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Staatskanzlei Luzern

Kantonsratskommission nimmt Planungsbericht Naturgefahren mit einer Bemerkung zur Kenntnis

Luzern (ots)

Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie nimmt den Planungsbericht über den Schutz vor Naturgefahren zur Kenntnis. Die RUEK stört sich am grossen Projektüberhang und verlangt deshalb Ausführungen zur Priorisierung. Die Kommission erwartet, dass die Priorisierung entsprechend umgesetzt wird.

Die Vorlage wird voraussichtlich in der März-/Aprilsession im Luzerner Kantonsrat behandelt. Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK) hat das Geschäft unter dem Vorsitz von Jürg Meyer, CVP Emmenbrücke, am 10. Februar 2014 abschliessend vorberaten.

Der Planungsbericht des Regierungsrates an den Kantonsrat über den Schutz vor Naturgefahren in den Jahren 2014-2016 (B 92) vom 29. Oktober 2013 legt einerseits Rechenschaft ab über die Umsetzung des Planungsberichtes B 109 und führt diesen andererseits weiter, indem die geplanten Massnahmen in den Jahren 2014-2016 aufgezeigt werden. Die Mehrzahl der für die Jahre 2009-2013 geplanten Projekte konnte in der Berichtsperiode abgeschlossen werden, das heisst die Bauabnahme ist erfolgt. Verschiedene Projekte sind noch in der Realisierungsphase. Neue Gesuche von Gemeinden und Infrastruktureigentümerinnen und -eigentümern werden gemäss den Grundsätzen im Planungsbericht überprüft, entsprechend dem Schadenpotenzial und dem Mass der Risikoreduktion ins Bauprogramm aufgenommen und priorisiert. Die Grundsätze und Prioritäten des Bauprogramms über den Schutz vor Naturgefahren sind in einem integralen Risikomanagement festgehalten.

Die RUEK sieht die Zweckmässigkeit der vorgeschlagenen Massnahmen. Mehrheitlich ist sie aber der Meinung, dass man sich in der Periode 2014-2016 aufgrund der verfügbaren finanziellen Mittel auf die zwingend notwendigen Massnahmen konzentrieren muss. Mit einer gewissen Besorgnis wird auf den enormen Projektüberhang hingewiesen. Die Kommission verlangte deshalb eine konkrete Zusammenstellung der Umsetzungspriorisierung. Mit einer Bemerkung will die Kommission sicherstellen, dass die Investitionen gemäss diesem Vorschlag realisiert werden.

Im Hinblick auf den nächsten Planungsbericht gilt es aufzuzeigen, wie man mit diesem Überhang umgehen will. Vereinzelt wurde gefordert, dass deshalb auch die aktuellen Schutzziele überprüft werden müssen. Ansätze im Bereich der Finanzierung sind schliesslich in der kommenden Revision der Wasserbaugesetzgebung zu prüfen.

Kontakt:

Jürg Meyer
Präsident der Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie
Tel. 079 358 76 12
juerg.meyer1@lu.ch

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