Luzerner Pensionskasse: Kommission stimmt Änderung des Personalgesetzes zu
Luzern (ots)
Die Staatspolitische Kommission (SPK) stimmt der Änderung des Personalgesetzes betreffend Luzerner Pensionskasse (LUPK) zu. Die Anpassung ist aufgrund der geänderten bundesrechtlichen Vorgaben notwendig. Anträge zur Anpassung der Höhe der Arbeitgeberbeiträge fanden keine Mehrheit.
Die Botschaft zum Entwurf einer Änderung des Personalgesetzes betreffend die Luzerner Pensionskasse (B 68) beinhaltet eine Änderung des Personalgesetzes im Bereich der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Mit der Revision der eidgenössischen Bestimmungen über die Berufliche Vorsorge zur Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften vom 17. Dezember 2010 sollen diese verselbständigt, gestärkt und entpolitisiert werden. Die Befugnis der öffentlich-rechtlichen Körperschaften wird beschränkt, womit das rein hoheitliche System nicht mehr zulässig ist. Neu darf der öffentlich-rechtliche Arbeitgeber nicht mehr sowohl die Versicherungsleistungen als auch die Finanzierung der Vorsorgeeinrichtung selber regeln. Diese muss mindestens entweder die Versicherungsleistungen oder die Finanzierung in eigenen Bestimmungen selbständig regeln können. Da die LUPK eine öffentlich-rechtliche Anstalt ist, müssen entsprechende Anpassungen vorgenom men werden.
Entpolitisierung wird begrüsst
Die SPK stellt fest, dass die Umsetzung der Bundesvorgaben lediglich einen kleinen Spielraum bietet. Die Entpolitisierung wird grundsätzlich begrüsst, zumal die LUPK ausfinanziert ist. Aufgrund der vorgesehenen Parität im Vorstand wird sichergestellt, dass auch die Aspekte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigt werden.
Begrüsst wird auch, dass mit den Änderungen die Kompetenzen des Kantonsrats gestärkt werden. Bis anhin konnte dieser die finanziellen Leistungen der Arbeitgeber nur genehmigen. Neu soll er im Personalgesetz die Eckwerte für die Finanzierung der LUPK durch die Arbeitgeber regeln können.
Antrag für höhere Arbeitgeberbeiträge abgelehnt
Die Kommission ist sich zwar einig, dass die LUPK finanziell im Vergleich gut da steht, bemerkte jedoch auch, dass insbesondere die Höhe der Arbeitgeberbeiträge im Quervergleich eher tief ist. Mehrheitlich wollte man sich jedoch auf die strukturellen Anpassungen beschränken, weshalb ein Antrag für einen höheren Anteil der Arbeitgeberbeiträge abgelehnt wurde. Gemäss Vorlage (§ 63 a) liegt dieser bei mindestens 55 Prozent und höchstens 60 Prozent der Gesamtbeiträge (ohne Sanierungsbeiträge). Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag, den Spielraum des Vorstandes der LUPK auszudehnen und Arbeitgeberbeiträge von mehr als 11,5 Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme festzulegen. Der vom Regierungsrat vorgesehene Spielraum wurde damit mehrheitlich als ausreichend beurteilt.
Die Vorlage wird in der Junisession im Luzerner Kantonsrat behandelt. Die Staatspolitische Kommission (SPK) hat das Geschäft unter dem Vorsitz von Daniel Gloor, FDP Sursee, am 15. Mai 2013 vorberaten.
Kontakt:
Daniel Gloor
Präsident der Staatspolitischen Kommission
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