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Staatskanzlei Luzern

Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern: Entscheid ist öffentlich einsehbar

Luzern (ots)

Der Entscheid zur Unterschutzstellung der Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern (ZHB) kann auf der Website der Dienststelle Hochschulbildung und Kultur eingesehen werden (www.lu.ch/hochschulbildung ). Der Kanton Luzern will mit der Publikation dem Informationsbedürfnis der verschiedenen involvierten Interessengruppen optimal entsprechen.

Gemäss Medienmitteilung der Luzerner Staatskanzlei vom 8. Januar 2013 hat die zuständige Dienststelle Hochschulbildung und Kultur entschieden, die ZHB Luzern infolge des erheblichen künstlerischen, historischen und wissenschaftlichen Wertes sowie der Zustimmung der Standortgemeinde in das kantonale Denkmalverzeichnis einzutragen.

Kontakt:

Staatskanzlei Luzern
Tel.: +41/41/228'60'00
E-Mail: information@lu.ch
Web: www.lu.ch

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