Fehlende Nationalbankgelder führen zu temporärer Steuererhöhung
Luzern (ots)
Der Voranschlag 2012 des Kantons Luzern schliesst in der Erfolgsrechnung mit einem Ertragsüberschuss von 23,0 Mio. Franken ab. Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf 146,1 Mio. Franken. Damit der Kanton die Vorgaben aus der Schuldenbremse einhalten kann und sich die Finanzen auch in Zukunft als stabil präsentieren, beantragt die Luzerner Regierung für das Jahr 2012 eine Erhöhung des Steuerfusses um 1/10 einer Einheit. Die Regierung trifft Massnahmen, um den Steuerfuss spätestens bis 2015 wieder zu senken.
Der Kanton Luzern kann die Herausforderungen für die nächsten Finanzjahre aus einer Position der Stärke angehen. Exogene Faktoren machen ihm nun aber einen Strich durch die Rechnung, so dass eine vorübergehende Steuererhöhung unausweichlich wird. Finanzdirektor Schwerzmann bezeichnete an der Medienkonferenz die Steuererhöhung als Preis, den auch der Kanton Luzern indirekt für die weltweite Schulden- und Eurokrise bezahlen müsse. Er betonte aber, dass der Kanton Luzern selbst nach einer Steuererhöhung immer noch über die tiefsten Unternehmenssteuern verfügt und dadurch das beste Rezept zur Sicherung der bestehenden Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer anbieten kann.
Mindereinnahmen und Mehraufwand
Der Kanton Luzern geht in der Budgetphase für das Jahr 2012 von einem Teilausfall der SNB-Ausschüttung aus. Statt der bisher geleisteten 79,2 Mio. Franken wird noch mit Zahlungen über 31,7 Mio. Franken gerechnet. Mit Blick auf die Schuldenbremse hat sich die Luzerner Regierung selbst auf die Variante eines Totalausfalls vorbereitet. Gegenüber der letztjährigen Planung kommt als weiterer exogener Faktor ein Minderertrag aus dem Nationalen Finanzausgleich (NFA) über 16,5 Mio. Franken hinzu, welcher aus einem Methodenwechsel und der Wirtschaftskrise 2008 herrühren. Zu diesen Mindererträgen kommt ein betrieblicher Mehraufwand von 93,4 Mio. Franken (3,7 %) hinzu. Dieser resultiert insbesondere aus den Bereichen Bildung (höherer Kostenteiler Volksschulen, Kantonalisierung heilpädagogische Tagesschulen, Sonderschulung allgemein, Berufsbildung und Hochschulen) sowie der Gesundheit und der sozialen Sicherheit. Mit diesem Mehraufwand sind teilweise auch Mehrerträge verbunden. Der betri ebliche Ertrag steigert sich gegenüber dem Voranschlag 2011 um 90,6 Millionen Franken (ebenfalls 3,7 % und damit fast analog zum Aufwand).
Bereits im Budgetprozess um 69 Millionen Franken verbessert
Bedingt durch die Mindereinnahmen (SNB und NFA) und dem Mehraufwand in den Bereichen Bildung und Gesundheit wäre ohne rigorose Einsparungen ein weit höherer Fehlbetrag angefallen. Bereits im Rahmen des Budgetprozesses ist es gelungen, bei allen fünf Departementen, den Gerichten und der Staatskanzlei, Verbesserungen im Umfang von 69 Mio. Franken zu erzielen. Diese massiven Verbesserungen reichen aber noch nicht aus, um die gesetzlichen Vorgaben zur Schuldenbremse zu erfüllen. Eine vorübergehende Steuerfusserhöhung von 1,5 auf 1,6 Einheiten ist für die Luzerner Regierung deshalb unausweichlich.
Tiefere Nettoinvestitionen
Die Nettoinvestitionen erfahren gegenüber dem Voranschlag 2011 eine Reduktion um 35,7 Millionen Franken oder knapp 20 Prozent. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass diese 2011 dank dem Impulsprogramm 2009 überdurchschnittlich hoch ausfielen. Die Nettoinvestitionen in Strassen und in den öffentlichen Verkehr reduzieren sich um 6,0 respektive 9,5 Millionen Franken. Sie bewegen sich in den Planjahren und im Vergleich zum Voranschlag 2012 rückläufig.
Mittelfristig getrübter Finanzhorizont
Die trüben Finanzaussichten treffen den Kanton nicht aus heiterem Himmel: Bereits vor einem Jahr wurden für die Finanzplanjahre 2012 bis 2015 in der Erfolgsrechnung Aufwandüberschüsse zwischen 42 und 58 Millionen Franken ausgewiesen. Die Planjahre 2013 bis 2015 zeigen nach Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse (SNB und NFA) insgesamt ein unerfreulicheres Bild. 2013 resultiert ein Aufwandüberschuss von 41,8 Millionen Franken, welcher sich bis 2015 auf 68,5 Millionen Franken erhöht. Das geplante Wachstum des betrieblichen Aufwandes der Jahre 2013 bis 2015 um 97,6, 74,6 respektive 60,1 Millionen Franken übersteigt das Wachstum der betrieblichen Erträge bei weitem (37,4, 67,2 resp. 40,1 Mio. Fr.). Die Mehrkosten resultieren primär in den Bereichen Bildung (Volks- und Hochschulen), bei den Spitälern (Anpassung Kostenteiler Kanton/Krankenversicherungen), in der sozialen Sicherheit (Sozialversicherungen und soziale Einrichtungen) sowie beim Finanzausgleich (Sonderbeiträge und Soziallastenausgleich).
Nicht auf dem Buckel der Gemeinden
Die Luzerner Regierung hat bereits ein Projekt gestartet, welches die Überprüfung der Leistungen und Strukturen zum Inhalt hat. Aus heutiger Sicht sind nachhaltige Verbesserungen von 50 Mio. Franken ab 2013 und zusätzliche 50 Mio. Franken ab 2014 notwendig, um die jährlichen und mittelfristigen Vorgaben der Schuldenbremse im AFP 2013 - 2016 einhalten zu können. Die Leistungen werden in Abstimmung mit der kürzlich veröffentlichten Kantonsstrategie und den finanziellen Möglichkeiten des Kantons in Einklang gebracht. Die Luzerner Regierung will zudem, dass die verschiedenen Verbesserungen nicht zulasten der Gemeinden gehen.
Ab 2015 wieder 1,5 Einheiten
In der Finanzplanung der nächsten Jahre bleibt die SNB-Ausschüttung an die Kantone der grosse Unsicherheitsfaktor. Es gilt auf den Vollausfall vorbereitet zu sein, betonte Finanzdirektor Schwerzmann. Der Regierungsrat zeigt sich überzeugt, dass sich die finanzpolitische Situation mit den Sparmassnahmen, der Erhöhung des Staatssteuerfusses von 1,5 auf 1,6 Einheiten ab 2012 und einer allfälligen Teilausschüttung der SNB ab 2015 deutlich verbessert. Der Regierungsrat will den Staatssteuerfuss spätestens im Jahr 2015 wieder auf 1,5 Einheiten senken. Damit will die Regierung am bisherigen erfolgreichen finanzpolitischen Weg festhalten, wie Marcel Schwerzmann betonte. Der Kantonsrat wird den AFP 2012 ? 2015 in der Dezember-Session 2011 beraten.
Im Anhang finden Sie den AFP 2012-2015 und die Redetexte sowie drei Fotos der Medienkonferenz:
Nr. 11 und 13: Regierungspräsident Marcel Schwerzmann, Vorsteher des Finanzdepartementes
Nr. 16: Regierungspräsident Marcel Schwerzmann, Vorsteher des Finanzdepartementes und Hansjörg Kaufmann, Leiter der Dienststelle Finanzen
Anhänge:
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/9461_20111102_afp.pdf http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/9461_20111102_bdgt.pdf http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/9461_11-afp-budget.jpg http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/9461_13-afp-budget.jpg http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/9461_16-afp-budget.jpg
Kontakt:
Regierungspräsident Marcel Schwerzmann
Vorsteher des Finanzdepartementes
Tel.: +41/41/228'55'41 (2. November 2011, ab 11.00 Uhr)
E-Mail: marcel.schwerzmann@lu.ch