Steuersoftware 2012 ist bereit
Luzern (ots)
Der Versand der Steuerformulare 2012 hat begonnen. Die Software für die elektronische Steuererklärung 2012 des Kantons Luzern steht zum Download bereit. In der Steuererklärung 2012 sind einige Neuerungen gegenüber den Vorjahren zu berücksichtigen. Dies betrifft vor allem Anpassungen infolge Teuerung und Abzüge von Unterhaltkosten für Liegenschaften. Für die Familienbesteuerung steht neu eine Entscheidungshilfe zur Verfügung.
Wer bereits die Steuererklärung 2011 für natürliche Personen elektronisch ausgefüllt hat, kann das alte Programm starten, die Aktualisierungsfunktion sucht automatisch nach der neuen Version des Programms im Internet und leitet Sie auf die Website der Dienststelle Steuern, wo die neue Software heruntergeladen werden kann. Dem Postversand der Steuererklärung wird deshalb keine CD mehr beiliegen, diese kann aber gratis bei den Steuerämtern der Gemeinden oder der Dienststelle Steuern bezogen werden.
Für installations- oder programmtechnische Fragen wurde eine Hotline eingerichtet (siehe Kontakt Hotline).
Wer die Steuererklärung mit dem PC ausfüllt, muss die ausgefüllten Formulare ausdrucken. Die Ausdrucke müssen zusammen mit den notwendigen Beilagen wie Lohnausweis etc. und den zugestellten Originalformularen Steuererklärung und Wertschriftenverzeichnis zurückgeschickt werden.
Die Steuersoftware vereinfacht das Ausfüllen der Steuererklärung. Diese Hilfe wurde letztes Jahr von rund 70 Prozent der 250'000 Steuerpflichtigen im Kanton Luzern in Anspruch genommen. Auch das Verarbeiten der Daten wird durch die elektronische Steuererklärung deutlich vereinfacht.
Die wesentlichen Neuerungen in der Steuerperiode 2012
LuTax - Projekt mit Zukunft
Im Kanton Luzern wird die neue Steuerlösung LuTax eingeführt. Die Steuerämter der Gemeinden und die Dienststelle Steuern des Kantons arbeiten dabei neu auf einer zentralen Informatik-Plattform. Arbeitsabläufe werden standardisiert und automatisiert. Alle Steuererklärungen werden vom Scan-Center der Stadt Zürich digitalisiert, die Daten werden ausgelesen und elektronisch weiterverarbeitet. Das Rücksendekuvert für die Steuererklärung ist entsprechend adressiert und neu auch vorfrankiert. Massensendungen werden zentral aufbereitet, gedruckt und verschickt. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf www.lutax.lu.ch .
Die Steuerformulare mussten diesen neuen Verarbeitungsprozessen angepasst werden. So erhalten die Formulare ein neues Layout. Die Formulare für Selbständigerwerbende sind neu gestaltet. Die Fragebogen für Landwirte/Landwirtinnen sind in die Fragebogen der übrigen Selbständigerwerbenden integriert, sodass grundsätzlich alle Selbständigerwerbenden die gleichen Formulare verwenden. Einige Merkblätter befinden sich neu in der Wegleitung zur Steuererklärung.
Anpassungen infolge Teuerung
Infolge Teuerung sind die Mietwertansätze und die Limiten zur Herabsetzung der Eigenmietwerte in Härtefällen erhöht, und bei der direkten Bundessteuer Abzüge und Tarife zum Ausgleich der kalten Progression angepasst worden.
Abzug Unterhaltskosten privater Liegenschaften
Die bisherige Regelung zum Abzug der Unterhaltskosten privater Liegenschaften gilt nicht mehr. Für die Steuerperiode 2012 kann man wählen, ob man den bisherigen Pauschalabzug oder die effektiven Kosten abziehen will. Die bisher gültigen Kriterien für den Wechsel vom Pauschalabzug zum Abzug der tatsächlichen Kosten und umgekehrt (siehe Wegleitung zur Steuererklärung 2012, Seite 25) gelten nicht mehr. Diese Änderung beruht auf einem Urteil des Bundesgerichtes, das leider erst bekannt wurde, als die Steuerunterlagen bereits hergestellt waren.
Neue Entscheidungshilfe «Familienbesteuerung» ist online
Das Zusammenleben von Eltern und ihren Kindern findet heute in einer Vielfalt von Familienkonstellationen mit unterschiedlicher Ausgestaltung der rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen zwischen den Eltern und ihren Kindern statt (z.B. getrennt lebende unverheiratete oder geschiedene Eltern, im Konkubinat lebende Eltern, gemeinsame oder nichtgemeinsame elterliche Sorge, mit oder ohne alternierender Obhut, mit oder ohne Kinderalimentenzahlungen). Diese Tatsache erschwert die korrekte Deklaration und Veranlagung der kinderspezifischen Abzüge sowie die Ermittlung des richtigen Steuertarifs. Die Dienststelle Steuern hat deshalb ein neues Hilfsmittel entwickelt und auf ihrer Website aufgeschaltet:
www.steuern.lu.ch/familienbesteuerung
Mit dieser Entscheidungshilfe können die betroffenen Eltern die auf sie zutreffende Familienkonstellation mit wenigen Klicks ermitteln. Ist die richtige Familienkonstellation ausgewählt, zeigt das Programm für jeden Elternteil den Steuertarif, die steuerliche Behandlung von Kinderalimenten und die kinderspezifischen Abzüge (Versicherungsprämienabzug, Kinderabzug, Eigenbetreuungsabzug, Fremdbetreuungskostenabzug, Unterstützungsabzug, steuerfreier Vermögensbetrag) an. Zudem wird bei jedem Abzug die zutreffende Ziffer der Steuererklärung erwähnt. Mit diesem innovativen Instrument wird den betroffenen steuerpflichtigen Personen das einfachere und schnellere Ausfüllen der Steuererklärung ermöglicht.
Hotline (nur für technische Fragen)
Telefon 041/228'57'00 (bis 31. März 2013: Montag - Freitag 08.30-12.00 Uhr und 13.00-17.00 Uhr)
dst.hotline@lu.ch
Bezug der CD-ROM
Bei Ihrem Gemeindesteueramt oder bei der Dienststelle Steuern Buobenmatt 1 Postfach 3464 6002 Luzern
dst.form@lu.ch
Download der Steuersoftware:
www.steuern.lu.ch/steuererklaerung
Kontakt:
Dr. Hansruedi Buob
Dienststelle Steuern
Tel.: +41/41/228'56'45
E-Mail: hansruedi.buob@lu.ch