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Staatskanzlei Luzern

Neue Gesetze im Kanton Luzern

Luzern (ots)

Per Anfang 2013 treten zahlreiche neue oder geänderte Gesetze und Verordnungen in Kraft. Die gültigen Versionen sind in der systematischen Rechtssammlung des Kantons Luzern zugänglich. Sie erhalten im Folgenden einen Überblick über einige wichtige Änderungen.

Der Kantonsrat hat per 1. Januar 2013 zahlreiche Gesetze geändert. Verordnungen wurden vom Regierungsrat geändert.

Das Gesetz über die Public Corporate Governance des Kantons Luzern (Mantelerlass PCG) umfasst Änderungen von neun Gesetzen unter einem gemeinsamen Titel. Das Gesetz formuliert Richtlinien für den Umgang mit ausgelagerten Einheiten, an die der Kanton öffentliche Aufgaben delegiert. In dieses Gesetz wurden Bestimmungen über Art und Form von Beteiligungen des Kantons, über die kantonalen Anstalten als wichtigste Organisationsform sowie über die Einsitznahme in die rechtlich selbständigen Organisationen aufgenommen. Mit der PCG setzt der Kanton auf Transparenz bei seinen Beteiligungen und bestimmt, wie die öffentliche Hand ihre Unternehmen steuert.

Im neuen Jahr nehmen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (K-ESB) ihre Arbeit auf. Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht verlangt eine Fachbehörde mit mindestens drei Mitgliedern, die eine möglichst breite Palette von beruflichen Qualifikationen (aus den Disziplinen Recht, Medizin, Psychologie, Pädagogik und Sozialarbeit) abdecken sollen. Die neue Fachbehörde erfüllt jene Aufgaben, die bisher bei der Vormundschaftsbehörde lagen. Sie wird auch für die fürsorgerische Unterbringung (früher: fürsorgerische Freiheitsentziehung) zuständig sein. Das Gesetz wird von den Gemeinden umgesetzt. Die Federführung für die Umsetzung liegt beim Verband Luzerner Gemeinden.

Das Gesetz über den Finanzausgleich wird geändert. Es stellt die finanzielle Unterstützung von Gemeindefusionen, von kommunalen Zusammenarbeitsprojekten organisatorischer Art sowie von einzelnen Gemeinden in finanziellen Notlagen auf eine verbindliche Grundlage. Die aus einer Fusion hervorgegangene neue Gemeinde hat Anspruch auf einen Pro-Kopf-Beitrag, der sich nach der Bevölkerungszahl der kleineren Fusionsgemeinde berechnet. Der Regierungsrat kann einen zusätzlichen Beitrag sprechen, der höchstens 50 Prozent des Pro-Kopf-Beitrags erreicht. Die Beiträge an Gemeindefusionen und die Beiträge für die Zusammenarbeit von Gemeinden werden über einen Fonds finanziert. Dazu wird der im Gesetz über den Finanzausgleich bereits bestehende Fonds mittels Dekret mit zusätzlichen 20 Millionen Franken geäufnet. Die Luzerner Stimmbevölkerung hat der Vorlage am 25. November 2012 zugestimmt.

Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Staatsanwaltschaft angepasst. Damit ist ab 2013 ein Datenaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden und dem Gesundheits- und Sozialdepartement möglich.

Das Kantonsgericht nimmt am 1. Juni 2013 seine Arbeit auf. Es ersetzt das Ober- und das Verwaltungsgericht.

Die Fischereiverordnung wurde angepasst. Die Änderungen finden Sie unter www.lawa.lu.ch.

Die Gemeinden müssen ab 1. Januar 2013 bedarfsgerechte Tagesstrukturen in der Volksschule anbieten.

Diese Zusammenstellung ist nicht abschliessend. Sie fasst wichtige und für die Bevölkerung und Gemeinden relevante Änderungen zusammen. Sämtliche angepassten Gesetze und Verordnungen sind in der systematischen Rechtssammlung des Kantons Luzern auf www.lu.ch/srl zugänglich.

Kontakt:

Staatskanzlei Luzern
Tel.: +41/41/228'60'00
E-Mail: information@lu.ch www.lu.ch

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