Kantonsrätliche Kommission nimmt Planungsbericht über soziale Einrichtungen zur Kenntnis und stimmt Revision des Familienzulagengesetzes zu
Luzern (ots)
Die Kommission Gesundheit, Arbeit und Soziale Sicherheit (GASK) des Kantonsrates nimmt den Planungsbericht des Regierungsrates an den Kantonsrat über die sozialen Einrichtungen nach dem SEG (B 36) ohne Bemerkungen zur Kenntnis. Dem regierungsrätlichen Entwurf einer Änderung des kantonalen Familienzulagengesetzes (Familienzulagen für Selbständigerwerbende, B 40) stimmt sie ohne Änderungen zu. Die GASK hat die Vorlagen an ihren Sitzungen vom 21. und 25. Mai 2012 unter dem Vorsitz von Romy Odoni (FDP, Rain) vorberaten.
Das Gesetz über die sozialen Einrichtungen (SEG) schreibt vor, dass der Regierungsrat periodisch einen auf mehrere Jahre ausgerichteten Planungsbericht erstellt. Der Planungsbericht bildet die Grundlage für die Steuerung, Anerkennung und Finanzierung der sozialen Einrichtungen im Kanton Luzern.
Die Kommission erachtet den ausführlichen Planungsbericht als wertvollen Wegweiser für die Unterbringung und Betreuung von behinderten Menschen sowie von Personen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen. Der vorgeschlagene Ausbau von Plätzen im Behindertenbereich kann aufgrund der aktuell verfügbaren Daten nachvollzogen werden. Die angestrebte Reduktion des Belegungsdruckes wird genauso begrüsst wie der Paradigmenwechsel im Bereich A (Einrichtungen für Kinder und Jugendliche) von der Angebots- hin zur Bedarfsorientierung. Die GASK unterstützt auch die Prüfung einer Integration ambulanter Massnahmen und Angebote in den SEG-Bereich. Zustimmung findet schliesslich der Ansatz einer zentralen Anmelde- und Triagestelle zur optimalen Platzierung bei stationären Angeboten. Wichtig ist im Hinblick auf die beschränkten finanziellen Ressourcen, dass Fehlanreize beseitigt werden. Der Kanton hat schliesslich sicherzustellen, dass die Institutionen notwendige Investitionen tätigen und innov ative Angebote entwickeln können. Hier wurden seitens des Departementes entspreche Ansätze aufgezeigt.
Die Teilrevision des kantonalen Familienzulagengesetzes ist notwendig, weil die eidgenössischen Räte am 18. März 2011 eine Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (Familienzulagengesetz) beschlossen haben. Neu sind auch die Selbständigerwerbenden nichtlandwirtschaftlicher Berufe dem Familienzulagengesetz unterstellt.
Die Kommission sieht die Notwendigkeit der Gesetzesanpassung. Diese erfüllt zudem auch frühere Anliegen, die über Vorstösse in den Kantonsrat eingebracht wurden. Die GASK teilt die Auffassung des Regierungsrates, dass die Selbständigerwerbenden sowohl gleiche hohe Beiträge bezahlen müssen als auch gleich hohe Zulagen erhalten sollen wie die Unselbständigerwerbenden. Dies hält den administrativen Aufwand tief. Als zweckmässig wird schliesslich die vorgeschlagene Verteilung der bestehenden Reserven der Familienausgleichskassen beurteilt.
Die Vorlage wird voraussichtlich an der Junisession 2012 des Kantonsrates beraten.
Kontakt:
Romy Odony
Präsidentin GASK
Tel.: +41/79/219'81'20