stützt sich auf das Zukunftsbild 2030 der Agglomeration Luzern, das auch die Umlandgemeinden im ganzen Raum von LuzernPlus umfasst. Aufgrund des Zukunftsbildes 2030 und der daraus abgeleiteten Strategien sind primär im Bereich Raumordnung vollständig neue Massnahmenpakete vorgesehen. Diese umfassen neben den erforderlichen Massnahmen zur Siedlungsentwicklung nach innen (Umnutzungen, Nachverdichtungen, Dichteoptimierungen und Verfügbarkeitserhöhung bei Bauzonenreserven) und zur Begrenzung der Siedlungsentwicklung nach aussen (kommunale Siedlungsbegrenzungen, Neueinzonungen nur unter bestimmten Voraussetzungen) Schlüsselarealplanungen an Standorten mit guter öV-Erschliessung, das verbesserte Management und die Promotion der Arbeitszonenreserven sowie diverse Massnahmen zur Förderung der Landschaftsentwicklung und der räumliche n Konzentration der Erholungs- und Tourismusnutzungen in der Landschaft.

Als dringliche verkehrsträgerübergreifende Massnahme sind ein Gesamtverkehrskonzept Agglomerationszentrum Luzern (mittelfristige Optimierungen am Strassennetz im Bereich Schwei-zerhofquai ? Bahnhof Luzern ? Pilatusplatz ? Bundesplatz) sowie die Aufwertung des Fussverkehrs in Ortszentren und wichtigen Arealen vorgesehen.

Tiefbahnhof vorrangig

Beim Schienenverkehr ist die möglichst rasche Realisierung des national bedeutenden Tiefbahnhofs (inkl. Durchgangsbahnhof) vorrangig. Weitere Massnahmen wie der Ausbau des Bahnhofs Emmenbrücke, des Tunnels der Zentralbahn in Hergiswil, neue S-Bahn-Haltestellen (z.B. Langensand-Steghof oder Ruopigen) und der weitere Ausbau des S-Bahnsystem Luzern werden frühestens gleichzeitig mit dem Tiefbahnhof umgesetzt. Aufgrund der häufigen und zunehmenden Staubelastung für die Busse vom und zum Bahnhof werden einzelne Buslinien künftig anders geführt und an neue Knoten des öffentlichen Verkehrs geführt. Auf diversen Strassenabschnitten werden Buspriorisierungsmassnahmen umgesetzt.

Beim motorisierten Individualverkehr steht die baldige Realisierung des Gesamtsystems Bypass im Vordergrund. Zuvor stehen folgende, im kantonalen Bauprogramm enthaltene Massnahmen an: Schlossberg 2. Etappe, Obergrundstrasse ? Bundesstrasse und Grenzweg ? Fluhmühle in Luzern sowie die Sanierung der Götzentalstrasse und Lärmschutzmassnahmen. Die Realisierung der Spangen Nord und Süd sowie der Umfahrung Emmen erfolgt frühestens mit dem Bau des Autobahnbypasses.

Beim Langsamverkehr ist die Optimierung des Velonetzes mit Ausbauten auf diversen Kantons- und Gemeindestrassenabschnitten vordringlich. Zu den weiteren Mobilitätsmassnahmen zählen der kontinuierliche Ausbau der Park+Ride- und Bike+Ride-Anlagen, das Mobilitätsmanagement sowie ein überarbeiteter Zonenplan für den Tarifverbund Passepartout und ein überkommunal koordiniertes Muster-Parkplatzreglement.

Mitwirkung ab 15. September 2011 Das Mitwirkungsverfahren für das AP Luzern der zweiten Generation wird am 15. September eröffnet und dauert bis am 14. November 2011. Alle Unterlagen sind ab 14. September 2011 im Internet unter: www.aggloprogramm.lu.ch aufgeschaltet oder können zu Büroöffnungszeiten bei der Dienststelle rawi, Murbacherstrasse 21, 6002 Luzern, Tel. 041/228'51'83, sowie bei den Gemeindeverwaltungen der Agglomerationsgemeinden eingesehen werden. Interessierte Organisationen und Personen können sich gestützt auf ein Mitwirkungsformular zum AP der zweiten Generation äussern.

Am Montag, 19. September und am Mittwoch, 28. September 2011, je von 17.00 bis ca. 18.30 Uhr, werden in der Bahnhofsrestauration im 1. Stock des Bahnhofs Luzern für alle Interessierten Informationsveranstaltungen durchgeführt (Anmeldung: mike.siegrist@lu.ch

Weiteres Vorgehen

Das gestützt auf die Mitwirkung überarbeitete AP Luzern der zweiten Generation wird von den Delegierten des Entwicklungsträgers LuzernPlus verabschiedet, vom Regierungsrat des Kantons Luzern als Träger des AP beschlossen und spätestens Ende Juni 2012 den Bundesbehörden zur Prüfung eingereicht. Die wesentlichen Elemente des Programms sind anschliessend verbindlich im kantonalen Richtplan zu verankern.

Kontakt:

Mike Siegrist
Abteilungsleiter Raumplanung, Dienststelle rawi
Tel.: +41/41/228'51'89
E-Mail: mike.siegrist@lu.ch
Internet: www.lu.ch

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