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Staatskanzlei Luzern

Kommission befürwortet Neustrukturierung der Beitragserhebung beim Arbeitslosenhilfsfonds

Luzern (ots)

Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) spricht sich mit deutlicher Mehrheit für den Gesetzesentwurf über die Arbeitslosenversicherung und den Arbeitslosenhilfsfonds aus. Die GASK beantragt dem Kantonsrat zwei Ergänzungen: Der Zweck des Fonds soll im Gesetz präzisiert werden, ausserdem wird die Herabsetzung der Obergrenze der Arbeitsgeberbeiträge gefordert.

Der Gesetzesentwurf (B 96) sieht vor, die Beiträge für den Arbeitslosenhilfsfonds neu jährlich durch die Familienausgleichskassen zu erheben. Davon verspricht man sich eine Reduktion des bürokratischen Aufwandes. Die Beibehaltung des Arbeitslosenhilfsfonds wird von der GASK grossmehrheitlich begrüsst und die vorgeschlagenen Vereinfachungen der Beitragserhebung werden befürwortet.

Die Kommission beantragt zuhanden des Kantonsrates eine präzisierte Zweckbindung der Gelder auf Gesetzesstufe: Die Mittel sollen nebst der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der Gestaltung einer wirksameren Arbeitsvermittlung ausschliesslich an die Förderung der Integration von ausgesteuerten Arbeitnehmerinnen und -nehmern in den 1. Arbeitsmarkt gebunden sein.

GASK fordert niedrigere Obergrenze der Arbeitgeberbeiträge

Der Beitragssatz für die Arbeitgeber wird von der Regierung abhängig von der Höhe der Reserven im Arbeitslosenhilfsfonds festgelegt. Erfahrungsgemäss benötigt es einen Beitragssatz von 0.064 Promille der jährlichen Lohnsumme der Arbeitgeber, um den Mittelbedarf des Fonds zu decken. Die Kommission erachtet die von der Regierung vorgeschlagene Obergrenze von 0.2 Promille als zu hoch und beantragt eine Absenkung auf 0.1 Promille. Ein Grossteil der GASK ist der Ansicht, dass der Regierung damit genügend Bewegungsfreiheit bleibt. Eine Kommissionsminderheit beurteilt diese Senkung als negativ und vertritt die Meinung, dass angesichts des Schnürens von vergangenen, aber auch künftigen Sparpaketen der regierungsrätliche Handlungsspielraum in diesem Bereich nicht zu restriktiv ausgestaltet werden dürfe.

Die Botschaft wurde an der Sitzung vom 10. März 2014 unter dem Vorsitz von Romy Odoni (FDP) vorberaten und wird voraussichtlich in der März/Aprilsession 2014 im Kantonsrat behandelt.

Kontakt:

Romy Odoni
Präsidentin der Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit
Tel. 079 219 81 20 (heute von 14-15 Uhr)

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