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Staatskanzlei Luzern

Kanton Luzern legt den Grundstein für seine Pädagogische Hochschule

Luzern (ots)

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat den Entwurf eines Gesetzes über die Lehrerinnen- und Lehrerbildung und die Pädagogische Hochschule PH Luzern. Darin werden die Strukturen der PH festgelegt, die ab August 2013 als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt in alleiniger Trägerschaft des Kantons Luzern geführt werden soll. Die PH Luzern gewährleistet, dass auch in Zukunft der Bedarf an Lehrpersonen für den Kanton gedeckt ist.

Im Mai 2010 beschloss der Kanton Luzern den Austritt aus dem Konkordat über die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Konkordat), nachdem sich die Konkordatspartner nicht über die Neustrukturierung des Konkordats einigen konnten. Darauf hat eine vom Regierungsrat eingesetzte Projektgruppe die neue Trägerschaft und Organisation für die Pädagogische Hochschule Luzern erarbeitet. Der vorliegende Entwurf eines neuen Gesetzes über die Lehrerinnen- und Lehrerbildung und die Pädagogische Hochschule Luzern regelt die Organisation und die Finanzierung der Hoch-schule und schafft insbesondere die rechtlichen Grundlagen für eine zeitgemässe Aus- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer.

Effiziente und flexible Führung

Ab dem 1. August 2013 wird die Pädagogische Hochschule Luzern als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt in der alleinigen Trägerschaft des Kantons Luzern geführt. Der Alleingang der Pädagogischen Hochschule Luzern erlaubt eine effiziente und flexible Führung der Institution durch eine schlanke Hochschulleitung. Mit dem Übergang in die kantonale Trägerschaft können die Führungs- und Organisationsstrukturen der Hochschule gestrafft werden. Inhaltlich unverändert bleiben hingegen das Angebot und der Leistungsauftrag der Pädagogischen Hochschule Luzern: Sie bietet die nötigen Ausbildungen für Lehrerinnen und Lehrer an, um den künftigen Bedarf des Kantons Luzern an Lehrpersonen zu decken.

Im Bereich der Steuerungs- und der Finanzierungsmechanismen sieht das neue Gesetz Änderungen bei der Erteilung des Leistungsauftrags sowie beim Finanzierungsmodus vor. Mit dem Voranschlag beschliesst der Luzerner Kantonsrat jeweils den politischen Leistungsauftrag und das Globalbudget für den Aufgabenbereich Hochschulbildung. Im Rahmen der bundesrechtlichen und interkantonalen Vorgaben ist der Regierungsrat für die Vollzugsgesetzgebung im Bereich der Finanzierung, des Controllings und des Personalrechts der Pädagogischen Hochschule Luzern verantwortlich. Für den bildungsrechtlichen und den organisatorischen Bereich hingegen ist die Pädagogische Hochschule Luzern selber zuständig.

PH-Rat als Führungsgremium

Als strategisches Führungsgremium der Pädagogischen Hochschule Luzern wird ein Rat der Pädagogischen Hochschule (PH-Rat) geschaffen, der vom Vorsteher des Bildungs- und Kulturdepartementes präsidiert wird und sich aus sechs bis acht Mitgliedern zusammensetzt. Der Rektor der Pädagogischen Hochschule Luzern gehört dem Rat von Amtes wegen mit beratender Stimme an. Er hat die operative und betriebliche Leitung der Pädagogischen Hochschule Luzern inne und wird dabei von der Hochschulleitung unterstützt.

Das neue PH-Gesetz bietet eine zukunftsfähige und schlanke Rechtsgrundlage für eine effiziente Führung der Pädagogischen Hochschule Luzern, damit diese im schweizerischen Hochschulumfeld ihre erfolgreiche Arbeit fortsetzen kann.

Kontakt:

Regierungsrat Reto Wyss
Bildungs- und Kulturdirektor Kanton Luzern
Tel.: +41/41/228'52'03
E-Mail: reto.wyss@lu.ch

Dr. Karin Pauleweit
Leiterin Dienststelle Hochschulbildung
Tel. +41/41/228'64'96
E-Mail: karin.pauleweit@lu.ch

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