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Staatskanzlei Luzern

Unigesetz wird den veränderten Rahmenbedingungen angepasst

Luzern (ots)

Die Universität Luzern soll künftig noch zweckmässiger organisiert werden. Der Regierungsrat schlägt dem Kantonsrat deshalb mehrere Änderungen am Universitätsgesetz vor. Die Uni kann sich demnach weitgehend selbst organisieren, die Errichtung und Schliessung von Fakultäten obliegen aber nach wie vor dem Kantonsrat.

Nach der erfolgreichen Gründungs- und Startphase der Universität haben sich seit dem Inkrafttreten des Universitätsgesetzes im Jahr 2000 verschiedene Rahmenbedingungen verändert. So haben sich auf kantonaler Ebene beispielsweise die allgemeinen Zuständigkeiten der Kantonsbehörden durch das Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen leicht verschoben. Zudem wurden mit der Public Corporate Governance des Kantons Luzern zusätzliche Instrumente für die Steuerung kantonaler Beteiligungen an verwaltungsexternen Organisationen geschaffen. Die vorliegende Revision des Universitätsgesetzes nimmt diese Veränderungen auf. Vorgängig fand eine öffentliche Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf statt. Parteien, Hochschulorganisationen, Verbände und Departemente haben daran teilgenommen und einige Anregungen sind in der jetzigen Vorlage an den Kantonsrat übernommen worden.

Effiziente Führung und eigene Strategie

Die zweckmässige Organisation der Universität ist für eine effiziente Führung wichtig. Die Erfahrungen aus der Gründungs- und Startphase sind in die Gesetzesrevision eingeflossen. Dazu gehört die wichtige Stellung der Zentralen Dienste. Auch werden die Wahl des Rektors und die Zusammensetzung der universitären Organe neu geregelt. Weiter wird der Regierungsrat neu eine Eignerstrategie für die Universität erstellen und zum jährlichen Leistungsauftrag mit Finanzierungsbeschluss gibt es zusätzlich eine mehrjährige Leistungsvereinbarung.

Wie bis anhin soll sich die Universität weitgehend selbst organisieren können. Es obliegt der Verantwortung der Uni, ihre Strategie so zu bestimmen, dass sie die ihr zur Verfügung stehenden Mittel, insbesondere auch den Globalbeitrag des Kantons, effizient einsetzt und neue Organisationseinheiten nur errichtet, wenn deren Finanzierung gesichert ist. Die Errichtung und Schliessung von Fakultäten soll ? wie von den Vernehmlassungspartnern gewünscht ? weiterhin in der Kompetenz des Kantonsrates liegen.

Die vom Kantonsrat im Rahmen der Zustimmung zum Planungsbericht über die Hochschulentwicklung im Kanton Luzern gutgeheissene Errichtung einer wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät soll ins revidierte Gesetz aufgenommen werden. Auch die heute bestehenden Fakultäten sollen weiterhin im Gesetz erwähnt bleiben. Sie werden einzig neu benannt, weil die heutigen Bezeichnungen veraltet sind.

Zulassungsbeschränkungen auf Gesetzesstufe regeln

Die Diskussionen über steigende Studierendenzahlen, insbesondere auch der ausländischen Studierenden, zeigen, dass Zulassungsbeschränkungen und Studiengebühren besonders sorgfältig geregelt werden müssen. Im Bedarfsfall wird nun auf Gesetzesstufe die Möglichkeit geschaffen, für ausländische Studierende höhere Gebühren festzulegen. Die Gesetzesrevision umfasst zudem auch aktualisierte Bestimmungen zur Planung und zu den Finanzen der Universität.

Wirtschaftsfakultät an der Universität Luzern:

Tätigkeit der Arbeitsgruppe «Cluster Wirtschaft» abgeschlossen

Die Arbeitsgruppe «Cluster Wirtschaft» der Hochschulkoordinations-Kommission hat sich über die vergangenen Monate zu mehreren Sitzungen getroffen. Ziel war es, die Angebote der geplanten Wirtschaftsfakultät an der Universität Luzern und jene der Hochschule Luzern ? Wirtschaft aufeinander abzustimmen. Es wurde nach einer inhaltlichen Differenzierung, nach einer Komplementarität der Angebote und nach möglichen Synergien in den Bereichen der Lehre, Forschung und Weiterbildung gesucht. Dieser Prozess fand in einem kooperativen und lösungsorientierten Rahmen statt.

Forschungsfelder werden noch definiert

Trotz vergleichbarer Themen unterscheiden sich die beiden Hochschulen hinsichtlich der Zielgruppen und der Ausrichtung der Angebote: Die Angebote der Hochschule Luzern richten sich primär an Absolventinnen und Absolventen mit einer Berufsmaturität und weisen einen starken Praxisbezug auf. Die Universität wird mit ihrer Wirtschaftsfakultät primär auf Gymnasiastinnen und Gymnasiasten ausgerichtet sein und die Studieninhalte mit einem höheren Theorieanteil ausgestalten. Über die Bereiche Lehre, Forschung, Weiterbildung und Dienstleistungen hinweg wird es allerdings punktuell zu Überlappungen der Angebote und zu entsprechenden Parallelitäten kommen. Beide Institutionen sind bereit, konstruktiv mit diesen Situationen umzugehen. Es entspricht der Tradition einer Universität, dass die Professoren/-innen sehr autonom die Forschungsfelder und Lehrinhalte definieren. Dieser Prozess wird bei der geplanten Fakultät erst nach der Rekrutierung der entsprechenden Professorenschaft stattfind en. Nach Abschluss dieser Arbeit können dann Kooperationsmöglichkeiten zwischen Universität und Fachhochschule vertieft analysiert und konkretisiert werden. Beide Seiten sind offen für entsprechende Gespräche. Diese werden sinnvollerweise auf den konkreten operativen Ebenen stattfinden und nicht im Rahmen der Kommission. In diesem Sinne ist die Tätigkeit der «Arbeitsgruppe Cluster» vorläufig abgeschlossen.

Strategiereferenz

Diese Botschaft dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie: Innovations- und Wissenstransfer

Kontakt:

Regierungsrat Reto Wyss
Bildungs- und Kulturdirektor
Tel. 041 228 52 03
reto.wyss@lu.ch

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