Einfachere Bauvorschriften und einheitliche Baubegriffe
Luzern (ots)
Die Bauvorschriften sollen gestrafft und präzisiert, die planungs- und baurechtlichen Verfahren vereinfacht werden. Das Luzerner Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement hat die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Revision des Planungs- und Baugesetzes sowie der Planungs- und Bauverordnung eröffnet. Im Revisionsentwurf berücksichtigt sind die Begriffe und Messweisen der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe.
Das Planungs- und Baugesetz enthält neben den Planungsvorschriften zu den verschiedenen Instrumenten der Richt- und Nutzungsplanung und den Bestimmungen zur Landumlegung auch materielle Bauvorschriften. Dazu zählen die Bestimmungen zum Grenz-, Zonenrand-, Gebäude- und Waldabstand, zur Höhe von Bauten, zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes, zur Sicherheit, zum Schutz der Gesundheit, zur Energie, zu besonderen Bau- und Nutzungsformen sowie zur Bestandesgarantie. Weiter regelt das Planungs- und Baugesetz die Baubewilligungspflicht sowie das Baubewilligungsverfahren ab Einreichung des Baugesuchs über das Auflage- und Einspracheverfahren bis zum Entscheid, zum Baubeginn und zur Baukontrolle.
Harmonisierung der Baubegriffe
Ein wesentlicher Teil der vorgesehenen Revision des Planungs- und Baugesetzes ist die Übernahme der durch das Interkantonale Konkordat zur Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen IVHB vorgegebenen Regelung. Die Verwendung einheitlicher Begriffe und Messweisen in den von der Vereinbarung erfassten Bereichen schafft Klarheit und Rechtssicherheit für Baufachleute, Bauunternehmen und Investoren, aber auch für die zuständigen Stellen von Kantonen und Gemeinden.
Die angestrebte Harmonisierung wurde zum Anlass genommen, auch die materiellen Bauvorschriften zum Terrain, zu den Gebäuden, den Gebäudeteilen, der Gebäudelänge und -breite, den Höhen, den Geschossen, den Abständen und den Nutzungsziffern einer umfassenden Prüfung zu unterziehen. Angestrebt wurde dabei in erster Linie, für die kommenden Jahrzehnte wieder eine verlässliche, für jedermann verständliche und im Vergleich zum heute geltenden Recht wieder einfachere und transparentere Bauordnung zu schaffen. So soll unter anderem an die Stelle der Geschossdefinitionen (Voll-, Unter-, Dach- und Attikageschoss) und der Definitionen zur Ausnützungs- und zur Baumassenziffer die Gesamthöhe als Höhenbegrenzungsmass und die Überbauungsziffer als Dichtemass treten, was zu einer Vereinfachung der Rechtsanwendung und mehr Transparenz führt.
Konkordatsbeitritt zusammen mit Gesetzesrevision
Die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens werden anschliessend ausgewertet und in ein Dekret über den Beitritt des Kantons Luzern zur Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe und in eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes einfliessen. Diese will der Regierungsrat noch im Herbst 2012 dem Kantonsrat unterbreiten. Der Entwurf der neuen Planungs- und Bauverordnung wird ebenfalls unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens bereinigt werden. Die neue Planungs- und Bauverordnung wird der Regierungsrat nach der Gesetzesberatung verabschieden und auf den gleichen Zeitpunkt wie die Gesetzesänderung in Kraft setzen.
Informationsveranstaltungen
Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens, das bis Ende Juni 2012 dauert, sind drei Informationsveranstaltungen vorgesehen:
- 5. März 2012, 17.30 Uhr, Tuchlaube/Rathaus, Sursee
- 12. März 2012, 17.30 Uhr, Andreasheim, Wolhusen
- 13. März 2012, 17.30 Uhr, Gersag, Emmen
Kontakt:
Erik Lustenberger
Stv. Leiter Rechtsdienst Bau- Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Tel.: +41/41/228'50'46