Alle Storys
Folgen
Keine Story von Staatskanzlei Luzern mehr verpassen.

Staatskanzlei Luzern

Parlamentarische Kommission sagt Ja zu neuem Universitätsgesetz

Luzern (ots)

Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) des Luzerner Kantonsrates heisst das neue Universitätsgesetz (B 95) mit 10 Ja bei 3 Enthaltungen gut. Die sehr erfolgreiche Universität bekommt so ein Gesetz, das an die neuesten Anforderungen angepasst ist und die Universität für die Zukunft rechtlich optimal ausrüstet.

Am 16. Dezember 2013 und am 13. Januar 2014 hat sich die EBKK intensiv mit dem Universitätsgesetz B 95 befasst. Sie liess sich durch den Bildungsdirektor und die Verwaltung ausführlich informieren und hielt mit den Rektoren Paul Richli (Universität) sowie Markus Hodel (Hochschule Luzern) ein Hearing zum Thema Errichtung einer Wirtschaftsfakultät an der Universität ab. Nun ist nach erster Beratung die Vorlage bereit für den Kantonsrat, wo sie an der kommenden Januarsession behandelt wird.

In einem knappen Entscheid votierte die EBKK dafür, die einzelnen Fakultäten im Gesetz nicht zu nennen. Dies ist auch in anderen Kantonen so üblich. Die EBKK will, dass die Universität weiter im Markt gewünschte Angebote ohne zeitliche Verzögerung bereitstellen kann, um so im Wettbewerb mit schweizerischen und ausländischen Universitäten bestehen zu können.

Bekenntnis zur Wirtschaftsfakultät

Die Wirtschaftsfakultät an der Universität wurde im Rahmen der Diskussion über den Planungsbericht des Regierungsrates an den Kantonsrat über die Hochschulentwicklung im Kanton Luzern im Frühjahr 2012 mehrheitlich ausdrücklich gewünscht. Dieses Bekenntnis gilt für die Mehrheit der EBKK bis heute.

Die Universität Luzern weist unter den Schweizer Universitäten eine Besonderheit auf: Ihre Gründung erfolgte im Jahr 2000 durch eine Volksabstimmung mit grossem Mehr. Deshalb ist es folgerichtig, dass der Kantonsrat als gewählte Volksvertretung über eine wichtige Stellung bei der Behandlung von Universitätsfragen verfügt. Diese Stellung ist nach Ansicht der EBKK mit dem neuen Gesetz gewährleistet. Der Kantonsrat soll, wie in der Vernehmlassung zu B 95 gewünscht, weiterhin sowohl über die Errichtung als auch über die Schliessung von Fakultäten befinden.

13 Jahre nach der Universitätsgründung ist nach Überzeugung der EBKK eine Gesetzesrevision angezeigt. Das rasche Wachstum der Universität erfordere eine Anpassung in Bezug auf den Betrieb und die Organisation, die veränderten Rahmenbedingungen - vor allem an das Public Corporate Governance Gesetz (PCG) - und die Sicherstellung der Entwicklungsmöglichkeiten von Lehre und Forschung.

Kontakt:

Rolf Bossart
Präsident EBKK
Tel. 079 921 63 63

Weitere Storys: Staatskanzlei Luzern
Weitere Storys: Staatskanzlei Luzern
  • 15.01.2014 – 12:57

    Regierungsrat regelt die Wahl der amtlichen Verteidiger neu

    Luzern (ots) - Ab 2015 sollen mindestens 17 anstelle von elf amtlichen Verteidigerinnen und Verteidigern akkreditiert werden. Neu müssen die Kandidaten nachweisen können, dass gegen sie keine disziplinarischen Massnahmen seitens der Aufsichtsbehörde ergriffen wurden. Die Wahl für die vierjährige Amtsdauer von 2015 bis 2018 nimmt nach wie vor der Regierungsrat vor. Nach dem Entscheid des Bundesgerichtes vom 13. Juni ...

  • 13.01.2014 – 12:05

    Europa Forum Luzern: Thema Wachstum

    Luzern (ots) - Mit Chancen und Risiken des Wirtschaftswachstums befasst sich das Europa Forum Luzern an seinem Frühjahrs-Forum im Mai 2014. Das Hauptreferat an der öffentlichen Abendveranstaltung wird Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf halten. Weitere Informationen entnehmen Sie in der beigefügten Medienmitteilung. Anhang: www.lu.ch/download/sk/mm_photo/11488_20140113_EuropaForum.pdf Kontakt: Staatskanzlei Luzern ...

  • 13.01.2014 – 11:15

    Ökologisierung der Verkehrssteuer: WAK bevorzugt Schwyzer Modell

    Luzern (ots) - Die kantonsrätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben WAK stimmt der Ergänzungsbotschaft zur Ökologisierung der Verkehrssteuer zu. Die Kommission bevorzugt dabei das Schwyzer Modell, welches auf Leistung in Kilowatt und Gewicht basiert. Die WAK ergänzt dieses Modell um Ermässigungen für leichte Motorenwagen und Gas- und Hybridfahrzeuge. An ihrer ...