Bessere Anstellungsbedingungen für Lehrpersonen der Volksschule und der Sekundarstufe ll
Luzern (ots)
Der Luzerner Regierungsrat erhöht die Löhne der Lehrpersonen in den Volksschulen und der Sekundarstufe ll (Gymnasien, Berufsfach- und Berufsmittelschulen). Damit reagiert er auf die zunehmenden Rekrutierungsschwierigkeiten auf diesen Schulstufen.
Im Rahmen des Projekts "Arbeitsplatz Schule" hat eine Projektorganisation, bestehend aus allen Träger der Luzerner Volksschulen, Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitssituation der Lehrperson definiert. Damit sollen einerseits die Rekrutierungsprobleme in mehreren Bereichen der Volksschule bekämpft werden. Andererseits soll die Belastung der Lehrpersonen reduziert werden, damit erfahrene Lehrkräfte längerfristig im Beruf tätig bleiben.
Die neu beschlossene Änderung der Besoldungsverordnung sieht vor, dass alle Lehrpersonen eine Besoldungsklasse höher eingereiht werden. Ausgenommen sind Fachpersonen der Schuldienste, deren Einreihung nochmals überprüft wird. Neben dieser Höhereinreihung erhalten die Klassenlehrpersonen der 5. und 6. Primarklassen und der Niveau C-Klassen der Sekundarschule eine zweite Lektion für ihre Arbeit als Klassenlehrperson. Die anderen Stufen sollen in den nächsten Jahren bis zum Abschluss des Projekts "Arbeitsplatz Schule" Ende Schuljahr 2015/16 folgen.
Sekundarstufe ll: Grundeinreihung eine Klasse höher
Die Grundeinreihung der Lehrpersonen der Sekundarstufe ll (Gymnasien, Berufsfach- und Berufsmittelschulen) in einer höheren Lohnklasse ist ebenfalls eine der zentralen Massnahmen der Regierung gegen die zunehmenden Rekrutierungsschwierigkeiten in diesem Bereich. Zusätzlich wird für engagierte und erfolgreiche Lehrpersonen die Einreihung in eine eigens geschaffene Lohnklasse ermöglicht.
Mit dieser verbesserten Einreihungsbestimmung reagiert der Regierungsrat auch auf die mögliche Abwanderung von erfahrenen und qualifizierten Lehrpersonen. Durch den beschlossenen neuen Lohnrahmen positioniert sich der Kanton Luzern im Mittelfeld der Vergleichskantone.
Budgetmittel vom Kantonsrat bewilligt
Die neue Regelung erfolgt auf den 1. August 2012. Die Umsetzung der Massnahme im Volksschulbereich kostet insgesamt 5,5 Millionen Franken. Dafür werden die ordentlichen Mittel für die individuellen Lohnanpassungen und zusätzlich 0,25 Prozent der Lohnsumme eingesetzt.
Die Anpassung der Einreihungsbestimmung im Sekundarstufen-ll-Bereich erhöht den jährlichen Personalaufwand um 3 Millionen Franken. Der Kantonsrat hat die entsprechenden Budgetmittel für das laufende Jahr im März bewilligt.
Kontakt:
Regierungsrat Reto Wyss
Bildungs- und Kulturdirektor Kanton Luzern
Tel.: +41/41/228'52'03
E-Mail: reto.wyss@lu.ch