Vorkommnisse in Luzerner Kinder- und Jugendheimen aufgearbeitet
Luzern (ots)
Der Luzerner Regierungsrat und die katholische Kirche im Kanton Luzern haben den Alltag in Luzerner Kinder- und Jugendheimen historisch aufgearbeitet. Die Studien über die Ereignisse bis um 1970 liegen nun vor. Sie wurden am Mittwoch der Öffentlichkeit präsentiert. Aus den früheren Missständen lassen sich Konsequenzen für die Zukunft ableiten. So soll die Meldestelle zur Prävention von sexualisierter Gewalt besser bekannt gemacht werden. Der Kanton plant ausserdem einen Ort des Erinnerns.
Unabhängig voneinander haben der Kanton Luzern und die katholische Kirche im Kanton Luzern die Vergangenheit in den Luzerner Kinder- und Jugendheimen wissenschaftlich erforscht. Im Auftrag der Luzerner Regierung untersuchte Professor Dr. Markus Furrer mit seinem Team den Zeitraum von 1930 bis 1970. Damals gab es rund 15 Kinder- und Jugendheime im Kanton, in denen jährlich zwischen 540 bis 750 Kinder versorgt und betreut wurden.
Parallel dazu gab die katholische Kirche im Kanton Luzern eine interdisziplinäre Hintergrundanalyse in Auftrag. «Die Studie sollte jene Ursachen benennen, die es möglich gemacht hatten, dass es ausgerechnet in kirchlichen Heimen zu Gewalttaten kommen konnte, und sie sollte ergründen, ob es sich um Einzelfälle gehandelt habe», skizziert Professor Dr. Markus Ries, Projektleiter der Studie «Hinter Mauern», den Auftrag. Die Studie ist aus der Zusammenarbeit von elf Wissenschaftlern entstanden und umfasst sieben Teilstudien.
Negative Erinnerungen dominieren deutlich
In Furrers Studie berichten Betroffene von fehlender Zuwendung, Strafen und Gewalt. Es wurden auch positive Erlebnisse wiedergegeben, die negativen Erinnerungen dominierten aber deutlich. Die Strafpraktiken überstiegen klar die Akzeptanz der damaligen, autoritär geprägten und auf Körperstrafen setzenden Gesellschaft. «Einige der angewendeten Strafpraktiken werden heute als Foltermethoden aufgeführt, wie das Unterwasserdrücken des Kopfes oder das Einsperren in dunkle, verliessähnliche Räume», berichtet Furrer. Mehr als die Hälfte der Befragten machten Hinweise auf sexuelle Gewalt.
Rechtlich stützten sich die damaligen Behörden bei der Versorgung auf den sogenannten «Kinderschutzartikel» des eidgenössischen Zivilgesetzbuches, das 1912 in Kraft trat. «Vage Begrifflichkeiten wie 'Verwahrlosung', 'pflichtwidriges Verhalten' und 'dauernde Gefährdung' eröffneten Behörden einen weiten Handlungsspielraum», berichtet Furrer.
Ethische Konsequenzen
Markus Ries, Autor der zweiten Studie, stellt fest: «In kirchlichen Heimen ist für die Zeit bis 1960 Gewalttätigkeit in drei unterscheidbaren Formen festzustellen: als damals akzeptierte Methode erzieherischer Sanktion, als Gewaltexzess, der abgelehnt wird, sowie als sexueller Missbrauch.» Die Ursachen liessen sich wiederum in drei Kategorien gliedern: generelle Geringschätzung gegenüber Fremdplatzierten, zu wenig und zu wenig qualifiziertes Personal in den Heimen, weltanschaulich begründete Ursachen. «Für die Kirche», so Ries, «ergeben sich aus ethischer und pastoraltheologischer Sicht zahlreiche Konsequenzen. Im Vordergrund steht die Anerkennung der Opfer und ihrer Situation, das Gespräch mit ihnen auf Augenhöhe und das Benennen von Schuld und Schuldigen.» Innerhalb der Kirche sei darüber hinaus ein Diskurs über Sexualität notwendig.
Regierung: «Richtiger Weg»
«Mit der Aufarbeitung der Vorkommnisse sind wir einen guten, den richtigen Weg gegangen», resümierte Regierungsrat Guido Graf an der Medienorientierung am Mittwoch. Er wies darauf hin, dass die Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik SZH eine Aussensicht auf die heutige Heimaufsicht formuliert habe. Die Stiftung attestiere dem Kanton Luzern, auf dem richtigen Weg zu sein. Als Verbesserungsmassnahme empfiehlt sie aber, die unabhängige Meldestelle zur Prävention von sexualisierter Gewalt bekannter zu machen. «Wir werden unsere Hausaufgaben machen und die betreuungsbedürftigen Personen sowie ihre Angehörigen direkt über die unabhängige Anlaufstelle bei der Opferberatungsstelle des Kantons Luzern informieren», so Graf.
Die Frage nach Genugtuung ist im Kanton Luzern bereits ausführlich diskutiert worden. Juristisch sind die Handlungen, soweit sie strafrechtlich relevant waren, verjährt. Opferhilferechtlich besteht kein Anspruch auf Entschädigung und Genugtuung. Eine Entschuldigung an die Betroffenen ist im März 2011 erfolgt. «Als moralische Genugtuungsgeste werden wir zudem einen Ort des Erinnerns schaffen», kündigt Guido Graf an. «Dieser Ort soll dem Gedenken der einzelnen Schicksale gewidmet werden.» Die Planung für den Ort des Erinnerns ist noch nicht abgeschlossen. Gestaltet wird er voraussichtlich in Rathausen.
Kirche: Soziale Verbesserungen nicht abblocken
«Dass es zu Übergriffen kam, war bekannt, das Ausmass jedoch schmerzt», bilanziert Bischofsvikar Ruedi Heim in Bezug auf die Studie «Hinter Mauern». «Darum wiederholen und bekräftigen wir die Entschuldigung, welche die Synode der katholischen Kirche Luzern 2008 ausgesprochen hat.» «Aus den Studien gilt es Lehren für die Gegenwart und die Zukunft zu ziehen», so Jörg Trottmann, Beauftragter der Synode. Die Kirchen müssten weiterhin daran arbeiten, dass nicht unter Berufung auf die so genannte göttliche Autorität berechtigte Anliegen nach sozialen Verbesserungen oder demokratischer Mitbestimmung abgeblockt würden.
Download des Schlussberichtes Professor Markus Furrer: www.disg.lu.ch/se_publikationen
Die Studie «Hinter Mauern» wird zu einem späteren Zeitpunkt publiziert.
Beilagen:
- Referat und Präsentation Regierungsrat Guido Graf:
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/10312_20120926_graf-ref.pdf
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/10312_20120926_graf-ppt.pdf
- Referat und Präsentation Professor Dr. Markus Furrer:
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/10312_20120926_furrer-ref.pdf
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/10312_20120926_furrer-ppt.pdf
- Referat röm.-kath. Landeskirche, Bischofsvikar Ruedi Heim und Jörg Trottmann:
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/10312_20120926_trott-ref.pdf
- Referat und Präsentation Professor Dr. Markus Ries:
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/10312_20120926_ries-ref.pdf
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/10312_20120926_ries-ppt.pdf
Kontakt:
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Tel.: +41/41/228'60'81
E-Mail: guido.graf@lu.ch
Professor Dr. Markus Furrer
Tel.: +41/41/228'71'22 PHZ Luzern
Tel.: +41/41/340'07'39 Büro privat
E-Mail: markus.furrer@phz.lu
Katholische Kirche im Kanton Luzern
Matthias Bättig
Tel.: +41/41/419'48'25
E-Mail: matthias.baettig@lukath.ch
Dominik Thali
Tel.: +41/41/419'28'24
E-Mail: dominik.thali@lukath.ch
Professor Dr. Markus Ries
Universität Luzern, Theologische Fakultät
Tel.: +41/41/229'52'67
E-Mail: Markus.Ries@unilu.ch
Martin Merki
Stadtrat, Sozialdirektor
Tel.: +41/41/208'81'32 (Mittwoch von 15 bis 15.30 Uhr)
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