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Staatskanzlei Luzern

Kantonsratskommission will weniger Beiträge für Gemeindefusionen und Zusammenarbeit

Luzern (ots)

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) stimmt der Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes mehrheitlich zu, beantragt dem Kantonsrat aber gleichzeitig, den Sonderkredit zur Äufnung des Fonds für besondere Beiträge an Gemeindefusionen und für die kommunale Zusammenarbeit von 40 Millionen auf 20 Millionen Franken zu halbieren.

Der Luzerner Regierungsrat will mit der Revision des Finanzausgleichsgesetzes die Kantonsbeiträge an Fusionen neu regeln und gleichzeitig ermöglichen, kommunale Zusammenarbeitsprojekte finanziell zu unterstützen. Das aktuelle Gesetz über den Finanzausgleich erlaubt Kantonsbeiträge nur, wenn mit der Fusion die finanzielle Sanierung einer Gemeinde angestrebt wird.

Die Mehrheit der WAK (Vorsitz Giorgio Pardini, Luzern) unterstützt die Regierung in allen zentralen Anliegen der Vorlage: So in der Absicht, nicht nur Fusionen, mittels derer die Sanierung einer Gemeinde angestrebt wird, finanziell zu unterstützen, sondern auch Fusionen, die eine Strukturanpassung auf die Zukunft hin ermöglichen. Gleichzeitig bringt die Vorlage die Abkehr von einer finanziellen Unterstützung von Fusionen über ein Verhandlungsmodell hin zu einem Rechtsanspruch der fusionsbereiten Gemeinden auf finanzielle Leistungen, der sich nach der Bevölkerungszahl der kleineren Gemeinde bemisst. Über zusätzliche Beiträge, welche in der Kompetenz des Regierungsrates liegen, sollen abschliessende Kriterien entscheiden, welche insbesondere die strategische Relevanz der Fusion berücksichtigen. Die Kommissionsmehrheit begrüsst insbesondere den Rechtsanspruch auf Fusionsmittel, der die gewünschte finanzielle Sicherheit für fusionswillige Gemeinden schafft, sowie die Umgestaltung des Fonds für die besonderen Beiträge an Gemeinden, so dass er künftig für sämtliche Beiträge aus den Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung steht, nämlich für die bisherigen Sonderbeiträge an Einzelgemeinden, für die Beiträge an Gemeindefusionen sowie für die Beiträge an die Zusammenarbeit von Gemeinden. Die Kommissionsminderheit trägt die Strategie der Gemeindefusionen nicht mit und lehnt neue Instrumente dafür grundsätzlich ab. Anträge, welche keine Beiträge für die Zusammenarbeit von Gemeinden wünschten bzw. den Pro-Kopf-Beitrag für die ersten 300 Einwohner von 3'000 auf 4'000 Franken erhöhen wollten, fanden keine Mehrheit in der WAK.

Nachdem sich drei Gemeinden aus dem Projekt Starke Stadtregion Luzern zurückgezogen haben und das Projekt in der Region Sursee nicht weiterverfolgt wird, erachtet die Kommissionsmehrheit die Äufnung des Fonds für die besonderen Beiträge an Gemeinden auf 40 Millionen Franken als zu hoch und beantragt dem Kantonsrat, nur einen Sonderkredit über 20 Millionen Franken zu bewilligen. Gleichzeitig spricht sich die Kommissionsmehrheit dafür aus, das entsprechende Dekret dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

Die erste Beratung der Vorlage ist für die Maisession des Kantonsrates geplant.

Kontakt:

Giorgio Pardini
Präsident der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)
Mobile: +41/79/277'66'13

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