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Staatskanzlei Luzern

Kantonsratskommission stimmt Änderung des Waldgesetzes zu

Luzern (ots)

Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK) stimmt der Änderung des Kantonalen Waldgesetzes zu. Mit der Revision werden insbesondere die Anliegen über eine Neuorganisation des kantonalen Forstamtes umgesetzt. Die Kommission begrüsst die vorgesehene Klärung der Zuständigkeiten zwischen dem Kanton und den regionalen Organisationen (RO), beantragt jedoch weitergehende Handlungsfreiräume respektive Vereinfachungen.

Gemäss Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat zum Entwurf einer Änderung des Kantonalen Waldgesetzes vom 26. März 2013 (B 66) sollen die in den vergangenen Jahren entstandenen regionalen Organisationen (RO) im neuen Gesetz ausdrücklich Erwähnung finden. Zudem soll eine partnerschaftliche Zusammenarbeit unter den Beteiligten auf Basis der in einer Begleitgruppe «organisierter Wald» erzielten Einigung gesetzlich verankert werden. Auch die Übertragung von forstbetrieblichen Aufgaben durch Leistungsvereinbarungen an dafür geeignete Organisationen, namentlich regionale Organisationen und Korporationsgemeinden, soll neu gesetzlich geregelt werden.

Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK) stellt fest, dass die Revisionsvorlage die in der Septembersession 2012 erheblich erklärte Motion M 99 von Sepp Furrer über eine Neuorganisation des kantonalen Forstamtes umsetzt. Die Beratung hat gezeigt, dass nach wie vor gewisse Zielkonflikte zwischen den Anliegen und Bedürfnissen der Waldeigentümer und RO einerseits und den mehrheitlich bundesrechtlich vorgegebenen hoheitlichen Aufgaben und Ansprüchen andererseits bestehen.

Handlungsfreiräume für regionale Organisationen

Einstimmig ergänzt die Kommission die Förderung und Erhaltung der Funktion des Waldes als nachwachsenden Rohstoff- und Energielieferant (§ 1). Mehrheitlich unterstützt die RUEK zudem eine ausdrückliche Verankerung der Mitwirkungsmöglichkeit der Waldeigentümer bei der Erarbeitung neuer Instruktionen und Ausführungsbestimmungen durch den Kanton (§ 18). Schliesslich wird mehrheitlich beantragt, die Holznutzung bereits auf Gesetzesstufe detaillierter zu regeln. Es geht insbesondere um Vereinfachungen im Bewilligungsverfahren respektive um die Möglichkeit, den RO weitgehende Eigenständigkeit und grösstmöglichen Handlungsfreiraum einzuräumen (§ 21). Dies wird über Jahresnutzungsbewilligungen und Ausnahmen von der Bewilligungspflicht erreicht.

Ein Antrag auf vollumfängliche Übertragung der operativen Planung sowie Pflege und Nutzung auf eine RO bei entsprechender fachlicher und betrieblicher Eignung wurde dagegen knapp abgelehnt.

Die RUEK hat das Geschäft unter dem Vorsitz von Jakob Lütolf, CVP Wauwil, am 1. Juli 2013 vorberaten. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Septembersession im Luzerner Kantonsrat behandelt.

Kontakt:

Jakob Lütolf
Präsident der Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie
079 622 13 83
jakob.luetolf@lu.ch

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