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Staatskanzlei Luzern

Sperrfrist 31.01.2012, 14 Uhr: Informationskampagne zum Notfallschutz bei Kernkraftwerken

Sperrfrist 31.01.2012, 14 Uhr: Informationskampagne zum Notfallschutz
bei Kernkraftwerken
An die Medienvertreter: Für diese Mitteilung gilt eine 
Publikationssperrfrist bis Dienstag, 31. Januar 2012, 14 Uhr.
Am 1. Februar heulen in der ganzen Schweiz die Sirenen. Dabei handelt
es sich um einen Test. Im Ernstfall muss die betroffene Bevölkerung 
rasch richtig reagieren können. Deshalb ist die Information über 
Gefährdungen und Schutzmassnahmen von zentraler Bedeutung. Die 
Bevölkerung in der Umgebung von Kernkraftwerken erhält in den 
nächsten Tagen neue Informationsunterlagen zum Notfallschutz bei 
einem KKW-Unfall. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS 
koordiniert die gemeinsame Info-Aktion der beteiligten Kantone.
In den nächsten Tagen erhält die Bevölkerung in den 
Notfallschutzzonen 1 und 2 um die schweizerischen Kernkraftwerke 
(KKW) per Post neue Informationsunterlagen. Die Sendung enthält ein 
Faltblatt mit Checklisten zum richtigen Verhalten im Ereignisfall, 
eine Broschüre mit Hintergrundinformationen sowie einen Zonenplan des
jeweiligen KKW mit einer Liste, in welcher für jede Gemeinde die 
Zugehörigkeit zu den jeweiligen Zonen und Sektoren aufgeführt ist. 
Ausserdem erhalten alle Haushalte eine praktische Kunststoffmappe für
die dauerhafte Aufbewahrung der Unterlagen und der Jodtabletten, die 
in den KKW-Zonen 1 und 2 in den Jahren 2004/05 bereits an die 
Bevölkerung abgegeben worden sind. In elektronischer Form sind die 
Informationsunterlagen auf der Website des Bundesamts für 
Bevölkerungsschutz BABS publiziert (www.bevoelkerungsschutz.ch ).
Gemeinsame Kampagne von Bund und Kantonen
Zur Planung von Schutzmassnahmen sind rund um die vier KKW Beznau I 
und II (AG), Leibstadt (AG), Gösgen (SO) und Mühleberg (BE) jeweils 
zwei Zonen definiert (vgl. Erläuterungen unten). In Zusammenarbeit 
mit dem BABS sind die Kantone mit Anteil an den KKW-Zonen 1 und 2 - 
Aargau, Basel-Landschaft, Bern, Freiburg, Luzern, Neuenburg, 
Solothurn, Waadt und Zürich - verpflichtet, ihre Bevölkerung über das
Verhalten im Ereignisfall zu informieren.
Die Kantone verfügten zuletzt nicht mehr über geeignete, aktuelle 
Informationsunterlagen. Mit der nun durchgeführten 
Informationskampagne wird dieser Mangel behoben. Ausgehend von einem 
Projekt des Kantons Freiburg haben sich 2010 alle beteiligten Kantone
auf ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen geeinigt. Unter der 
Koordination des BABS informieren nun alle Kantone mit einheitlichen 
Informationsunterlagen und im Rahmen einer zeitlich koordinierten 
Kampagne.
Die aktuelle Informationskampagne ist keine Reaktion auf den 
KKW-Unfall in Fukushima vom März 2011. Die Planungen starteten 
bereits wesentlich früher. Auch der Zeitpunkt für die Verteilung 
wurde vor den Ereignissen in Fukushima festgelegt. Die 
Informationsunterlagen sind jedoch nach den Ereignissen in Fukushima 
nochmals überprüft und in Einzelheiten angepasst worden.
Mit der Informationskampagne erfüllen die Kantone einen gesetzlichen 
Auftrag, der in der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung
von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung, NFSV) vom 20. Oktober 2010 
festgelegt ist. Die Kosten müssen von den KKW-Betreibern übernommen 
werden.
Hotline für Fragen aus der Bevölkerung
Durch die Verteilung von neuen Informationsunterlagen können bei der 
Bevölkerung weitere Fragen auftauchen. Aus diesem Grund stellt das 
BABS eine spezielle Telefon-Hotline zur Verfügung. Die Nummern:
Deutsch Tel. 061/202'05'69 
Französisch Tel. 061/202'05'70
Die Hotline ist vom 1. bis zum 10. Februar 2012 jeweils zwischen 8 
und 19 Uhr in Betrieb.
Erläuterung zur Zonen- und Sektoreneinteilung
Die Zone 1 umfasst das Gebiet mit einem Radius von zirka 5 Kilometern
um das KKW. In diesem Gebiet können bei einem schweren Unfall 
Schutzmassnahmen sofort erforderlich sein. Die Zone 2 schliesst an 
die Zone 1 an und umfasst ein Gebiet mit einem Radius von zirka 20 
Kilometern. Bei einem schweren Unfall kann auch in diesem Gebiet eine
Gefahr für die Bevölkerung entstehen, welche Schutzmassnahmen 
erforderlich macht. In den Zonen 1 und 2 wurden 2004/05 Jodtabletten 
direkt an die Bevölkerung abgegeben.
Die Zone 2 ist in sechs sich überlappende Sektoren von je 120 Grad 
eingeteilt. Je nach Windverhältnissen kann dadurch die Anordnung von 
Schutzmassnahmen gezielt in den betroffenen Gebieten erfolgen. Die 
Zonen- und Sektorengrenzen folgen den Gemeindegrenzen.
Das Gebiet der übrigen Schweiz (ausserhalb 20 km) wird als Zone 3 
bezeichnet. In diesem Gebiet werden allfällig erforderliche 
Schutzmassnahmen durch die zuständigen Stellen der 
Notfallorganisation angeordnet. Die Jodtabletten für die Zone 3 sind 
dezentral eingelagert und werden im Ereignisfall an die Bevölkerung 
abgegeben. Dementsprechend werden in der Zone 3 nun auch keine 
Informationsunterlagen verteilt.
Weitere Informationen
Vertiefte Informationen zum Notfallschutz in der Umgebung von KKW 
sind auf den Websites der beteiligten Stellen zu finden:
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS: www.bevoelkerungsschutz.ch 
- Nationale Alarmzentrale NAZ im BABS: www.naz.ch 
- Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat www.ensi.ch
- Geschäftsstelle Kaliumiodid-Versorgung: www.jodtabletten.ch

Kontakt:

Theo Glanzmann
Leiter Kontrollwesen und Infrastruktur Dienststelle Militär,
Zivilschutz und Justizvollzug Justiz- und Sicherheitsdepartment
Kanton Luzern (für allgemeine Fragen)
Tel.: +41/41/462'96'59
E-Mail: theo.glanzmann@lu.ch

Stephan Luterbacher
Kantonsapotheker Dienststelle Gesundheit Kanton Luzern (für Fragen zu
den Jodtabletten)
Tel.: +41/41/228'67'31
E-Mail: stephan.luterbacher@lu.ch

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