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Staatskanzlei Luzern

GASK heisst Kantonales Sportförderungsgesetz in 1. Beratung gut

Luzern (ots)

Die kantonsrätliche Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) ist an ihrer Sitzung vom Montag, 19. August 2013, auf die Botschaft zum Kantonalen Sportförderungsgesetz (B 74) eingetreten. Nach der 1. Beratung wurde das Gesetz von der Kommission grossmehrheitlich gutgeheissen.

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, ein neues Gesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Kantonales Sportförderungsgesetz) zu erlassen. Die Sportförderung ist bis anhin - im Gegensatz zu vielen anderen Kantonen - in verschiedenen Erlassen und nicht in einem Gesetz geregelt. Der Regierungsrat setzt mit dem Sportförderungsgesetz eine überwiesene Motion des Kantonsrats und Bundesrecht um.

Geregelt werden im neuen Gesetz die Hauptziele der Sportförderung des Kantons Luzern und die Massnahmen, mit denen sie erreicht werden sollen. Der Regierungsrat wird bei Annahme des Gesetzes ein sportpolitisches Konzept und ein kantonales Sportanlagenkonzept erlassen. Die Massnahmen zur Sportförderung - zum Beispiel die Unterstützung des Breitensports und von Sportorganisationen - sollen aus einem Sportfonds finanziert werden. Der Fonds wird aus einem Teil des Swisslos-Gewinns geäufnet.

Die Botschaft B 74 zum Gesetzesentwurf ist von der Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) am 19. August 2013 erstmals beraten worden. Die GASK verabschiedete den Entwurf des Kantonalen Sportförderungsgesetzes, so wie er aus der 1. Beratung hervorgegangen ist, grossmehrheitlich. Hauptsächlich zu reden gaben finanzielle Aspekte, die Priorisierung der Massnahmen, die Bedeutung von internationalen Sportanlässen und -kongressen für den Kanton Luzern sowie die Zusammensetzung der neuen Sportförderungskommission und die Amtsdauer ihrer Mitglieder.

Kontakt:

Romy Odoni
Präsidentin GASK
Tel.: +41/79/219'81'20
(erreichbar am Mittwoch, 21.8., 13.30 bis 14.30 Uhr und am
Donnerstag, 22.8., 8 bis 9 Uhr)

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