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Staatskanzlei Luzern

Ökologisierung der Verkehrssteuer: WAK bevorzugt Schwyzer Modell

Luzern (ots)

Die kantonsrätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben WAK stimmt der Ergänzungsbotschaft zur Ökologisierung der Verkehrssteuer zu. Die Kommission bevorzugt dabei das Schwyzer Modell, welches auf Leistung in Kilowatt und Gewicht basiert. Die WAK ergänzt dieses Modell um Ermässigungen für leichte Motorenwagen und Gas- und Hybridfahrzeuge.

An ihrer Sitzung vom 19. Dezember hat die kantonsrätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben WAK der Ergänzungsbotschaft (B 79) zum Entwurf einer Änderung des Gesetzes über die Verkehrsabgaben und den Vollzug des eidgenössischen Strassenverkehrsrechtes (B 171, Ökologisierung der Verkehrssteuer) nach erster Lesung mehrheitlich zugestimmt. Mit der Gesetzesänderung soll eine Massnahme aus dem lufthygienischen Massnahmenplan 2008 umgesetzt werden. Auch der vom Kantonsrat im Jahr 2006 als Postulat überwiesenen Motion M 643 von Peter Lerch über eine emissions- und verbrauchsabhängige Motorfahrzeugsteuer wird nachgekommen.

Schwyzer Modell bevorzugt

Nach der Rückweisung der früheren Vorlage durch den Kantonsrat 2011 wählte die WAK als Grundlage das vom Parlament per Vorstoss in Auftrag gegebene Schwyzer Modell.

Schwerpunkt der Revision ist die Bemessung der Steuer für Personenwagen. In der Botschaft werden dazu zwei Varianten vorgeschlagen:

- Das Luzerner Modell, welches als Bemessungsgrundlage einen Mischtarif von Hubraum und Motorleistung vorsieht. Für Neuwagen soll dabei ein Rabattmodell, welches sich an bestimmten CO2-Werten orientiert, eingeführt werden.

- Das Schwyzer Modell, welches eine Bemessungsgrundlage vorschlägt, welche auf Leistung in Kilowatt und Gewicht basiert und weder ein Bonus-Malus-System noch Ermässigungen umfasst.

Zusätzliche Steuerermässigungen

In Ergänzung der Botschaft schlägt die WAK neu eine Steuerermässigung für leichte Motorwagen (bis 3500 kg) mit Benzin- oder Diesel-Motoren vor: Die Verkehrssteuer für Fahrzeuge, welche bei der ersten Inkraftsetzung den zwei besten Kategorien nach dem Ausführungsrecht des Bundes zum Energiegesetz vom 26. Juni 1998 und zum Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 angehören, wird um 60 Prozent ermässigt. Diese Ermässigung ist befristet auf das Jahr der Inverkehrsetzung und die darauf folgenden zwei Kalenderjahre.

Für Fahrzeuge mit Gasantrieb und Hybridfahrzeuge, die nebst einem Verbrennungsmotor auch über einen elektrischen Speicher und Antrieb verfügen, wird die Verkehrssteuer ebenfalls um 60 Prozent reduziert, wenn sie die Anforderungen der beiden besten Kategorien angehören.

Kleinbusse und Gesellschaftswagen werden künftig nach dem Gesamtgewicht und nicht mehr nach Anzahl Sitzplätzen besteuert. Das Gesamtgewicht spielt bei diesen Fahrzeugen eine massgeblichere Rolle für den Treibstoffverbrauch und damit für die Schadstoffbelastung der Umwelt als die Sitzplatzzahl. Die WAK möchte ausserdem neu landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit Partikelfilter nicht mehr privilegieren.

Erhaltung des Steuersubstrats

Mit dem Schwyzer Modell ist auch die Erhaltung des Steuersubstrates garantiert, was in der momentanen Situation einen mindestens nicht unerheblichen Nebeneffekt darstellt.

Mit dem geänderten Verkehrsabgabegesetz verfügt der Kanton Luzern über eine passende Lösung, bis EU-Normen und die Fortschritte der Autoindustrie eine Ökologisierung bringen.

Das Geschäft wird voraussichtlich in der Januarsession des Kantonsrates behandelt.

Kontakt:

Giorgio Pardini
Präsident WAK
Tel. 079 277 66 13

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