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Staatskanzlei Luzern

Ökologisierung der Verkehrssteuer: Regierungsrat legt Ergänzungsbotschaft vor

Luzern (ots)

Mit einer neuen Berechnungsgrundlage für die Verkehrssteuer sollen Anreize zum Kauf von energieeffizienten und schadstoffarmen Personenwagen geschaffen werden. Der Regierungsrat legt dem Parlament eine Ergänzungsbotschaft zur Ökologisierung der Verkehrssteuer vor. Die erste Botschaft wurde 2011 vom Kantonsrat zur Überarbeitung zurückgewiesen.

In einem Postulat forderte das Parlament 2006 den Luzerner Regierungsrat auf, die Verkehrssteuer für Motorfahrzeuge zu revidieren, damit ein Anreiz zum Kauf von umweltschonenden und schadstoffarmen Fahrzeugen gegeben wird. Der Regierungsrat hat die Ökologisierung der Verkehrssteuer als Ziel in die letzten beiden Legislaturprogramm übernommen. Zudem sieht der Massnahmenplan Luftreinhaltung 2008 ein Anreizsystem vor, das energieeffiziente und emissionsarme Fahrzeuge bei der Motorfahrzeugsteuer begünstigt.

Im April 2011 legte der Regierungsrat dem Kantonsrat eine entsprechende Botschaft vor. In der Diskussion empfahl der Kantonsrat unter anderem den CO2-Ausstoss in die Berechnungsmodelle einzubeziehen und neben anderen Varianten insbesondere das Schwyzer Modell zu prüfen. Am Ende der Debatte wies das Parlament die Botschaft ohne klaren, mehrheitsfähigen Auftrag zur Überarbeitung zurück. Zusätzlich wurde in einer als Postulat überwiesenen Motion gefordert, das Steuermodell des Kantons Schwyz zu prüfen und die Interessenverbände in die Prozesse einzubinden.

Ergänzungsbotschaft mit zwei Varianten Das Justiz- und Sicherheitsdepartement hat darauf hin vier verschiedene Modelle geprüft und diese mit Vertretern der Interessenverbände TCS, ACS, VCS und des Gewerbeverbandes diskutiert. Die Interessenverbände bewerteten sowohl das Luzerner wie auch das Schwyzer Modell als mögliche Varianten.Dies bewog den Regierungsrat dazu, mit einer Ergänzungsbotschaft eine zweite Vernehmlassung durchzuführen. Die Stellungnahmen dazu fielen unterschiedlich aus. Darauf nutzte die Regierung die regelmässige Aussprache mit den Fraktions- und Parteipräsidenten (Dulliker- Gespräch), um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Im Rahmen des Dulliker-Gesprächs vertrat eine klare Mehrheit der Parteien die Meinung, die beiden vorgeschlagenen Modelle dem Kantonsrat zur Diskussion vorzulegen. Die Partei- und Fraktionspräsidenten kündigten an, dass in der Beratung mit Änderungsanträgen zu rechnen sei. Gestützt auf diese Gespräche und auf die Resultate der zweiten Vernehmlassung geht nun der Regierungsrat mit einer Ergänzungsbotschaft ins Parlament. Sie schlägt zum einen das gegenüber der ersten Vorlage überarbeitete und ergänzte Luzerner Modell vor, zum anderen stellt die Ergänzungsbotschaft das Schwyzer Modell zur Wahl.

Das Luzerner Modell

Gemäss dem Luzerner Modell wird die Verkehrssteuer je hälftig aus Hubraum und Leistung berechnet. Hinzu kommt neu ein CO2-Bonus, der für maximal drei Jahre nach der Ersteinlösung des Fahrzeugs in Anspruch genommen werden kann. Anfänglich kämen demnach Personenwagen, die zwischen 101 und 115 Gramm CO2 je Kilometer ausstossen, in den Genuss eines Bonus von 60 Prozent. Fahrzeuge, die 100 oder weniger Gramm CO2/km ausstossen, würden mit einem Bonus von 80 Prozent bedacht. Damit würden jene Neuwagenkäufer belohnt, die sich von ökologischen Gesichtspunkten leiten lassen und sich ein besonders CO2-armes Fahrzeug zulegen. Die Bonusgrenzen würden, analog zur Motorenentwicklung bei Neufahrzeugen, voraussichtlich alle zwei Jahre angepasst. Gegenüber erster Vorlage der Botschaft wurden die Anteile Hubraum und Leistung (vormals im Verhältnis 60% zu 40%) geändert. Neu ist ein CO2-Bonus integriert, der auf dem Modell der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) basiert. Auf einen Malus wurde vollständig verzichtet.

Das Schwyzer Modell

Das Stimmvolk des Kantons Schwyz hat 2011 einer neuen Verkehrssteuer zugestimmt. Das Schwyzer Modell beruht auf einer Bemessungsgrundlage, die es bisher nur in diesem Kanton gibt: auf dem Quotienten aus Leistung über Gesamtgewicht, der mit einem Steuerindex multipliziert wird. Es liegt in der Kompetenz des Kantonsrates, diesen Steuerindex anzupassen. Dieses Modell entstand mit der Vorgabe, dass die Bemessungskriterien mit der Strassenbelastung in einem vernünftigen Verhältnis stünden, eine nachhaltige Finanzierung des Baus und Unterhalts von Strassen ermöglichten und Anreize zum Einsatz energie- und umwelteffizienter Motorfahrzeuge schaffen würden.

Steuerbefreite Fahrzeuge und weitere Änderungen

Keine Steuern müssen für Motorfahrräder mit reinem Elektroantrieb sowie für Fahrräder mit Tretunterstützung entrichtet werden. Auch für landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit Partikelfilter entfallen die Verkehrssteuern, wie dies anlässlich der Beratung der ersten Vorlage bereits von einzelnen Fraktionen gewünscht wurde.

Die Bemessungsgrundlagen für alle schweren Motorwagen basiert neu auf dem Gewicht in Kilogramm. Bei Motorrädern wird die Verkehrssteuer nach Hubraum in Kubikzentimetern und Emissionscode erhoben. Von den Steuern befreit sind wie anhin Fahrzeuge des Bundes, des Kantons und der Gemeinden des Kantons Luzern sowie Fahrzeuge, mit denen fahrplanmässig konzessionierte Fahrten ausgeführt werden.

Weiteres Vorgehen

Die Botschaft wird noch vor den Sommerferien der kantonsrätlichen Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) vorgestellt und nach den Sommerferien beginnt die Beratung in dieser Kommission. Anschliessend soll die Botschaft in der Session vom 9. und 10. September zur ersten Lesung ins Parlament kommen.

Diese Botschaft dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie: Solidarische Gesellschaft

Kontakt

Kontakt:

Yvonne Schärli
Vorsteherin Justiz- und Sicherheitsdepartement (für politische
Fragen)
Tel.: 041 228 59 11

Peter Kiser
Leiter Strassenverkehrsamt Kanton Luzern (für technische Fragen)
Tel.: 041 318 19 92

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