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Staatskanzlei Luzern

Neue Richtlinie definiert Gestaltungskriterien für Solaranlagen

Luzern (ots)

Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement hat eine Richtlinie für den Bau von Solaranlagen veröffentlicht. Die Richtlinie definiert Gestaltungskriterien und möchte den Bau von Solaranlagen weiter fördern.

Die Richtlinie für den Bau von Solaranlagen wurde vom Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern (Technik und Architektur), der Stadt Luzern (Denkmalpflege und Kulturgüterschutz), der Dienststelle Umwelt und Energie und der Abteilung Denkmalpflege und Archäologie des Kantons Luzern erstellt. Sie ersetzt bisherige Merkblätter und Wegleitungen zu Solaranlagen. Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement will mit der Richtlinie den Bau von Solaranlagen fördern und erreichen, dass sich neue Anlagen in die bauliche und landschaftliche Umgebung eingliedern. Vor allem bedeutende Kulturdenkmäler sollen möglichst ungeschmälert erhalten bleiben.

Die Richtlinie gilt für thermische und photovoltaische Solaranlagen im Kanton Luzern. Die Gestaltungskriterien gelten für baubewilligungsfreie und baubewilligungspflichtige Solaranlagen. Bei Kulturdenkmälern und qualifizierten Ortsbildern ist die Frage der Eingliederung und des Substanzschutzes im Einzelfall zu prüfen und abzuwägen.

Gestaltung und bauliche Integration verbessern

Die Photovoltaik (PV) hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt. PV-Module werden immer leistungsstärker, langlebiger und günstiger. Strom aus PV ist eine wirtschaftliche Alternative zu fossilen Energieträgern geworden. Für eine weitere Verbreitung von PV-Anlagen müssen die Gestaltung und die bauliche Integration der PV- Module verbessert werden. Farbe, Textur, Material und Abmessungen sollen vielfältiger werden, ebenso sind störende Reflexionen und Sichteinschränkungen zu verringern.

«Solaranlagen leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende», erklärt Regierungsrat Robert Küng. «Gleichzeitig möchten wir unsere Kulturdenkmäler für die nächste Generation erhalten. Mit den Gestaltungskriterien für Solaranlagen nehmen wir auf beide Anliegen Rücksicht.»

Strategiereferenz

   Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden 
Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie: 
- Innovations- und Wissenstransfer 
- Firmenfreundliches Umfeld

Anhang Richtlinie Solaranlagen: http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/10983_20130617_rl-solar.pdf

Kontakt:

Mario Conca
Dienststelle Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation
Tel.: +41/41/228'51'82
E-Mail: mario.conca@lu.ch

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